Ich wohne in Deutschland und arbeite fuer eine USA-Firma von zu Hause aus. Die Firma hat keinen Sitz in Deutschland und unsere Arbeit ist ausschliesslich in den USA.
Ich werde in den USA versteuert (Bundes- und State-Ebenen). Mein Gehalt wird in ein USA-Konto eingezahlt und ich hebe Geld mit einem Check-Card ab.
Ich bin USA-Staatsbuerger und mache ein Zweitstudium in Deutschland. Ich habe einen Wohnsitz in den USA sowie auch in Deutschland, aber ich verbringe mehr Zeit in Deutschland (fliege mindestens 5x im Jahr in die USA).
Ich habe keinen deutschen Fuehrerschein (bisjetz nur die amerikanische). Ich habe einen deutschen Konto, aber alle Investionen, Kreditkarten, und andere Kontos sind in den USA.
DIE FRAGE: Muss ich in Deutschland steuern bezahlen??
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Nur die Differenz zu den deutschen Steuern, da dein Wohnsitz ja wohl in D ist. Oder sehe ich da was falsch?
...also, ja, du siehst was flashc. Nämlich als US-Bürger ist er immer in den USA unbeschränkt steuerpflichtig, egal wo auf der Welt. Und mit Wohnsitz in Deutschland ist er in Deutschland ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig.
Eine Freistellung der ausländischen Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen ist davon abhängig,dass Sie nachweisen, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat, oder dass die in diesem Staat auf die Einkünfte festgesetzten Steuern entrichtet wurden. Zum Nachweis dieser Voraussetzungen fügen Sie bitte geeignete Unterlagen bei. Dieser Text stammt aus der Anleitung zur Ausfüllung einer Einkommensteuererklärung. Ich schlage vor, Du gehst mit Deinen entprechenden Unterlagen zum Finanzamt und da erhälst Du eine kostenlose Auskunft. Bei telefonischen Anfragen undbedingt die Redewendung rechtswirksame Auskunft verwenden. Lg. Reanne
Frag mal einen Steuerberater. Ich glaube ja, weil dein Lebensmittepunkt zu Zeit in der BRD ist. Bin mir aber nicht sicher.

wenn deutschland keine entsprechenden abkommen mit den usa hat bist du voll steuerpflichtig, da du den grössten teil des jahres hier verbringst.

Ich würde an Deiner Stelle das Finanzamt anrufen, das für Deinen Wohnort zuständig ist. Oder einen Lohnsteuerverein, der könnte das noch wissen. Oder aber der vorgeschlagene Steuerberater, aber der kostet Geld (o.k. der Lohnsteuerverein wahrscheinlich auch).
augustkoenigin am 11. August 2009 22:41 Und das Finanzamt nimmt gerne.......... mehr als der Berater kostet.
aschaub am 12. August 2009 13:19 Also ich kann auch nicht gerade behaupten dass ich das Finanzamt besonders mag, aber wenn ich Fragen hatte habe ich dort immer kompetente Auskunft bekommen. Meine Einkommenssteuer mache ich mit WISO und das Finanzamt kommt bis auf wenige Cent immer auf den gleichen Erstattungsbetrag. Also versuchen sie nicht mehr zu nehmen als ihnen zusteht.
...also, bitte nenne mir das Amt und den Sachbearbeiter. Ich möchte ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Steuerberatungsgesetz einleiten.
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Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten ist AUSSCHLIESSLICH Berufsträgern vorbehalten.
meiner meinung nacch nicht, da dein Gehalt schon in usa versteuer worden ist, allerdings würde ich an deiner stelle mir einen steuerberater suchen der sich mit sowas auskennt oder frag bei deiner botschaft nach, die können dich an usa-vereine vermitteln, die extra für euch da sind.
meiner meinung nacch nicht, da dein Gehalt schon in usa versteuer worden ist, allerdings würde ich an deiner stelle mir einen steuerberater suchen der sich mit sowas auskennt oder frag bei deiner botschaft nach, die können dich an usa-vereine vermitteln, die extra für euch da sind.
...also, unglaublich, was hier für Antworten gegeben werden.
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Das Finanzamt ist nicht befugt, steuerliche Hilfeleistung zu erteilen! Diese Befugnis haben AUSSCHLIESSLICH Berufsträger!
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So, zum Thema. Du bist als US-Bürger in den USA unbeschränkt steuerpflichtig. Und da du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, bist du auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Ich nehme an, dass dein Lebensmittelpunkt aber weiterhin die USA sind (soziales Netzwerk, Familie usw.)
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Dann sind die Artikel 15 und 23 (1) des DBA deine Kandidaten. Kurz gefasst, rechnet dir die USA (Federal tax, form 1099) die in Deutschland gezahlten Steuern an, soweit sie auf deutsche Einkünfte entfallen. Du zahlst also in beiden Staaten Steuern, aber die USA ermäßigen ihre Steuern um die Steuern, die du in Deutschland gezahlt hast.
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Also ähnlich wie bei den State taxes.
aber sowas von dringend....!!!!