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Muss ich so viel Unterhalt zahlen?

gefragt von Held85 am 03.07.2009 um 1:24 Uhr

Hallo Leute

Habe mal eine Frage? Habe letzte Woche ein schreiben bekommen in dem jetzt steht das ich 180€ Unterhalt zahlen muss und vorher hatte ich 125€ gezahlt weil mehr einfach nicht drinnen war und ich ja auch von etwas leben muss. Jetzt die Frage :-) Habe im Monat ca 1100€ Davon zahle ich 450€ Warmiete, knapp 70€ Buskosten für auf die Arbeit. Dazu kommen noch Versicherung ca 30€ (Haftpflicht u.s.w) und so sachen wie Telefon was die denke ich wohl nicht interessiert was ca 50€ sind. Das Problem ist, da ich auch Urlaubsgeld bekomme ca 550€ haben die das jetzt monatlich auch mit eingerechnet mit ca 45€ das sie jetzt auf ein Gehalt von 1145€ kommen obwohl ich ja das Geld nur einmalig im Sommer ausbezahlt bekomme und nicht monatlich? Das heißt mein komplettes Urlaubsgeld ist komplett weg? Das kann doch nicht sein oder? Die Erhöhung denke ich kommt jetzt nur dadurch zustande das die mein Urlaubsgeld auf den Monat berechen? Weil dann hätte ich ja so gesehen 1145€ anstatt die 1100€ die ja ja nur habe! Weil die Fahrtkosten von knapp 70€ darf ich mir abziehen und bei den 1145€ wären das ungefähr dann 180€

Das Problem ist auf jeden Fall da das jetzt so gekommen ist und ich meine Kosten wie Miete und Versicherung u.s.w bezahlt hab dann habe ich im Monat ca 250€ zum leben! Was eigentlich komplett für essen und trinken drauf geht.

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Unterhalt x 2.070 Kindergeld x 1.141

anonym
beantwortet von noiforyou am 6. Juli 2009 21:48
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Sind die 1100,- eut bereits das bereinigte nettoeinkommen? Komme mit den Angaben nicht so ganz klar. Wie alt ist denn das Kind? Hast Du einen dynamischen Unterhaltstitel beim Jugendamt? Warum schreibt dir das Jugendamt und nicht die Mutter des kindes - denn die möchte ja das Geld fürs Kind... Wenn Dir noch 1100,- bleiben , sei froh! andere haben viel viel weniger! Es wird erwartet, das Du von dem sogenannten Selbstbehalt (900,- gegenüber Kindern) deine Miete und sämtliche sonstige kosten bezahlen musst. Zur Berechnung: Von deinem Nettoeinkommen kannst Du dir 5% Fahrtkosten - max. 150 Eur abziehen. Weiter wird der Erwerbstätigenbonus in Höhe von 10 % abgezogen sowie abzugsfähige Schulden (wenn ehebedingt). Sagen wir mal 1100 ,- Netto abzügl.100 EUR Fahrtkosten (bei nem guten Anwalt auch mehr) abzügl. 100,- Eur Erwerbstätigenbonus bist du bei 900,-eur. Somit bist du in zunächst in Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle. Aber: Hast Du nur ein Kind, kommt noch ein Einzelkinderzuschlag dazu so dass du in Stufe 2 bist. Je nach Alter des Kindes musst du diesen Betrag abzüglich 1/2 Kindergeldbetrag zahlen. Da du mit Zahlung des UK unter den Selbstbehalt kommst, würde ich eine Mangelfallberchnung durchführen lassen (nicht vom Jugendamt sondern von einem Fachanwalt!)Möglicherweise brauchst Du dann nur die Differenz bis zu 900,- eur an UK zahlen.


foxiads
beantwortet von foxiads am 3. Juli 2009 02:03
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jup das sehe ich auch so ... ausserdem wird das geld dann wieder mitgerechnet und dann wirds noch mehr ... da dreht er sich dann im kreis

Kommentar von Held85 am 3. Juli 2009 02:10

Ich weiß ja auch nicht, im Moment denke ich mir nur wieso gehe ich arbeiten? Wo ich Arbeitslos war vor nem Jahr hatte ich genau so viel. Jetzt nicht das ich nicht arbeiten will, bin sogar voll froh das ich arbeiten gehen kann...aber da macht die arbeit eben echt keinen Spaß mehr. Warte mal jetzt ab was Morgen raus kommt.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 3. Juli 2009 01:59
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Hm..............dann sieh zu, dass Du nebenbei noch einen Job machst auf 400 Euro-Basis. Ich habe auch nicht mehr zum Leben als Du, wenn ich nix anderes mache als meinen Bürojob

Kommentar von Held85 am 3. Juli 2009 02:01

Also bei 9 Stunden arbeiten am Tag werde ich mir nicht noch einen Job suchen....den nur arbeiten geht ja auch nicht.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 3. Juli 2009 09:10

Ich mache das seit JAHREN so und mich fragt auch keiner. Aber für ein Kind Unterhalt zahlen ist selbstverständlich - da kommst Du nicht drumrum. Du bist schließlich der Vater und Du kannst die Kosten nicht einfach nur auf Deine Frau und dem Staat alleine abwälzen - gut, das das geregelt ist.


foxiads
beantwortet von foxiads am 3. Juli 2009 01:46
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von wem hast du denn den bescheid bekommen?

um sicher zu gehen, einfach mit deinen letzten lohnbescheinigungen zum jugendamt traben und den unterhalt von denen berechnen lassen.

wenn ich mich recht erinnere, ist der selbstbehalt beim unterhalt etwas höher. von 1100 euro bleibt da eigentlich nicht viel über

Kommentar von Held85 am 3. Juli 2009 01:47

War vom Jugendamt!

Kommentar von D4c38e9e821bc3d41aa8867f9a42e6acsmallfoxiads am 3. Juli 2009 01:54

naja ... also eigentlich hast du nichts zu befürchten, wenn du den "alten" unterhalt weiterzahlst das jugendamt kann dir nichts ... die "aufforderung" das zu zahlen ist nur eine "BITTE", da sich das jugendamt bei streitigkeiten nicht einmischen darf, sondern nur vermitteln darf wenn deine frau mehr geld will, muss sie das übers gericht einklagen

du musst dir nur überlegen was genau du willst ... du kannst auch deine lohnbescheinigungen und monatlichen rechnungen nehmen und eine neuberechnung machen lassen, natürlich auch beim jugendamt ... vorher würde ich das aber mal vom online rechner durchchecken lassen ... http://www.hepp24.de/Unterhalt.html

Kommentar von Held85 am 3. Juli 2009 01:57

Ja werde Morgen mal bei meiner Anwältin nachfragen die ist spezialisiert darauf dann denke ich weiß ich mehr....weil im Netzt steht immer was anderes...Selbsbehalt 900 dann mal 1000 u.s.w

Kommentar von D4c38e9e821bc3d41aa8867f9a42e6acsmallfoxiads am 3. Juli 2009 02:00

kommt auf die aktualität der inhalte an ... die regelungen haben sich zum 01.01.2009 geändert

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 3. Juli 2009 05:08

Da ist ein Denkfehler. Beim Unterhalt ist der Selbstbehalt nicht höher als der gesetzliche Selbstbehalt bei Pfändung. Im Gegenteil er kann bis 760 EUR gesenkt werden im Extremfall. Einmalzahlungen werden monatlich umgerechnet.


anonym
beantwortet von lunalina am 3. Juli 2009 01:30
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Das Problem ist ja auch das nicht alle Versicherungen anerkannt werden und Du die nicht berechnen darfst!!! Mein Schwager hatte das Problem auch und musste einige Versicherungen kündigen! Und mit der Miete....mein Schwager hat gesagt bekommen das er ca. 800 Euro für sich hat und der Rest geht weg....musst halt Dein Leben dann danach ausrichten....ziemlich komplizierte Sache!!!

Kommentar von Held85 am 3. Juli 2009 01:35

Ja aber es kann doch nicht sein das mein komplettes Urlaubgeld ganz weg ist? Vor allem das sie es monatlich berechnen obwohl ich es garnicht habe? Wenn ich jetzt 1200€ Urlaubsgeld bekommen würde können die doch auch nicht hingehen und dann monatlich einfach mal 100€ mehr wollen wenn ich es doch nur einmalig im Sommer bekomme! Wenn ich da Einmalig was abdrücken müsste dann wäre es ja in Ordnung..aber ganz?

Kommentar von lunalina am 3. Juli 2009 01:52

Du glaubst nicht was die alles machen! Ich sag ja...meinem Schwager bleibt nicht viel übrig! Geh´doch mal zum Jugendamt hin und sprich mit denen...oder google mal...gibt ja auch immer wieder neuerungen....oder vielleicht haben die sich auch vertan..manchmal weiß ja auch die rechte Hand nicht was die linke macht....Beamte halt...

Kommentar von Simple_avatar9smallBowlinghexe am 3. Juli 2009 01:57

klär das ruf morgen gleich an auf dem bescheid steht ja ansprechpartner


Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 3. Juli 2009 01:29
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Natürlich haben die das Urlaubsgeld monatlich umgeschlagen. Es sind ja schliesslich Einnahmen deinerseits, wobei es total egal ist, ob du die monatlich erhältst oder als einmalige Zahlung. Du kannst das Geld doch nicht einfach für dich beanspruchen. Wenn sich deine Einnahmen erhöhen, wirst du zahlungsfähiger und deine Unterhaltszahlungen werden entsprechend angepasst.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 3. Juli 2009 01:29
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Wer hat Dir denn geschrieben?
Alles was Du da aufzählst ist ja gut und schön (oder nicht) spielt aber bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle.
Unterhalt geht immer vor. Es ist Dir zuzumuten z.B. eine billigere Wohnung zu mieten.
Ist leider so.

Kommentar von Held85 am 3. Juli 2009 01:40

Jugendamt.


Bowlinghexe
beantwortet von Bowlinghexe am 3. Juli 2009 01:28
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soviel ich weiß bei alleinstehend ca.990€ unpfändbar aber kläre das mit dem urlaubsgeld sofort

Kommentar von Held85 am 3. Juli 2009 01:29

Also in dem schreiben steht Selbstbehalt von 900€

Kommentar von Simple_avatar9smallBowlinghexe am 3. Juli 2009 01:55

klär das schnell morgen gleich anrufen !!!!!!!und fax mit normal verdienstbescheinigung los schicken und urlaubsgeld ist auch nicht komplett weg


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