Nach der Straßenverkehrsordnung ist Halten nur in bestimmten Fällen wie unübersichtliche Straßenlage ect unzulässig. Habe nun ein ca. 10 Meter weit entferntes Halteverbotsschild nicht gesehen und wurde nach wenigen Sekunden (!) auch schon gleich notiert. Den Grund des Halteverbots an dieser STelle sehe ich nicht. Kann ich mich dagegen wehren ?
Das Problem mit widerrechtlich angebrachtne Schildern kenne ich auch. Alle Z237 bei denen ich nah der Begründung gefragt habe, waren widerrechtlich angebracht und hätten entfernt werden müssen.
Die Rechtslage ist so, dass es für das Aufstellen des Schildes Gründe geben muß und die Behörde nicht einfach nach gutdünken vorgehen kann. Man kann sich dann gegen das Schild wehren und die Demontage desselben fordern. Allerdings muß die Anordnung solange befolgt werden, wie es das Schild gibt. Egal wie unsinnig das Schild auch ist, wenn die Behörde nicht will, dann muß man selbst klagen und Geld und Zeit in die Hand nehmen. Die erste Behauptung der Behörde ist dan stets: Das hängt da schon mehr als ein Jahr...

Egal ob sinnvoll oder nicht Schild ist Schild...gilt genauso für Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Ein Verkehrszeichen, das dort steht, gilt in jedem Fall.
Auch wenn sich Dir der Sinn des Zeichens und seiner Bedeutung an dieser Stelle nicht erschließen mag, das gilt trotzdem.
Dagegen wehren kannst Du Dich nicht wenn Du jetzt ein Bußgeld bekommst.
Was Du tun kannst ist für die Zukunft mal mit der unteren Verkehrsbehörde in Verbindung zu treten und mit denen Sinn und Zweck zu besprechen.
Mehr nicht.
falsch. es ist nicht erlaubt an bestimmten stellen zu parken, wie z.b. direkt vor einer kreuzung UND überall wo ein halteverbotsschild steht. egal wie sinnvoll du das findest oder wie lange du stehst. auch sinnlose regeln müsen befolgt werden

Vieles was unser Staat macht ergibt auf den ersten Blick keinen Sinn. Auf den zweiten und dritten auch nicht aber trotzdem muss sich der Bürger daran halten.

ja, sost würde es da nicht stehen! nur weil es dir nicht passt, heisst das nicht, das du es missachten darfst. wehren kannst du dich deshalb leider auch nicht.
beschweren kannste dich nich. dann wissen die ja, das du weisst, das es da ist. und wenn du weisst, das es da ist, kannst du nicht sagen, du hättest es nicht gesehen. somit hast du pech gehabt :)
auch "nicht gesehn / nicht gewusst" ist egal. unwissenheit schützt vor strafe nicht

nein,denn es wird wohl nicht grundlos da stehen....gegen willkür der behörden kommste net an

Wenn das Schild dasteht, musst du es beachten, egal wie sinnlos es dir erscheint.
nützt nix
An alle, die mir geantwortet haben, dass ich sinnlose Schilder akzeptieren und zahlen muss: nur mal so aus meinem Erfahrungsschatz: ich habe mich mal beschwert wegen einem wirklich sinnlosen Parkschild und die Versetzung desselben beantragt. Ich hatte Erfolg und musste nicht bezahlen! Wollte hier nur wissen, ob ich sogar rechtlich Erfolg haben kann. Denn manches ist gegen den gesunden Menschenverstand und ist schon ziemlich makaber!