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Muss ich "Schnüffelbesuchen" durch den Vermieter zustimmen?

gefragt von monja1995monja1995 am 11.06.2008 um 21:43 Uhr

Hallo, unser Vermieter ist sehr neugierig. Sobald er hier auftaucht, will er in sämtliche Räume und läßt auch die Finger nicht von Unterlagen, die sich auf dem Schreibtisch befinden. Jetzt möchte er wieder mal "nach dem Rechten schauen". Da bisher alle Besuche in reine "Schnüffelbesuche" ausarteten, verweigerten wir ihm seit ca. 3 Jahren den Zutritt zum Haus. Jetzt pocht er per Rechtsanwalt auf sein "Recht" hier aufzutauchen. Müssen wir dem zustimmen? Wenn wir irgendwelche Schäden melden, interessiert es ihn nicht. Es kommt immer die Aussage, dass er dafür kein Geld hat. Also treibt ihn wieder mal die Neugierde...

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raubkatze
beantwortet von raubkatze am 11. Juni 2008 21:45
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Den würde ich demonstrativ an der Tür abfertigen. Nur, wenn er auf Mängel eingeht, die Ihr beanstandet, darf er rein!


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DerTroll
beantwortet von DerTroll am 11. Juni 2008 21:45
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ähm, wenn es keine konkreten Anlaß gibt, hat der Vermiter nicht einfach deine Wohnung zu kontrollieren! Soll er ruhig mit einem Anwalt kommen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 11. Juni 2008 22:05

Alle 2 jahre darf der Vermieter mit Ankündigung die Wohnung besichtigen. Er darf allerdings nichts privates anfassen, aber das kann man ihm ja dann direkt verbieten und ihn direkt wieder rauswerfen.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 11. Juni 2008 22:09

Wenn man schnell genug ist, ja. Aber die kommen immer zu zweit, dann muss er aufs Klo und schon ist er woanders. Wenn man ihn ertappt, grinst er nur doof. Rauswerfen hab ich mich bisher nicht getraut.....


anonym
beantwortet von Rolfe am 11. Juni 2008 22:08
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Es gibt kein generelles Recht des Vermieters, aller 2 Jahre oder wann auch immer, die Wohnung "nur mal so" zu besichtigen. Jeder Vermieter muss einen detaillierten Grund für seinen Besichtigungswunsch angeben. Wenn der Grund für den Mieter nachvollziehbar ist, hat der Vermieter das Recht, nach vorheriger Anmeldung bzw. Vereinbarung des Termins mit dem Mieter, die Wohnung zu begehen. Aber nur dann... Ein Ausspähen ohne nachvollziehbaren Grund ist rechtswidrig!


anonym
beantwortet von Szintilator am 11. Juni 2008 22:54
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Solche Frechheiten und Dreistigkeiten würde ich mir von einem Vermieter nie und nimmer gefallen lassen. Einmal im Jahr darf er kommen, und sich die Beanstandungen anschauen, ist es dringend, dann auch eher! Am Besten dann aber eben mit Zeugen, deinerseits!


tradaix
beantwortet von tradaix am 11. Juni 2008 21:59
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Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte

Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.

Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr)...

http://kuerzer.de/RFB56vx9w | internetratgeber-recht.de


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. Juni 2008 21:49
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Der Vermieter darf in Absprache mit dem Vermieter die Wohnung gelegentlich in Augenschein nehmen. Absprache heißt, daß er den Termin nicht diktieren kann, sondern auf die belange des Mieters Rüchsicht nehmen muß. Ich meine, routinemäßig geht das einmal im Jahr, bin aber jetzt zu faul, nachzusehen. Bei Verkauf der Wohnung öfter.

Heikles Feld. Gänzlich ausschließen kannst Du ihn also nicht. Mißbrauch zu Neugierzwecken müßtest du im Falle eines Falles nachweisen.


anonym
beantwortet von Lorelai am 11. Juni 2008 21:48
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Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung? Dem guten Vermieter würde ich den Zahn ziehen. Wo gibts denn sowas, dass herumgeschnüffelt wird. Da gibt es gar keine Diskussionen. Dagegen müsst ihr euch wehren und nicht einschüchtern lassen. Viel Glück!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 11. Juni 2008 22:11

Nein, leider nicht. Die letzte haben wir gekündigt und es verbummelt eine neue abzuschließen.... aber ich denke, ein Antwortbrief vom Anwalt müßte auch so bezahlbar sein


Medard
beantwortet von Medard am 11. Juni 2008 21:48
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Wenn Gefahr im Verzug ist darf er in die Wohnung. Ansonsten hat er kein Recht, du zahlst ja schließlich Miete.


redwitch81
beantwortet von redwitch81 am 11. Juni 2008 21:45
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ich meine 2 Mal im Jahr darf er angekündigt kommen. Wenn er auf Schäden in der Wohnung nicht reagiert und ihr ihm das auch schon schriftlich mitgeteilt habt würde ich die Miete kürzen


Lola25
beantwortet von Lola25 am 11. Juni 2008 21:47
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Das ist ja wohl eine Frechheit von deime Vermieter. Solange du nicht "randalierst" oder sonstigen Schaden anrichtest (z.B. keine Miete zahlst) hat er überhaupt kein Anspruch darauf, eure Wohnung ständig zu betreten. Mach dich gerne schlau, welche rechtlichen Möglichkeiten du hast. Denn so wie er das macht, ist es mit sicherheit nicht richtig. Viel Glück dabei LG Lola


anonym
beantwortet von hochglanz am 11. Juni 2008 21:46
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Er hat leider das Recht "nach dem Rechten" in seiner Wohnung zu schauen - ABER eben nur das, was in Zusammenhang mit der vermieteten Wohnung zu tun hat. Schnüffeln würde ich ihm drastisch untersagen. Tipp: Nimm zu seinem Besuch selber eine Vertrauensperson (Notfalls auch Anwalt) mit hinzu, damit du Zeugen wegen seiner Schnüffelei hast.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 15. Juni 2008 00:56
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Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, die Wohnung nach vorheriger Anmeldung zu betreten. Dabei sollten 24 Std. als angemessen angesehen werden. Nicht als Besuchsdauer, sondern als Anmeldefrist ;-) Du hast da ja ein besonderes Exemplar von Vermieter. Ich würde ihm die Begehung schriftlich gestatten mit der Bemerkung daß er seinen Stuhlgang zuvor erledigen soll und währnd des Besuches die Toilettentür ausgehängt sein wird. Daß du Bilder und ein Protokoll von der Begehung anfertigen wirst. Ferner daß du während des Besuches deine Webcam sicher nicht abschaltest und Übergriffe auf private Korespondenz und ähnlichem ggf. von Freunden im Internet gesehen werden. Und schließlich würde ich einen "blöden Zeitpunkt" wählen, da dein Zeuge zu dem Termin nicht anders frei ist...


anonym
beantwortet von Fritz64 am 12. Juni 2008 00:29
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Anfassen darf der Vermieter überhaupt nichts. Schon gar nichts, was privat ist. Macht er es trotzdem, ist es hausfriedensbruch. Es spielt im übrigen auch keine rolle, wie aufgeräumt die wohnung ist. Ein Kontrollbesuch hat sich nur auf zwei Dinge zu beschränken: Sehen, ob du da Mietobjekt nicht zweckentfremdest. Also in der Wohnung eine KFZWerkstadt einrichtest. Oder eine Hanfplatage betreibst. Und zum anderen, ob du keine gröberen baulichen umbauarbeiten vornimmst. also keine Stützwand rausbrichst, die die Statik gefärden könnten. Der rest ist egal. Wie es mit Untermiete aussieht, da kenne ich nur das Schweizer Gesetz. die kannst du uneingeschränkt machen, sofern du dies dem Vermieter weitermeldest und keinen übermässigen Profit rausschlägst.


Bauzer04
beantwortet von Bauzer04 am 11. Juni 2008 22:38
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huch was werden das denn neuerdings für lästige Vermieter? Wenn ihr die Möglichkeit hättet, würde ich notgedrungen auch einen Umzug in Erwägung ziehen, wenn es gar nicht anders ginge? Ist natürlich auch alles eine Kostenfrage. Meinen Vermieter muss ich grad zu anbetteln, wenn hier mal was mit dem Rechten geschehen muss. Er wohnt auch ca. 45 min. außerhalb der Stadt und ist nebenbei voll berufstätig, da hat er natürlich nicht sooft die Zeit zu gucken. Manchmal schaut es bei mir auch chaotisch aus, als hätte ne "Bombe" eingeschlagen, weil ich dann mal wieder am räumen bin und da mag ich dann auch solche Leute nicht unangemeldet vor der Türe haben. Ansonsten die aufgeführten Sachen einfach mal in die Tat umsetzen.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 11. Juni 2008 23:16

Unser Vermieter wohnt ne Stunde von hier entfernt, aber der Weg ist ihm nicht zu weit, hier dauernd unangemeldet aufzutauchen. Nur hab ich ihn, wenn er nicht angemeldet war, auch nicht reingelassen und das stinkt ihm. Mittlerweile wirft er 3 mal in der Woche Zettelchen in den Briefkasten, dass er endlich mal nach dem Rechten sehen möchte. Naja, Briefmarken sind ja sooooo teuer. Ein Umzug kommt nicht in frage, da wir relativ günstig wohnen und unserer Tochter einen Schulwechsel auch nicht zumuten wollen. Mein Mann hat auch nur 4 Kilometer in die Arbeit. Nur bei mir ist es mit 42 Kilometern etwas weiter. Uns gefällt es hier und solange der alte Vermieter noch nicht auf die Tochter überschrieben hatte, hatten wir hier das schönste Leben. Das Verhalten seines Schwiegersohnes bezeichne ich inzwischen schon als Nötigung bzw. Mobbing. Wenn sie uns raushaben wollen, dann sollen sie uns halt kündigen.....


monja1995
beantwortet von monja1995 am 11. Juni 2008 21:50
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Das ist es ja, auf Beanstandungen geht er nicht ein, ihm scheint nur wichtig zu sein, ob um 8 Uhr morgens der Haushalt schon erledigt ist. Nach seinem letzten Besuch verbreitete er die Aussage im Ort, dass die Betten um 8 Uhr morgens noch immer nicht gemacht waren, aber unsere Beanstandungen interessierten ihn überhaupt nicht

Kommentar von Lorelai am 11. Juni 2008 22:03

Noch ein Grund mehr ihm mal heftigst auf die Füße zu treten. Soviel Dreistigkeit in einer Person - unglaublich. Da müsst ihr wirklich was gegen tun.

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 11. Juni 2008 22:05

So etwas geht den gar nichts an. Wenn überhaupt, dann zeigt ihm die "Problemzonen", in andere Räume geht er gar nicht erst rein! Mein Vermieter reagiert auf meine Telefonate und läßt die Mängel auch schnell beheben. Wir haben allerdings auch ein super Verhältnis, weil ich viel selbst mache, bevor ich einen Handwerker brauche.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 11. Juni 2008 22:20

Wir machen auch alles selber, nur den vorhandenen Schaden (Wassereintritt am Wintergarten) können wir nicht selber beheben. Und da stellt er sich aus Kostengründen seit 5 Jahren quer

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 11. Juni 2008 22:29

Das alleine wäre ein klarer Fall für eine Mietminderung, auch rückwirkend für die 5 Jahre! Ihr solltet Euch mal ernsthaft mit dem örtlichen Mieterschutzbund unterhalten und diese Schritte einleiten.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 11. Juni 2008 22:29

Also das geht den Vermieter, mit Verlaub, einen Sch... an!!!! Das ist Gutsherrenart. So einen Vermieter würde ich, ungeachtet der Kosten, durch einen Anwalt klar in seine Grenzen weisen!


anonym
beantwortet von BigStgtGirly am 11. Juni 2008 21:48
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Ja, die Miete kürzen würde ich wegen den Mängeln auch, ihn 3mal schriftlich mitteilen und dann je nachdem halt kürzen. Das kannst alles im Internet nachlesen wieviel du kürzen kannst, mit dem Briefkasten kannst z.b. 5% der Kaltmiete kürzen das weiß ich noch :-)


Qetan
beantwortet von Qetan am 11. Juni 2008 21:47
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Stimmt einer Besichtigung zu und sorgt dafür, dass Ihr einen Zeugen für sein Benehmen dabei habt. Weist ihn in Gegenwart des Zeugen auch auf die Mängel hin und merkt Euch seine Reaktion. Anschließend macht Ihr, wenn er weg ist ein Protokoll mit dem Zeugen zusammen. Damit habt Ihr genügend Futter und könnt Euch an den Mieterschutzbund wenden.


moon73
beantwortet von moon73 am 11. Juni 2008 21:46
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Alle 2 Jahre darf er wohl gucken kommen, lies einmal hier:

http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/besichtigung-vermieter.html


pippi60
beantwortet von pippi60 am 11. Juni 2008 21:46
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Ich wohne seit 20 Jahren in meiner Wohnung. Den Vermieter (größere Gesellschaft) habe ich erst einmal hier gehabt. Das war zur Bauabnahme nach einer umfangreichen Sanierung.


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 11. Juni 2008 21:45
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Was? Das geht prinzipiell nur nach Terminabsprache! Denn er ist der Eigentümer und Du bist der Besitzer!


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 11. Juni 2008 21:45
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Im Mietvertrag müsste sich ein entsprechender Passus , der "Besuche" des Vermieters zulässt, finden lassen. Allerdings hat er mit Sicherheit kein Recht, sich um persönliche Gegenstände des Mieters zu "kümmern".


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