Hallo, ich habe ein Jahr in meiner jetzigen Wohnung gewohnt und ziehe jetzt aus. In meinem Mietvertrag steht, das die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, also muss ich diese wohl auch nicht rennoviert übergeben, richtig? Leider habe ich in einem Zimmer zweiWände getrichen, eine Apfelgrün und die andere Lila, nicht grade die gängigsten Farben. Meine Frage ist nun, ob ich diese beiden Wände weißen muss? Oder können die Farben bleiben? Ich bitte um antwort :)
lg, Panmixie

Was steht denn zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag?
Die beiden farbigen Wände müssen übergestrichen werden. Ansonsten muss die Wohnung in einem guten vermietbaren Zustand sein, ohne Flecken und Schäden.

Die weit verbreitete Meinung, dass der Mieter beim Auszug nicht renovieren muss, wenn er bei Einzug eine unrenovierte Wohnung vorgefunden hat, ist falsch!
Wenn der Vermieter es wünscht, musst Du die Wände, die in Grün und Lila gestrichen wurden, neutral streichen (lassen). Da ist sich die Rechtsprechung einig. Bei solchen Schockfarben kann der Vermieter das Streichen verlangen, ganz unabhängig davon wie die Schönheitsreparaturregelung im Mietvertrag aussieht.
Nein, musst du nicht, schau mal hier:
http://www.umzug-easy.de/Neu/Renovieren-trotz-besenrein-Klausel.html

-du kannst auf jeden fall eine wand farbig lassen, die anderen müssen auch nicht unbedingt geweisst werden, ausbesserungen mit weisser farbe reichen aus, es sei denn, du bist starker raucher:-(...mir ging es ähnlich wie dir und ich hatte mich deswegen kundig gemacht- alles gute für deinen umzug:-)
Habe meine Wohnung auch unrenoviert übernommen und mußte beim Auszug die Tapeten nur abreißen und halt die Wohnung nur noch kehren und wischen.
Unrenoviert bedeutet, die Wohnung wird besenrein übergeben.

nein musst du nicht. nichtmal wenn in deinem veertrag stehen würde das du sie renov.übernommen hättest. ist recht neues gesetz