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Muss ich Pflege bezahlen wenn diese nicht erbracht wurde ?

gefragt von frodo27 am 02.02.2008 um 17:20 Uhr

Hallo, hoffe dass mir jemand helfen kann. Meine Mutter war in einem Altenheim, wegen unzumutbare Zustände holte ich sie von dort raus und brachte sie in ein Betreutes Wohnen unter. Es wurde im November 07 fristgerecht zum 31 Dezember 07 gekündigt. Im Kündigungsschreiben wurde ebenso mitgeteilt dass meine Mutter am 01 Dezember vormittag das Haus verlassen wird, was auch der Fall war. Ende Januar 08 bekam ich ein Schreiben bzw Rechnung des Altenheimes, in dem sie für den ganzen Dezember 07 Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege haben möchten. Ich würde ev. noch einsehen die Kosten für das Zimmer bis 31 Dezember 07 zu bezahlen, doch für Verpf


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Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 2. Februar 2008 17:30
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Finde ich eine sehr gute Frage. Soweit ich das weiß, ist ein Heimvertrag eine Mischung aus mehren Posten (Unterkunft, Verpflegung, Pflege, und Reinigung). Bei Verstorbenen Bew. wird normalerweise nur ein bestimmter Satz berechnet, bis das Zimmer geräumt ist. Genauso wie bei einen Krankenhausaufenthalt. Ich würde mich an die Heimaufsicht wenden. Diese müßten dir deine Fragen genau beantworten können. Und nur so nebenbei, wenn die Umstände unhaltbar sind würde ich denen diese auch Schildern. Die haben die Möglichkeit unangekündigte Kontrollen durch zuführen.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 2. Februar 2008 17:40

PS: Vielleicht kann man ja Handeln? Wenn Du die nötige Ruhe hast und die Situation nicht zu Emotionsgeladen ist.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 2. Februar 2008 17:55

PPS. Falls Du dich entscheidest zur Heimaufsicht zu gehen, schreib mir mal ne Mail wie es gelaufen ist und was für schritte eingeleitet worden sind. Finde so etwas immer hoch spannend. Schon rein beruflich.

Kommentar von frodo27 am 2. Februar 2008 19:27

Meine Frage war scheinbar zu lang, doch danke erst einmal. Das Problem : Heimleitung war bisher eine Freundin von mir. Wegen diesen Zustände Freundschsft kaputt. Nächstes Problem : keine Beweise, wird schön alles vertuscht. Durch ein Leck weiss diese vorher wann Kontrolle kommt. Heimaufsicht sagt muss ich nicht zahlen, Seniorenamt sagt ja !? Im SGB steht braucht man nicht zahlen. Sozialministerium München sagt braucht man nicht zahlen. Man kennt sich gar nicht mehr aus. Wer kann das nun sicher sagen, denn wenn ich nicht zahlen brauche so würde ich es auf eine Klage kommen lassen ?????

Kommentar von frodo27 am 2. Februar 2008 19:33

PS : Im SGB steht dass wenn ein Heimbewohner stirbt, oder dieser Umzieht in ein anderes Haus, so hat das Heim keinen Anspruch mehr auf jegliche Bezahlungen. Die Zahlungspflicht würde an dem Tag enden an dem man auszieht. Nur das neue Haus hätte Anspruch auf das volle Monat, doch das alte hat nach Auszug kein Recht Geld zu verlangen. Gilt dieses Gesetz nicht für alle ?

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 2. Februar 2008 20:21

Was mir noch einfällt, ist das man einen Vertag ja auch fristlos Kündigen kann in bestimmten fällen. Falls die Pflegefehler gemacht haben, müsstes Du die ja auch nachweisen können. Die ander Kontrollinstanz der Altenheime ist der MDK. Die machen auch Prüfungen.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 2. Februar 2008 17:34
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Doch du mußt zahlen auch wenn dir die Zustäde da nicht zugesagt haben!du hättest dich an die zuständigen Stellen wenden müssen und denen die Möglichkeit geben müssen sich dazu zu äußern ,da wäre ein Vormundschafts richter und ein Amtsarzt hizugezogen worden und hätte auch deine Mutter dazu angehört.Je nach dem wie entschieden worden wäre hättest du dann nichts zahlen müssen!

Kommentar von edgarine am 2. Februar 2008 20:43

So kenne ich das auch!


anonym
beantwortet von pascual am 2. Februar 2008 17:52
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Ich denke, daß du Zahlen mußt. Für die Verpflegung allerdings nicht. Frage einen Anwalt. Und wenn dort unzumutbare Zustände herrschen, warum hast du das nicht an die zuständige Stelle weitergegeben. Du kannst ja mal mit denen sprechen, ein Angebot machen und eventuell mit einer Anzeige drohen......

Kommentar von frodo27 am 2. Februar 2008 19:40

Gut, dass ich ev noch Miete für Dezember zahlen müsste würde ich ja noch verstehen, da die Frist eben noch bis zum 31.12. lief. Doch für Verpflegung, und schon gar für die PFLEGE, Leistungen die doch nicht mehr ab dem 02.12. erbracht wurden, halte ich nicht für richtig und für nicht angebracht. Miete für´s Zimmer ok, doch den Rest doch nicht, da kann man doch das Geld gleich denen schenken, glaube nicht dass dies so recht ist.


critter
beantwortet von critter am 3. Februar 2008 08:40
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An Deiner Stelle wäre ich ja gleich an die Presse herangegangen wegen der Missstände! Die Heime scheuen nämlich nichts mehr als das Herantragen von schlechter Pflege an die Öffentlichkeit. Damit wären alle betreffenden Stellen wach gerüttelt und hätten sich um den Fall gekümmert. Im Moment stehst Du da ganz allein und kämpfst gegen eine ganze Elefantenherde. Ich weiß auch nicht, ob sie die Verpflegungs- und Pflegekosten noch berechnen dürfen, kommt immer auf den Vertrag an, aber wenn Du den Fall erst mal an die Zeitung gegeben hast, hast Du wohl eher eine Chance auf Gewinn oder zumindest einen Vergleich.


anonym
beantwortet von Rolfe am 2. Februar 2008 23:11
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Wenn die Zustände da wirklich so schlimm waren, würde ich - ausser Unterkunft - nicht zahlen und abwarten, was passiert. Vielleicht vorher noch einen Brief an die Heimleitung mit Aufzählung aller Mängel und als Zeugin die "Freundin" benennen, die vor Gericht die Wahrheit sagen müsste (sonst Meineid - und diese "Dame" würde ich auch vereidigen lassen) plus alle Kontakte zur Heimaufsicht benennen. Und dann die Frage stellen, ob das Heim unter diesen Umständen wirklich noch Geld will? Auch mit den Medien drohen! Die werden definitiv keine Forderungen mehr stellen, weil sie keine schlechte Publicity wollen! Natürlich musst Du konkrete Vorwürfe haben - beweisen musste Du sie nicht; dafür sind die Ermittlungsbehörden (bei evtl. Vorliegen von Straftaten) bzw. die Heimaufsicht da...



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