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Muss ich Parkettschäden allein zahlen?

gefragt von lauramensch am 03.06.2009 um 23:38 Uhr

Hallo, ich werde demnächst aus meiner Wohnung ausziehen. Seit einigen Monaten ist der Parkettboden in meiner Wohnung auf 2 qm ziemlich zerkratzt. Das war absolut meine Schuld. Nun meint der Vermieter, ich müsse die Kosten dafür tragen, dass nun die gesamte Wohnung (ca 40 qm) abgeschliffen und neu versiegelt werden müsse. Muss ich die Kosten ganz allein tragen? Im MIetvertrag steht dazu nichts. Ich denke mir jedoch: selbst wenn ich keinen Schaden angerichtet hätte, müsste der Boden ja irgendwie versiegelt werden bzw. einfach aufbereitet werden. Denn es gibt ja überall kleinere Kratzter etc. Ich denke, das sind eben normale Abnutzungsspuren. Nach 5 Jahren wird das Parkett ja nicht makellos sein. Also muss ich die gesamten Kosten für die Parkett-Instandsetzung übernehmen? Wenn nicht, wieviel Beteiligung sollte ich vorshclagen?

Ich schätze, der Vermieter geht einfach mal auf Dummfang aus und versucht möglichst viel rauszuschlagen. Ich würde gern einfach ein bisschen souveräner ihm gegenüber sein, wenn wir verhandeln. Im Zweifelsfall müsste eh ein Richter entscheiden. Nein, weder Hausrat noch Haftpflicht übernehmen den Schaden.

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.


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Malkia
beantwortet von Malkia am 4. Juni 2009 04:17
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Der Vermieter kann vom Mieter Schadensersatz verlangen, wenn dieser schuldhaft dem Vermieter gehörende Einrichtungen beschädigt. Von der Ersatzpflicht ausgenommen sind Abnutzungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, z.B. Abplatzungen in der Küchenspüle usw. (LG Köln WM 99, 234). Muss der Mieter Ersatz leisten, kann der Vermieter im Regelfall aber nicht den Neupreis verlangen, sondern muss sich den Abzug "neu für alt" gefallen lassen (LG Köln WM 97, 41; usw.). Achtung: Sind die Schäden des Vermieters durch eine Versicherung abgedeckt, die der Mieter im Rahmen seiner Nebenkosten anteilig bezahlt, so haftet der Mieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (BGH WM 2001, 122; WM 96, 212; OLG Düsseldorf ZMR 97, 228; LG Stuttgart WM 98, 32).


hell11
beantwortet von hell11 am 3. Juni 2009 23:41
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Was über dem normalen Gebrauch hinausgeht muss der Mieter bezahlen.


critter
beantwortet von critter am 3. Juni 2009 23:42
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Schau mal hier, da müsste auch die Antwort auf Deine Frage drin enthalten sein:

http://www.gutefrage.net/frage/frist-zur-erneuerung-von-parkettboden-seitens-des...

Kommentar von lauramensch am 3. Juni 2009 23:59

Danke für den Link, aber so richtig schlau bin ich auch nicht daraus geworden. Also angeblich, kann der Vermieter selbst bei schuldhaftem Verhalten dem Mieter keine Forderungen stellen? Dass es nicht zu Schönheitsreparaturen gehört wusste ich auch. Aber ich dachte für Schäden gibt es eine andere Regelung. Ich bin verwirrt. Aber Danke schonmal.


aline1507
beantwortet von aline1507 am 3. Juni 2009 23:39
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Eine gute Frage. Bin auch gespannt auf die Antworten, denn ich hab auch nen tieferen Kratzer an einer Stelle...


Kiomi
beantwortet von Kiomi am 3. Juni 2009 23:41
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mach dich mal im internet schlau, bodenerneuerungen etc sind gesetzlich vorgeschrieben....sind es normale abnutzungsschäden, und es wurde nichts genaues im mietvertrag fest gelegt mußt du die auffrischung nicht zahlen.

Kommentar von lauramensch am 3. Juni 2009 23:56

Ja es sind eben nicht nur normale Abnutzungsschäden. An einer Stelle hab ich es wirklich beschädigt. Allerdings müssen die "normalen" Schäden ja auch von Vermieter ausgebessert werden. Und dass der mir jetzt das ganze allein zuschieben will, find ich nicht gerechtfertigt. Hm, ich bin gespannt.

Kommentar von 9a084004d69f2689985b0b20bb24f9e0smallKiomi am 4. Juni 2009 00:03

wie gesagt komplett erneuerungen zb von bodenbelägen sind gesetzlich vor geschrieben. das der boden auch einmal beschädigt wird, halte ich für normale gebrauchsspuren...laut den meisten mietverträgen mußt du die wohnung besenrein, frisch gestrichen wieder ab geben. ich schätze mal so lange nichts direkt auf den boden im mietvertrag erwähnt ist...hat er da wenig chancen. ich meine auch, der versucht halt mal sein glück^^ aber ich wünsche es dir! :)

Kommentar von lauramensch am 4. Juni 2009 00:31

Hm, ich hab jetzt einen Auszug aus dem Mietrecht gefunden. Demnach kann der Vermieter das offenbar schon verlangen, aber er darf mir nicht alle Kosten in Rechnung stellen eben wegen der natürlich Abnutzung. Da das Parkett 5 Jahre alt ist und es eh alle 10 Jahre vom Vermieter erneuert werden muss, darf er mir nur 50% in Rechnung stellen. Besser als gar nichts. Und wenn ich sag, dass ich das eh in monatlichen 10-Euro-Raten (arme Studentin) abstottere, gibt er vielleicht eh nach und nimmt einfach nur die Kaution her. Danke fürs Glück wünschen!

Kommentar von 9a084004d69f2689985b0b20bb24f9e0smallKiomi am 4. Juni 2009 00:39

also hört sich doch schon mal nicht schlecht an..zumindest mußt du nicht mehr für die komplette auffrischung auf kommen :)


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 4. Juni 2009 00:31
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Vermutlich meinst Du, daß das Abschleifen und Versiegeln von den 2 qm reicht. Dann hättest Du aber einen sehr großen Farbunterschied zwischen alter und neu geschliffener Holzoberfläche, die nicht akzeptabel ist und die Vermietbarkeit erheblich einschränkt.

Probiere den Farbunterschied einfach mit einem trockenen, rindenlosen Stück Holz aus, von dem Du dann einen Span abschneidest.

Kommentar von lauramensch am 4. Juni 2009 15:55

nein, mir ist schon klar, dass der ganze boden abgeschliffen werden muss. aber das hat der vermieter eh vor. deshalb seh ichs nicht ein, dass er alle kosten auf mich abwälzen will, wenn er es eh machen lassen muss.


anonym
beantwortet von Padri am 4. Juni 2009 12:35
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Gehen wir mal von der Annahme aus, es gäbe hier einen Rechtsstreit, was wir natürlich nicht hoffen wollen. Maßgebend wir hierbei sein, ob Du die Mietsache über Gebühr hinaus beansprucht hast. Bei Kratzern und tiefen Spuren im Parkett ist das der Fall. Hierbei wäre aufzuklären was normale Abnutzung ist und was nicht. Weiter käme es darauf an wann das Parkett das letzte Mal geschliffen worden ist und wie lange Du in der Wohnung schon wohnst. Weiter kommt es darauf an wie groß die gesamt Parkettfläche ist. Die Antwort von LittleArrow ist richtig, da immer ein gesamter Raum bei Schäden im Parkett renoviert werden muss. Stückwerk geht da nicht. Daher wird es auch darauf ankommen wie groß der Raum ist.

Kommentar von lauramensch am 4. Juni 2009 15:56

ja zu nem rechtsstreit wird der vermieter es wohl eh nicht kommen lassen. denn er kann mir eh nur 50% des schadens in rechnung stellen. und das dürfte mit der kaution problemlos ausgeglichen werden.

Kommentar von FuerDenFall am 9. Juni 2009 16:21

Parkett MUSS nicht alle 10 Jahre ersetzt werden, höchstens entsprechend der Abnutzung abgeschliffen und versiegelt werden. Dafür gibt es aber keine Fristen. Und wenn durch den Schaden ein sonst nicht notwendiges Neu-Versiegeln notwendig wird, könnten es auch mehr als 50% werden. Im Moment haben wir so einen Vorgang laufen, wo die Mieterin 100% bezahlen muß (was allerdings ihre Haftpflichtversicherung bezahlt) - der Parkettboden war halt ansonsten in Ordnung.


anonym
beantwortet von Mickelson am 14. August 2009 15:08
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Wir haben ein ähnliches Problem, hier ist durch einen Bürostuhl eines Markendiscounters mit Rollen für Weichböden auf 1 qm die Versiegelung teilweise weggebrochen. Und die Kosten sollen nun auch komplett auf uns abgewälzt werden. Der Boden macht mir aber allerdings einen allgemein schlechten Eindruck. Dennoch die Frage kann man die unwissentliche Benutzung ungeeigneter Rollen eines solchen Bürostuhls als unsachgemäße Nutzung, bzw. grob fahrlässiges Handeln auslegen?


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