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muss ich nachmieter in meine wohnung lassen trotz fristgerechter kündigung

gefragt von mizzdidi am 24.09.2008 um 18:36 Uhr

ich habe ende juli mein mietverhältnis gekündigt, so werde ich am anfang nov. ausziehen meine vermieterin hat meine wohnumg umgehend ins internet gesetzt. aus privaten gründen möchte ich erstmal keine fremden leute in meine wohnung lassen. meine vermieterin macht nun stress und will mir die entstandenen internet-kosten aufzwingen, - ist das rechtlich oder habe ich das recht zu sagen das solange ich diese wohnung bemiete mein recht ist, wen ich in meine wohnung lasse????

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Recht x 35.326 wohnen x 7.322 Wohnung x 4.649 Kündigung x 2.773 nachmieter x 135

mani08
beantwortet von mani08 am 24. September 2008 18:46
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Die Rechtsprechung sagt , daß der Vermieter das Recht hat , mit evtl. Nachmietern die Wohnung zu besichtigen. Allerdings muß dieser Termin mit dem derzeitigen Mieter abgestimmt werden. Zweckmäßigerweise sammelt man die Interessenten und macht einen gemeinsamen Tag für die Besichtigung aus.Du kannst nicht aus den oben angeführten Gründen keine Besichtigung verweigern.

Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 24. September 2008 18:52

Versetz Dich doch einmal in die Lage des Vermieters , soll er erst nach Deinem Auszug die Wohnung begehen dürfen ? Er hätte evtl etliche Monate Mietausfall und den könnte er bei Deinem störrischen Verhalten bei Dir einklagen.


moon73
beantwortet von moon73 am 24. September 2008 18:49
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Ja du mußt Besichtigungen zulassen, du kannst zwar die Zeit und den Rythmus mitbestimmen, aber sobald die Wohnung gekündigt ist, muß der Vermieter die Chance bekommen, die Wohnung neu vermieten zu können und Besichtigungstermine gehören dazu.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 24. September 2008 18:47
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Du musst Mietinteressenten in die Wohnung nach Absprache rein lassen. Ein Termin pro Woche haben die Gerichte als ausreichend befunden.

Weigerst du dich, hat die Vermieterin das Recht, von dir Schadenersatz zu fordern, wenn du Wohnung nicht schnell weiter vermietet werden kann.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 24. September 2008 18:47
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Du musst dem Vermieter schon die Möglichkeit geben die Wohnung lückenlos weiter zu vermieten. Die Kosten kann er Dir aber nicht auferlegen. Er muss eine rechtzeitige Terminankündigung machen und darf nicht einfach mit einem Interessenten unangemeldet vor der Tür stehen.


hajottka
beantwortet von hajottka am 24. September 2008 18:43
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Du mußt natürlich dem Vermieter in angemessener Weise die Möglichkeit einräumen, die Wohnung besichtigen zu lassen. Versetze Dich mal in seine Lage!


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