Mein Nachbar hatte vor 3 Wochen einen Auffahrunfall, er hat den Unfall auch verursacht, das war allen ganz klar. Er hat dem anderen seine Kfz-Versicherung genannt und die Versicherungsnummer gegeben, seitdem aber nichts mehr gehört. Ich meine aber, dass er seine Versicherung auch über den Unfall informieren muss.

Es steht sogar im Kleingedruckten, daß es eine "Obliegenheitsverletzung" ist, den Schaden seiner Versicherung NICHT zu melden (es sei denn, beide Parteien haben sich verbindlich geeinigt, den Schaden OHNE Versicherung zu regeln). Wenn Du Dir vorstellst, daß der Unfallgegner ja theoretisch auch eine falsche Schadenschilderung abgeben kann, um vielleicht noch einen "Altschaden" mit unterzuschummeln, und der Versicherer reguliert in Unkenntnis des tatsächlichen Schadenhergangs viel zu viel, weil die Schilderung des Versicherungsnehmers nicht vorliegt - dann siehst Du die Notwendigkeit einer Schadenanzeige sicherlich eher ein.

Der Unfallchaden sollte unbedingt dem Versicherer genannt werden. So kann sich die Versicherung ihres Nachbarn auf den Fall vorbereiten. Sie (ihr Nachbar)müssen dem Versicherungsagenten den Unfallhergang und evtl. Zeugen genau mitteilen
Ich weiß auch nur, daß man seine Versicherung über einen Unfall informieren muß, auch wenn man nicht der Verursacher war.
A. Pril am 8. Mai 2007 11:21 WAS? Ich soll meine Versicherung informieren wenn ein anderer mir verschuldet ins Auto fährt? Wozu das denn, meine Vers. hat damit nichts zu tun, sondern nur die vom Verursacher.
Hunley am 8. Mai 2007 18:15 Nur weil es gemeldet wird heißt es ja noch lange nicht daß die Versicherung auch zahlt. Die Schuldfrage ist außerdem nicht immer eindeutig.
Ja, man muss seine eigene Versicherung auch informieren, damit die beiden Versicherungen das untereinander regeln können.
Ja, der Schaden muss gemeldet werden, wie evistie schon geschildert hat, andernfalls liegt eine Obliegenheitsverletzung vor und die Kfz-Versicherung könnte die Regulierung des Schadens sogar ablehnen. Dein Nachbar sollte umgehend seine Kfz-Versicherung über den Unfall informieren.
Natürlich muss das auch der versicherung des Unfallverursacher gemeldet werden.