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Muß Ich nach 43 Jahren Miete die Türen Streichen

gefragt von ralph29 am 02.07.2008 um 8:50 Uhr

Hallo, meine Großmutter muß nach 43 Jahren die Sie in einer Mietwohnung gelebt hat und nicht mehr für sich selber sorgen kann ausziehen. Gróßvater und Großmutter sind in die Wohnung eingezogen und hatten alles selber Renovieren müssen, es war kein Bad vorhanden keine Küche keine Tabeten an den Wänden Bad, Küche und WC wurden damals in Eigenregie ausgestattet. Die Stadt hat in den letzten 43 Jahren außer einem neuen Mietvertrag nichts Renovieren lassen. Teilweise wurden sogar die Zimmer Türen von den Großeltern neu gesetzt. Meine frage was kann ich tun oder inwieweit muß die Renovierung von uns getragen werden.

Hoffe mir kann jemand helfen.


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anjanni
beantwortet von anjanni am 2. Juli 2008 08:58
2x
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Das ist viel auf einmal:

Erstens: wieso hat die Stadt (als Vermieterin?) irgendwann einen neuen Mietvertrag gemacht? Von wann ist der? Was steht da drin?

Zweitens: Gibt es Belege dafür, daß Deine Großeltern die Renovierungen durchgeführt haben? (Alte Leute neigen ja in dieser Hinsicht größtenteils zu einer gewissen Ordnung und haben hoffentlich die Quittungen alle aufgehoben.)

Drittens: Was genau steht im (aktuellen) Mietvertrag über die Renovierung drin? Maßgeblich ist der Paragraph über Schönheitsreparaturen.

Wenn im Vertrag steht, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat (auch am Ende der Mietzeit), solltest Du mit dem Vertrag unterm Arm und mit möglichst sämtlichen Unterlagen einen Anwalt aufsuchen und den befragen. Eine einfache Rechtsberatung ist sicherlich billiger als überflüssig durchgeführte Schönheitsreparaturen.


albatros
beantwortet von albatros am 2. Juli 2008 13:16
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hallo ralph29, das ganze hickhack in den meisten antworten ist nicht hilfreich. einige wenigekommen auf das konkrete problem dabei: es kommt drauf an, was in dem neuen mietvertrag vereinbart wurde. alles andere ist rätselraten und nicht zweckdienlich. du solltest also in den mietvertrag schaun und herausfinden, was zum problem schönheitsreparaturen vereinbart wurde. erst dann kann auch real die rechtslage beurteilt werden. grundsätzlich ist anzumerken, dass generell kein neuer mietvertrag unterschrieben werden sollte (s. obelhicks), selbst wenn der eigentümer des hauses in 43 jahren 10x gewechselt hätte, er bleibt gültig. außerdem ist für mieter grundsätzlich eine mitgliedschaft im mieterschutzverein zu empfehlen, dort kann und muss man sich vor irgendeiner unterschrift unter verträge etc. kostenlosen rat holen, aber nicht erst, wenn das kind schon in den brunnen gefallen ist. also, berichte bitte, was im vertrag steht, dann will ich mich gerne noch mal zu wort melden


Bauzer04
beantwortet von Bauzer04 am 2. Juli 2008 08:56
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hallo das würde mich auch gerne mal interessieren. Meine Mutter (jetzt lebt sie noch in ihrer eigenen Wohnung) wurde seit fast 30 Jahren nichts mehr renoviert und wenn sie mal ins Pflegeheim kommen sollte, müsste ich das dann alles selber machen? Da ich alleine bin und das Geld nicht dazu habe, bin ich trotzdem verpflichtet es zu tun? Eine Anwältin hat mal gesagt, das in dem Mietvertrag es nicht drin steht, aber der ist von 1968, ob das noch so stimmt, weiß ich natürlich auch nicht. Allerdings hat sie selber nichts mehr gemacht und will jetzt auch nichts mehr renovieren lassen, wobei fast alles neu gemacht werden müsste inklusive mein altes Kinderzimmer.

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 2. Juli 2008 09:00

Wenn im Vertrag über Schönheitsreparaturen nichts drin steht, brauchst Du auch nichts zu machen! Dann ist das Sache des Vermieters - egal wie die Wohnung aussieht.

Kommentar von Obelhicks am 2. Juli 2008 09:05

die alten Mietverträge sind die besten für den mieter. keine neuen unterschreiben und die frage mal selbst ins forum setzen (nicht als Komentar oder Antwort)


ehlers
beantwortet von ehlers am 2. Juli 2008 08:57
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Was steht im Mietvertrag?Selbst wenn der schon alt ist gilt der.Der ist bindend.Also gut nachlesen.

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 2. Juli 2008 08:59

Gerade im Bereich Schönheitsreparaturen ist ein Vertrag eben nicht immer bindend. Da hat es in den letzten paar Jahren Gerichtsurteile gegeben, daß man ins Staunen kommt!


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 2. Juli 2008 09:00
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Ich würde für dei Großeltern eine Mitgliedschaft im Mieterbund abschließen und mich dort beraten lassen.

Wenn alles wirklich rum ist, die Mitgliedschaft gleich kündigen.




Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 2. Juli 2008 09:01

Da kann eine einfache Rechtsberatung beim Anwalt u.U. billiger sein. Man wird es ja auch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen...

Kommentar von Obelhicks am 2. Juli 2008 09:08

am billigsten wäre es sich den entsprechenden Rat hier zu holen, aber leider schreiben so viele einen Rat, die sich nicht auskennen. Wie soll der Fragesteller da erkennen was richtig ist?

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 2. Juli 2008 09:20

Obelhicks, natürlich wäre ein Rat hier am billigsten. Aber dann müßten wir erst mal eine Kopie des Mietvertrags bzw. zumindest des Paragraphen mit den Schönheitsreparaturen und der Belege über die Umbauten bekommen. Jede Antwort, die nicht darauf Bezug nehmen kann, kann nicht vollständig und richtig sein.

Kommentar von Obelhicks am 2. Juli 2008 19:14

das ist die sicherheit, die der mieterverein geben kann. aber wenn richtig zitiert wird, gibt es hier auch einige gute experten. nur: wie soll ein neuer hier spreu vom weizen trennen?

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 2. Juli 2008 19:30

Das ist schwierig. ergänzend könnte man die Frage in Recht-Foren stellen ( http://www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer ).

Aber auch dann kommt erschwerend hinzu, dass der Inhalt dieses sehr alten Mietvertrags unbekannt ist.

Da muss also mal jemand drauf gucken und dann klären, was davon heute noch gültig ist.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 2. Juli 2008 09:01
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außer dem neuen Mietvertrag. das ist der casus cnactus. Ein Mieter muß keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. In der regel wird dies verlangt, um Pflichten auf den Mieter zu übertragen, die er bisher nicht tragen mußte. Dies trifft insbesondere für Schönheitsreparaturen zu. Grundsätzlich muß nämlich der Vermieter alle (536 BGB) Schönheitsreparaturen tragen. leider kann dieser Paragraph auch teilweise auf den Mieter übertragen werden. Dazu hat sich in letzter Zeit eine mieterfreundliche Rechtsprechung durchgesetzt. Aber entscheidend sind die Formulierungen im Mietvertrag. Bitte mehr Info: Muß der Mieter nach Fristenplan renovieren? Was ist zur Renovierung bei Auszug gesagt? Auf jeden Fall kann nicht verlangt werden, vom mieter eingebrachte Gegenstände zu renovieren. (noch Belege vorhanden?)

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 2. Juli 2008 09:17

Du hast recht, aber der neue Mietvertrag ist nun mal unterschrieben. Entscheidend ist in der Tat, ob der Paragraph über Schönheitsreparaturen darin schon "gerichtskonform" ist.

Auch vom Mieter eingebrachte Gegenstände müssen u.U. "renoviert" werden - wenn diese Gegenstände nämlich in die Mietsache übergehen. Ansonsten könnte womöglich ein Rückbau verlangt werden...


anonym
beantwortet von Obelhicks am 2. Juli 2008 09:14
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Als Rechtsberater für den Mieterverband konnte ich so manchen Anwalt "auseinandernehmen". Das liegt daran daß die Rechtsgebiete sehr vielfältig sind und viele Anwälte sich speziallisieren, z.B. Familienrecht, Strafrecht usw. Du musst also Glück haben um bei einem Anwalt besser aufgehoben zu sein als im Mieterverein. Außerdem gilt der Jahresbeitrag auch für spätere Besuche.

Kommentar von jockl am 2. Juli 2008 09:53

Werte/r Obelhicks, deine Antwort könnte nicht besser sein. Das Problem dabei ist, so man sich selbst vor einem AG vertritt, es ist für einen Laien fast nicht möglich weil einem sg. Vortrag nachträglich nichts hinzugefügt werden kann.

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 2. Juli 2008 10:30

Okay - man sollte nicht zu einem Anwalt für Strafrecht gehen, vielleicht... Vielleicht gehe ich auch von den viel zu positiven Erfahrungen aus, die ich mit "meinem" Anwalt habe: der setzt sich erst mal hin und macht Hausaufgaben (auch Internetrecherche, auch erst mal in Ruhe lesen, was man ihm gibt, auch nachfragen, wenn noch was fehlt...), bevor er eine Antwort gibt. Und wo man nachgucken muß, und worauf es ankommt - das sollte eigentlich jeder Anwalt wissen!

Ich persönlich habe da mit Rechtsberatungen sowohl beim Mieterverein als auch bei Haus&Grund weniger gute Erfahrungen gemacht...

Kommentar von Obelhicks am 2. Juli 2008 19:17

genau das ist meine Erfahrung mit Anwälten, sobald ich sie "auseinandergenommen" habe. aber im ersten Anlauf sind quallifizierte Schriftsätze in Mietsachen selten.


anonym
beantwortet von jockl am 2. Juli 2008 09:47
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Das ist keine Rechtsberatung im gesetzlichen Sinne. Ich war Hausverwalter und werde auch heute noch über jede neue Gerichtsentscheidung, Urteile von LG´s oder OLG´s informiert. Zu diesem Thema gibt es neueste Rechssprechungen. Mir ist es als Nichtjurist nicht erlaubt Rat zu erteilen oder Empfehlungen zu geben, aber Meinungen darf ich haben. Grundsätzlich müsste man dafür aber den Mietvertrag kennen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 2. Juli 2008 10:26
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Warum man nach 43 Jahren nicht renovieren soll ist mir schleierhaft.

Die Gesetze und Urteile sind für Vermieter (diese bösen Kapitalisten) so schlecht geworden, dass sich jeder Kapitalanleger überlegen sollte, sein Kapital in einen Immobilie zu stecken. Ich würde es nie wieder machen.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 2. Juli 2008 13:07

was soll der fragesteller mit solcher antwort anfangen? sie überflüssig wie ein kropf!

Kommentar von Obelhicks am 2. Juli 2008 19:25

wenn du dich in einen topf geworfen fühlst mit einem vermieter der eine untapezierte wohnung, teilweise ohne türen vermietet aber dafür eine volle rendite und schönheitsreparaturen erwartet, tust du mir leid. Dann bist du weder fair noch kennst du die gesetzeslage und die meinung der merheit selbst in einem solchen forum lässt dich kalt. Wie wäre es wenn du zur abschreckung deine anschrift preisgibst? ich bin sicher freiwillig wird keiner bei dir mieten, der deine meinung kennt.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 2. Juli 2008 21:01

Also deine Verallgemeinerungen kannst du für dich behalten. Du kennst mich doch gar nicht, deshalb sind deine Äußerungen einfach nur Vorurteile. Ich bin ein guter Vermieter. Ein Vermieter, der seit 10 Jahren keine Mieterhöhungen vorgenommen hat, der jeden Schaden sofort reparieren lässt. Die Rendite der ETW ist allerdings und wen wundert es unter 3 %. Aber das entspricht sicherlich nicht deinen Vorstellungen eines Vermieters.

Es wäre übrigens förderlich, wenn du nicht persönlich würdest.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 1. November 2008 21:24
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Was steht zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, dass ist letztlich entscheidend.

http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/



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