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Muss ich MPU oder Nachschulung fürchten?

gefragt von cezzar am 15.10.2009 um 11:22 Uhr

Hallo zusammen,

vor 8 Monaten hab ich ein Fehler gemacht und hab mich angetrunken lt. Blutwerte 1,09 wurde vom Gericht hochgerechnet auf 1,14 Promille ansSteuer gesetzt :-( Bin Ersttäter und davor keine Vorstraffen, was Verkehrsordnung angeht gehabt.

Meine Sperrfrist enden am 21.01.2010

Blöderweise, bin ich nach einem Training mit meinem Kumpel noch zu Tankstelle ( zu Fuss ) und er hatt mich auf ein Bier eingeladen. Weil wir uns irgendwohin setzen wollten sind wir dummerweise auf einem Spielplatz gelandet, wo anscheinend nach 23 Uhr aufenthaltverbot herrscht. Die Polizei hat uns erwischt und ich bekamm ein Verwarnungsgeld von 25 Euro mit dem Ordnungswidrigkeits Text im Brief "......... Verwarnung wegen Aufenthaltsverbot auf dem Spielplatz mit Alkoholkonsum"

Jetzt die Frage : hat es irgendeine Auswirkung auf mein Führerschein??? da ich ihn ja neu beantrage oder ist Stadtverwaltung eine ganz andere Baustelle wie das Landratsamt und die Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr ganz anders behandelt werden wie die von der Stadt? Werde ich Probleme gekommen, bei der Führerschein Stelle?

Danke für die Hilfe!


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Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 15. Oktober 2009 11:25
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ich würd sagen das sind zwei Paar Schuhe

Kommentar von cezzar am 15. Oktober 2009 11:29

Ich hoffe das sehen noch ein paar Leute so wie du Heiko :-) Danke!

Hab nämlich genug vom Fahradfahren in der letzten Zeit :-) genauer gesagt schon über 3000 km da ich 15 km ein Weg zu Arbeit habe und bei der Kälte es langsam kritisch wird :-)


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antidepri
beantwortet von antidepri am 15. Oktober 2009 11:35
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Ersttäter, unter 1,6 Umdrehungen, keine verehrsrechtlich relevanten Vorstrafen = keine MPU. Die "Verwarnung" wird irgendwo festgehalten, das ist klar, nicht jede Akte wird fristgerecht "vernichtet", wie man dem Bürger Glauben machen will, aber mach Dir da keine allzugrossen Sorgen. Viel wichtiger ist nunmehr, die 2-Jahresfrist für die Neubeantragung nicht verstreichen zu lassen. Zwei Wochen vor Ablauf der Frist reichen definitiv NICHT aus, dann darfste die Prüfungen wiederholen (wenn auch ohne MPU).

Kommentar von cezzar am 15. Oktober 2009 11:44

ich bin schon bei dem Zeug zusammenkrazten, so wie Passfotos und erste Hilfe Kurs nächste Woche, nur der Vorfall auf dem Spielplatz geht mir nicht aus dem Kopf und ob die Führerschein Stelle trotzdem ein Spielraum haben und trotz das das Gesetz sagt MPU ab 1,6 eine verabreichen können/ dürfen? Aber danke !

Kommentar von 7b87c932ec9c6ca76219d681ba89ccc8smallantidepri am 15. Oktober 2009 11:53

Wenn kein Personenschaden vorlag, so werden die da nichts anderes "abstrafen", gezahlt hast Du ja gewiss (Strafbefehl?)? Ja, Passbilder x2, Ersthelferkurs... meines Wissens nicht erforderlich, da ja schon mal "absolviert", aber wiederholen schadet niemals, ob zur Auflage gemacht oder nicht. Wünsche Dir viel Erfolg (und in Zukunft: Finger weg von dem bösen Zeugs!), Grüsslis, Heiko.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 15. Oktober 2009 14:16
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Der Aufenthalt auf dem Spielplatz hat mit der anderen Sache nichts zu tun. Diese Ordnungswidrigkeit ist mit der Zahlung des Verwarngeldes von 25,-EUR komplett erledigt!

Das Gericht hat die 1,09 Promille sicherlich nicht hochgerechnet. Ich gehe eher davon aus, dass dieser Wert das Ergebnis der Blutuntersuchung war (also die Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Blutentnahme) und dann vom Gutachter/Arzt eine Rückrechnung für den Zeitpunkt des Autofahrens erfolgt ist! (zwischen dem Autofahren und der Blutentnahme lag ja eine gewisse Zeit...)

Kommentar von cezzar am 15. Oktober 2009 14:22

wow klar verständlich die Antwort, Danke!

Aber es steht echt so im Brief vom Amtsgericht, dass die Blutprobe 1,09 ergab und zur Tatzeit, halbe Stunde davor es 1,14 sein würden.... wer es hochgerechnet hat, weis ich auch nicht? Warum sollche Ergebnisse überhaupt hochgerechnet werden, es könnte ja sein, das es eher niedriger war zur Tatzeit und gestiegen ist bis zu Blutprobe??? Aber ist jetzt Wurst... schuldig ist schuldig, nur so blöd das es so knapp ist!

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 15. Oktober 2009 15:13

Du hast recht, die Alkoholkonzentration hätte zur Tatzeit auch niedriger sein können, es hängt sehr davon ab, wie lange das Trinkende her ist. Daher gibt es auch viele Richter, die nur den ermittelten Wert zu Grunde legen. Es gibt eben von Richter zu Richter und von Arzt zu Arzt immer Unterschiede in der Bewertung und Interpretation.


Seelord
beantwortet von Seelord am 16. Oktober 2009 11:24
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Hallo,wenn bei der Sache auf dem Spielplatz keine Blutprobe entnommen wurde und somit auch keine erneute Alkoholauffälligkeit aktenkundig wurde,hast Du nichts zu befürchten.Du kannst ganz normal Deinen FS.neu beantragen ud erhälst ihn nach Abluf der Sperrfrist zurück. Gruß Seelord vom Team der mmg.


anonym
beantwortet von nicki165 am 15. Oktober 2009 11:27
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Nein, das sind zwei verschiedene "Straftaten"


anonym
beantwortet von klaumi am 15. Oktober 2009 11:34
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Die sind da knallhart. MPU, damit bist Du in der Abzockmühle 1x Durchfallen = 500,-€, wenn Du kein Promi bist kannst Du Glück haben und es vielleicht beim 3. Mal schaffen ! Vor allem bekommst Du auch keine ausreichende Begründung, warum Du durchgefallen bist. Ist reine Willkürmaßnahme von diesen Personen. Z.Bsp.-Wenn Du denen sagst, Du trinkst keinen Alkohol mehr, bist Du durchgefallen, weil sie Dir nicht glauben. Wenn Du sagst, Du trinkst ab und zu ,je nach Anlass 1 Gläschen, bist Du durchgefallen, weil Du noch nicht ganz von diesem Laster befreit bist. Wenn Du sagst, Du tinkst immer wieder Alkohol, bist Du ach durchgefallen, weil Du noch abhängig bist, auch wenn Deine Leberwerte total in Ordnung sind. Und wenn Du zwar bestanden hast, bekommst Du bestimmt die Auflage den Führerschein neu zu machen! FAZIT: Als Normalo hast Du null Chance, außer Du hast genug Kohle und der Schein ist Dir das wert!!

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 15. Oktober 2009 17:06

Klaumi, was schreibst du fuer einen Unsinn. Ich weiss von vielen, die beim ersten Mal schon durchgekommen sind. Der Punkt ist ganz einfach, dass der Psychologe sich davon ueberzeugen musst, ob du evtl spaeter wieder mal unter Alkohol fahren wirst oder nicht. Dass du dich einfach hinsetzt und nein sagst, du wirst das nicht, das reicht dem Psychologen nicht. Er muss schon die richtigen Veraenderungen im Verhalten erkennen koennen.


anonym
beantwortet von cezzar am 15. Oktober 2009 11:56
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Ja, gezahlt hab ich schon :-) Wär ich bloss lieber Taxi gefahren die 3 km.... aber ohne Geld, durchgeschwitzt und mit Begleitung, kommt man auf blöde Ideen :-( War mir aber ne Lehre, einmal und nie wieder....


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