sebcin am 28.05.2009 um 15:13 Uhr
ich bin im letzten jahr mit meinem mann zusammen gezogen. Da ich mit in seine wohnung gezogen bin und dort schon ein telefon und internetanschluss bestand, hab ich meinen anschluss bei kabel deutschland gekündigt mit der begründung das dort schon der anschluss besteht,der auch bei kabel deutschland ist. jetzt soll ich die grundgebühr für die monate zahlen, bis der vertrag ausgelaufen wäre. und da wär ich jetzt schon bei 476€. ist das rechtens oder kann ich dagegen vorgehen? ich hoffe das mir jemand helfen kann, bin verzweifelt.
Ist rechtens, weil der Anbieter weder was für Umzug noch was für Partnerschaften "kann". Evt. noch mal versuchen, auf dem Kulanzweg eine günstigere Lösung zu finden oder damit drohen, den anderen Tarif sonst nach Ablauf auch zu kündigen und z.B. zur Telekom zu wechseln: http://telekom.dsl-flatrate-angebote.de/wechsel-zur-telekom/kabelanbieter-kabelf...
Das ist rechtens, an Vertragslaufzeiten muss man sich halten. Kündigung nutzt nichts zum Verkürzen, hilft nur gegen Verlängerung. Heist: wenn der Vertrag 24 Monate lief, du nach 4 Monaten kündigst, ist das leider dein Pech... so schwer das auch ist. Immer verhandeln und auf Kullanz hoffen, als Tipp fürs nächste Mal. Nachtrag: sein Vertrag hat nichts mit deinem Vertrag zu tun. Seinen als Grund angeben reicht nicht aus.
Ruf doch mal bei der Verbraucherzentrale an, die müßen ja wissen in wiefern der Vertag bindend ist.

Du kannst nicht von heute auf morgen einen Telefonvertrag kündigen. Was steht denn in Deinem Vertrag als Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist? Ob Dein Mann auch einen Vertrag beim gleichen Anbieter hat interessiert nicht weil er den ja für sich abgeschlossen hat. Vielleicht steht in den AGB`s ja etwas über ein außerordentliches Kündigungsrecht. Solltest Du mal lesen. Ansonsten wirst Du den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit erfüllen müssen.
Du hast halt Mindestlaufzeiten unterschrieben.
Eventuell hättest Du eine Chance gehabt, wenn Du als Begründung "Haushaltsauflösung" geschrieben hättest. Manchmal gibt es da ein außerordentliches Kündigungsrecht. - Oder Du hättest jemanden finden können, der in Deinen Vertrag eingestiegen wäre (der Nachfolger in Deiner alten Wohnung z.B.).