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Muss ich mit dem Preis für die Küche wirklich runter gehen?

gefragt von Tinamat am 23.09.2007 um 15:47 Uhr

ich bin gerade umgezogen und habe meiner nachmieterin meine küche gegen abstand von 1500 euro drin gelassen. meine küche ist von einer freundin, die innenarchitektin ist, eigens für mich entworfen und gebaut worden und enthält alle elektrogeräte. meine nachmieterin hatte sich die küche genau angeguckt und war mit dem preis einverstanden. sie ist juristin und vor drei tagen bekam ich eine böse mail von ihr, in der sie sagte, die küche wäre von mir dreckig übergeben worden und im kühlschrank wäre ein brandloch. daher würde sie mir nur 1000 euro geben. sie ist juristin und hat im beamtendeutsch formuliert. ich bin total verunsichert. sind loch und "dreck" ein argument für das preisdumping?


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tradaix
beantwortet von tradaix am 23. September 2007 15:55
5x
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Genau angeguckt und jetzt so! Sie will den Preis drücken, da sie weiss, dass Du die Küche nicht rausreissen wirst/willst. Ist 'ne miese Tour. Hoffe, Du hast die Vereinbarung schriftlich.


dock69
beantwortet von dock69 am 23. September 2007 15:54
4x
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Mmh, schwierig. Was ist denn schriftlich vereinbart worden? Gabs sowas wie ein Übergabeprotokoll? Sind dort vorhandene Schäden aufgeführt worden? Wegen dem "dreckig" sehe ich weniger Probleme. Es ist nicht verboten, dass ich etwas in einem ungereinigten Zustand verkaufe. Außerdem ist es keine Neuware, wo ich das auf jeden Fall verlangen könnte. Entscheidend ist der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe. Ob 1500 EUR angemessen waren oder nicht, halte ich für den Streit erstmal für nicht relevant.


anonym
beantwortet von Bergfeuer am 23. September 2007 15:56
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Dann hat sie es ja geschafft... sie hat dich verunichert. Gibt es einen Kaufvertrag? Wa steht da drinn bzgl. Rückgabe etc? Das müte man prüfen. Andernfalls, wer mit gewichtigen Worten um sich wirft ist schwach. Sie hätte nach 3 tagen auch selber ein Brandloch herstellen können, die Küche verdrecken oder sonst wie beschädigen. Im Zweifel geht es nur über ein Rechtguachten von einem RA.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 23. September 2007 16:11
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Eine endgültige Antwort ist so nicht möglich.

Der Dreck dürfte wohl kein Argument sein; das Brandloch indessen schon, wenn es nicht eine entsprechende Zustandsbeschreibung als Annex zum Kaufvertrag gibt.

Inwieweit der Abstand von 1500 Euro durchgeht, läßt sich so nicht sagen. Bei deutlicher Überhöhung wurde das schon gerichtlich gekappt, aber bei Deiner Beschreibung habe ich nicht den Eindruck, wenn die Küche nicht sehr alt ist. Ich habe das Urteil nicht hier, aber ich meine, da ging es um eine Überschreitung des Zeitwertes um mehr als das zweieinhalbfache.


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 23. September 2007 16:52
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Erstmal scheint das ja eine "merkwürdige" Juristin zu sein: Mit Ihrer Mail hat sie ja eingeräumt und Dir damit den Beweis in die Hand gegeben, daß Ihr einen höheren Preis vereinbart bat. Pakta sunt servanda est=Verträge sind einzuhalten. Ob da tatsächlich zum Zeitpunkt der Übergabe ein Brandloch vorhanden gewesen ist, möge sie beweisen. Laß Dich um himmelswillen nicht ins Bockshorn jagen. Verlange den Preis wie abgemacht. Dank der e-mail hast Du die besseren Karten, falls es zum Streit kommen sollte. Und wie gesagt: hat sie Dir geschrieben, welches Staatsexamen sie abgelegt hat? Nach Ihrem Verhalten (s.o.) dürfte es sich um ein abgebrochenes Jurastudium handeln. Und solche Typen kenne ich zur Genüge. Also: Frisch auf!





ladiana
beantwortet von ladiana am 23. September 2007 15:55
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Wenn du ein Kaufvertrag gemacht hast und sie hatt dass unterschrieben nachdem sie die Küche gesehen hatt.Dann kann die Kauferinn sich spater wohl kaum beschweren.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 23. September 2007 18:57

Am besten ist es wenn man da sowas reinbringt wie "gekauft wie gesehen"! Ist z.B. beim Gebrauchtwagenhandel eine häufig benutzte Formulierung.

Kommentar von 844eb5e7de56d1d46710137ee73ae26csmallladiana am 23. September 2007 22:18

Stimmt !!!


Karat45
beantwortet von Karat45 am 24. September 2007 20:50
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Wenn das eine Juristin ist dann bin ich 3 Jahre alt. So einen Quatsch hab ich noch nie gehört. Auch wenn ihr keinen schriftlichen Vertrag habt...... gekauft wie gesehen. Die versucht es nur. Sag ihr, dass es bei den 1500 bleibt, ansonsten würdest Du die Küche da rausholen. Noch ist diese Küche Dein Eigentum. Wenn es Probleme gibt, dann melde Dich nochmal! Viel Glück wünsch ich Dir



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