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muss ich mit 14 jahren schon die zug fahrt bezahlen wenn die eltern nicht dabei sind?

gefragt von Steffi200 am 05.11.2009 um 15:40 Uhr
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geld x 22.869 zug x 563 vierzehn x 15

anonym
beantwortet von Medous am 5. November 2009 15:45
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Theoretisch schon. Aber auch wieder nicht. Man kriegt zwar eine Knolle nachhause geschickt, aber wenn die Eltern angeben dass du gegen ihre Einwilligung gefahren bist und sie dir dafür auch kein Geld gegeben haben, müssen sie nicht dafür zahlen. Also muss es keiner. Bist nämlich nicht geschäftsfähig bis Vollendung des 14 Jahres. Ab da würde das Taschengeld Paragraph gelten, ab da wirds komplizierter.

Kommentar von Eisblume2009 am 5. November 2009 15:47

soweit ich gehört habe laut TV-Werbung fährt man doch bis zu einem bestimmten Alter doch sowieso umsonst bei der Bahn mit, wie das ohne Eltern ist, weiß ich aber auch nicht genau, aber die preisen doch diese Werbung nahezu an.


anonym
beantwortet von Nenek am 5. November 2009 15:45
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Hab Dich gerade virtuell bei www.bahn.de von Köln nach München fahren lassen. Du hättest die Hälfte des Erwachsenenfahrpreises gezahlt.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 5. November 2009 15:43
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Ja, aber sicher. Was soll jetzt diese Frage?


justika
beantwortet von justika am 5. November 2009 15:41
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Natürlich, Du bist zwar nicht voll geschäftsfähig, nutzt aber die Dienstleistung wie ein Erwachsener! Deutsches Recht...


HapsHaps
beantwortet von HapsHaps am 5. November 2009 15:41
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Natürlich! Selbst wenn du mit deinen Eltern fährst kostet das Geld!!!!!!


cheezy
beantwortet von cheezy am 5. November 2009 15:41
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du nimmst eine Leistung in Anspruch, also musst du auch zahlen.


anonym
beantwortet von n1979b am 5. November 2009 15:41
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Natürlich, kostet genauso, wenn auch ggfs. ermäßigt.


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