Theoretisch schon. Aber auch wieder nicht. Man kriegt zwar eine Knolle nachhause geschickt, aber wenn die Eltern angeben dass du gegen ihre Einwilligung gefahren bist und sie dir dafür auch kein Geld gegeben haben, müssen sie nicht dafür zahlen. Also muss es keiner. Bist nämlich nicht geschäftsfähig bis Vollendung des 14 Jahres. Ab da würde das Taschengeld Paragraph gelten, ab da wirds komplizierter.
Hab Dich gerade virtuell bei www.bahn.de von Köln nach München fahren lassen. Du hättest die Hälfte des Erwachsenenfahrpreises gezahlt.

Ja, aber sicher. Was soll jetzt diese Frage?

Natürlich, Du bist zwar nicht voll geschäftsfähig, nutzt aber die Dienstleistung wie ein Erwachsener! Deutsches Recht...

Natürlich! Selbst wenn du mit deinen Eltern fährst kostet das Geld!!!!!!

du nimmst eine Leistung in Anspruch, also musst du auch zahlen.
Natürlich, kostet genauso, wenn auch ggfs. ermäßigt.
soweit ich gehört habe laut TV-Werbung fährt man doch bis zu einem bestimmten Alter doch sowieso umsonst bei der Bahn mit, wie das ohne Eltern ist, weiß ich aber auch nicht genau, aber die preisen doch diese Werbung nahezu an.