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muss ich mir einen anwalt nehmen ?

gefragt von zoe1976 am 12.01.2008 um 20:27 Uhr

mein ex hat mir eine mahnbscheid zukommen lassen,ich habe dagegen einspruch eingelegt,muss ich mirr nun einen anwalt nehmen (bin arbeitsuchend und könnte selbst wenn ich wollte die forderung nicht zahlen...)


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Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 12. Januar 2008 20:58
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Du hast gegen den Mahnbescheid Einspruch eingelegt also liegt es im Ermessen Deines EX jetzt Klage einzureichen oder die Sache auf sich beruhen zu lassen. Dagegen kannst Du schriftlich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit ihm treffen.
Wenn Du dich ungerecht behandelst fühlst weil Du ihm die Einbauküche verkauft hast und damit alles geregelt sein sollte, warte ab ob er Klage einreicht.
Bei einem Streitwert von 900€ wird die Sache vor dem Amtsgericht verhandelt und dazu brauchst Du keinen Anwalt. Wenn du zu unsicher bist es allein zu schaffen dann geh zum Gericht und hol Dir einen Beratungsschein, dann kannst du Dich im Vorfeld kostenlos von einem Anwalt beraten lassen. Wenn Du kein Geld hast wird der Anwalt für Dich auch sog. Prozeßkostenhilfe bei Gericht beantragen wernn er dich vertreten soll und Dein Ex Klage einreicht.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 12. Januar 2008 20:30
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Wenn die Forderung rechtens ist, dann solltest Du Dich mit Deinem Ex in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung vereinbaren. Alle Kosten, die jetzt noch kommen, gehen sonst zu Deinen Lasten. nWenn Dein Einspruch berechtigt war, dann wird das Gericht entsprechend entscheiden. Erst einmal brauchst Du keinen Anwalt.

Kommentar von zoe1976 am 12. Januar 2008 20:43

erst mal danke... vielleicht noch zum besseren verständnis,er fordert insgesamt 900 euro mietschulden von mir,habe aber beim auszug meine einbau küche (durch rechnungen belegbar) verkauft,die mündliche vereinbarung war das dadurch alles erledigt ist ... hätte ich damit eine chance ?


anonym
beantwortet von shaze am 12. Januar 2008 20:30
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ja, wenn du zahlungsunfähig bist solltest du das auf jeden fall in betracht ziehen. du allein gegen die deutsche justiz ist wie david und goliath mit dem unterschied, dass goliath gewinnt...


koira1975
beantwortet von koira1975 am 12. Januar 2008 20:42
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Wenn Du Deinem Ex Geld schuldest und er das beweisen kann, solltest Du , wie HerrLIch sagt, Ratenzahlung vereinbaren. Wenn Du Dich nicht traust mit ihm zu sprechen, schreibe ihm (Einschreiben per Rückschein) oder bitte einen Bekannten dies zu tun. Mache die Ratenzahlungsvereinbarung auf jeden Fall schriftlich und - ganz wichtig - halte Dich an jeden Zahlungstermin. Versäumst Du einen, kann direkt wieder die ganze Summe gefordert werden.

Wenn die Forderung in Deinen (und möglichst auch in neutralen ) Augen nicht rechtens ist, lege Einspruch ein (schriftlich, auch per Einschreiben). Das kannst Du selber, aber wenn er dann dran bleibt, kannst Du Dir entweder einen Anwalt nehmen oder gelassen bleiben, wenn er die Forderung wirklich nicht beweisen kann.


anonym
beantwortet von tigeroli am 12. Januar 2008 21:52
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wenn Du kein ausreichendes Einkommen hast, kannst Du einerseits Beratungskostenbeihilfe bei einem Anwalt beantragen und damit gleich genau erfragen, welche Chancen Du hast. Wird der Anwalt Dir zu einem Rechtsstreit raten, wird auch die Prozesskostenhilfe beantragen. Ansonsten sind die Kosten bei 900 Euro Streitwert gering, wenn Du am Ende Recht bekommst. Verlierst Du, kannst Du gleich die 900 Euro zahlen, denn dann wird's teuer. Gute Chancen hast Du, wenn Du einen Aktenvermerk hast, aus dem hervorgeht, wann genau Du mit Deinem Ex welche Absprache/Vereinbarung getroffen hast. Dazu kommt der Beleg der gekauften Küche - und dann ist es nur noch halb so schlimm ...


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 13. Januar 2008 16:29
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Frag doch die ARGE ob sie die Schulden übernimmt !

Kommentar von zoe1976 am 14. Januar 2008 21:39

... vielen dank... nur mal so nebenbei,nicht jeder gerät selbst verschuldet in schwierigkeiten !!!


rarichter
beantwortet von rarichter am 14. Januar 2008 15:50
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Wenn der Streitwert unter 5000 Euro liegt braucht man keinen Anwalt


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