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MUSS ICH MIETNEBENKOSTENRÜCKERSTATTUNG BEI HARTZ 4 ZURÜCKZAHLEN

gefragt von VMnLHvxEp am 15.07.2008 um 14:47 Uhr

MUSS ICH ALS HARTZ 4 EMPFÄNGER MIETNEBENKOSTENZURÜCKERSTATTUNG ZURÜCKZAHLEN?? WIE WERDEN STROMKOSTEN BEI HARTZ 4 vom amt übernommen??


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Reply


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 15. Juli 2008 14:50
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Ich denke schon, dass du die Erstattung zurückzahlen mußt. Schließlich war es bei der Vorauszahlung doch auch nicht dein Geld. Aber Dein Sachbearbeiter weiß da bestimmt mehr. Frag doch einfach!


claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 15. Juli 2008 14:52
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bitte hier nicht in großbuchstaben schreiben ,das ist unhöflich den anderen gegenüber ,da dies hier als schreien angesehen wird ,,deshalb demnächst bitte etwas leiser ,,schreiben LG Claudia.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. Juli 2008 15:03
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nebkostenrückzahlungen sind an die arge zu überweisen, wenn diese deine gesamtkosten für miete und betriebskosten übernommen hat.

das du deine nebenkostenabrechnung nach erhalt dort vorzulegen hast muss doch im bescheid stehen.

haushaltsstrom wird von der arge nicht getragen, dafür ist im regelsatz ein betrag veranschlagt, bei alleinstehenden sind das ca. 27 euro.

strom für heizung und warmwasser sind im mietbetrag enthalten, den dir die arge monatlich überweist.


vincent
beantwortet von vincent am 15. Juli 2008 15:08
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JAAAAAAAAAA


wim50
beantwortet von wim50 am 15. Juli 2008 21:03
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Auf jeden Fall musst du es der ARGE mitteilen, das wird dann verrechnet.





anonym
beantwortet von Werniman am 15. Juli 2008 14:52
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Ja,normalerweise muss man die zurückerstatten. Stromkosten sind im Regelsatz enthalten, die werden nicht gesondert gezahlt....auch wenn unsere Kanzlerin das offenbar nicht weiß :-)


domchef
beantwortet von domchef am 15. Juli 2008 14:54
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du hast doch sicherlich genügend informationen von der arge erhalten über rechte und pflichten, oder? alle einnahmen mußt du der arge melden, ob es dein sb verrechnet da hat er einen spielraum.
strom musste selber zahlen


rain23
beantwortet von rain23 am 19. August 2008 11:27
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Ich denke schon das du dieses zurückzahlen mußt. Auf jeden Fall mußt du deinen Berater aber die neue Abrechnung auf den Tisch legen, damit die evtl. Berücksichtigt werden kann und die ggf. mehr zur Miete gezahlt wird. Zum nächsten übernimmt die ARGE nicht deine Stromrechnung, nur wenn deine Heizung darüber laufen sollte und das übernehmen die dann auch nur anteilig




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