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muß ich miete zahlen wenn meine tochter 18 jahre alt ist

gefragt von anscherl am 03.06.2008 um 23:06 Uhr

meine Tochter ist 18 Jahre alt, sie hat keine Lehrstelle sehr schlechte Noten, denn Sie hatte zuletzt immer die Schule geschwänzt. Es wird immer unmöglicher zuhause Sie macht nichts im Haushalt, habe oft Streit mit meinen Mann wegen meiner Tochter ihr ist alles egal, sie will sich nur in ein gemachtes Nest hocken und ist nur an nehmen. Meine Frage wir Verdienen beide haben aber auch sehr hohe Nebenkosten. Ich will das Sie auszieht muß ich für die Miete aufkommen????


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wandpilz
beantwortet von wandpilz am 3. Juni 2008 23:08
5x
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sie hat keine Ausbildung und die Schulpflicht ist zu Ende. Studium brauche ich wohl gar nicht erst zu erwähnen. Also kannst du sie getrost rauskicken. Nur bei einer Erstausbildung kann bis 25 Jahren gezahlt werden. So ist das kleine Prinzesschen ein netter Kandidat für die Show "Willkommen im richtigen Leben".

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 3. Juni 2008 23:12

...so ist es, sehr gute Antwort. DH

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 3. Juni 2008 23:17

ich finde es nur erschreckend, wieviele falsche Antworten hier stehen. Nochmal: mit 18 ist das Kind selbst für seinen Unterhalt zuständig. Schließlich kann das Kind ja arbeiten gehen. Die Regelung, dass Eltern bis 25 Jahren Unterhalt zahlen, gilt nur wenn das Kind in einer Erstausbildung steckt. Faule Kinder werden aber nicht bis 25 Jahren bemuttert. Tritt in den Hintern und raus.

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 3. Juni 2008 23:17

willkommen im leben, und willkommen bei den arbeitsfaulen. vielleicht hat das mädchen früher zu lange puder in den allerwertesten bekommen aufgrund antiautoritärer erziehung. dann selber schuld für die mutter, ansonsten tut mir die mutter leid. lach.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 3. Juni 2008 23:08
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ja, die wohnung wird erst von alg2 übernommen, wenn sie über 25 ist. find ich auch absolut in ordnung

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 3. Juni 2008 23:10

das ist so nicht ganz korrekt...die Eltern sind raus aus der Unterhaltspflicht. Das Amt zahlt die Wohnung nicht. Aber die Eltern sind dazu auch nicht verpflichtet. Die Kleine darf sich nen Job suchen gehen.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 3. Juni 2008 23:11

das ist ja klar, aber die schnecke scheint keine lust auf arbeit zu haben

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 3. Juni 2008 23:15

genauso wenig lust auf arbeit wie auf schule. die mutter ist zu bedauern. leider kann man die volljährigen jugendlichen nicht mehr zwingen. ja, leider.

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 3. Juni 2008 23:13

dann tut die tochter mal etwas sinnvolles. klasse. DH . ich denke aber gerade, die tochter ist viel zu dickköpfig. ........ arme mutter.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 3. Juni 2008 23:15

ich will ihr auch nicht zu nahe treten, aber ich tippe eher auf verzogen. meine eltern hätten mir sonst was erzählt, wenn ich keine lust gehabt hätte.

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 3. Juni 2008 23:21

ich tippe auch mal auf verzogen, dank der antiautorität der mutter bei der erziehung. genauso hätten es meine eltern mit mir gemacht, wie deine es mit dir gemacht haben. an den ohren gepackt und langgezogen ---- mit den worten, bist du hungrig, suche dir eine arbeit.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 3. Juni 2008 23:23

aus dem grund habe ich oft meine eltern gehasst, aber inzwischen bin ich recht froh und ich denke, dass mein kind mich auch ab und zu deswegen hasst, aber ich hoffe, dass er mir auch irgendwann dankbar sein wird.

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 3. Juni 2008 23:29

sie wird dir dankbar sein. est einmal muß sie daraüber nachdenken und richtig erwachsen werden. die lebenserfahrung wird es bringen. glückwunsch. meine meinung ist. ein bischen zucht und ordnung hat uns auch nicht geschadet. lach

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 3. Juni 2008 23:27

nachfrage. ab welchem lebensjahr sin die eltern aus der unterhaltszahlung raus, wenn die kinder noch bei ihnen wohnen ??? ich weiß das nicht.


Tonica
beantwortet von Tonica am 3. Juni 2008 23:09
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Ja, bis zum 25. Lebensjahr. L.G.


Qetan
beantwortet von Qetan am 3. Juni 2008 23:09
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Ja, das musst Du leider.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 3. Juni 2008 23:09
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Ausziehen und ALGII beantragen ist nicht, solange sie unter 25 Jahre ist. Es sei denn, sie oder ihr könnt gute Gründe dafür nennen. Ansonsten, wenn ihr sie vor die Tür setzt, müsst ihr Unterhalt zahlen. Lasst sie bei euch und setzt ihr Taschengeld auf ein Minimum, von euch darf nix mehr kommen. Vielleicht wird sie dann wach.

LG

Wieselchen

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 3. Juni 2008 23:25

Hotel Mama ist ja sooooo günstig. Ja, da kann ich wohnen bleiben, bekomme geld, essen und habe es warm. ......... sorry, ich habe mir geade mal die worte der tochter vorgestellt. für mich eine dickköpfige faule göre. entschuldige.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 3. Juni 2008 23:29

Ja, aber du kannst nix tun ausser sie auf ein Minimum setzen. Ich würde nichts mehr für sie tun, nicht kochen, waschen, sonst irgendwas. Sie einfach die Medizin am eigenen Leib spüren lassen durch totale Ausgrenzung. Eine andere Möglichkeit sehe ich da nicht.

LG

Wieselchen

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 3. Juni 2008 23:31

ich habe darüber nachgedacht. und mein bauch sagt, du hast vollkommen recht. totale ausgrenzung könnte sie vielleicht zur vernunft bringen und ihr gehirn mal arbeiten lassen. das hat sie ja durchs schwänzen verloren. lach

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 3. Juni 2008 23:33

Nicht wirklich, Wieselchen hatte die bessere und klügere Idee, Lass das Kind auf die Nase fallen, wenns wehtut, dann lernt es...


anonym
beantwortet von jotde01 am 3. Juni 2008 23:12
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ja, wenn sie eine eigene Wohnung hat und keine Einkünfte wirst du wohl alles zahlen dürfen. Keine Lehrstelle, keine Hilfe im Haushalt null Bock und so weiter - da ist wohl in den letzten Jahren etwas schief gelaufen in der Erziehung, oder? Dann badet das mal aus....


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 3. Juni 2008 23:29
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Hoppla, Anscherl Du hast Glück! Du hast eine Menge verdammt guter Antworten bekommen, hoffe, Du kannst etwas damit anfangen.... Du bist nicht auf Lebenszeit verantwortlich, - auch wenn Du Dich so fühlst. Kind soll lernen, und wenns auf die Nase fällt, bist Du sowieso da, zum Auf- Fangen. Doch bis dahin...... LERNEN, das Leben ist keine Zuckerstange......


schmagofatz
beantwortet von schmagofatz am 5. Juni 2008 01:01
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sie ist volljährig und du kannst sie raswerfen...du währst nicht die erste....


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