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Muß ich Miete zahlen wenn kein Mietvertrag exestiert ?

gefragt von Commander2009 am 05.11.2009 um 14:52 Uhr

Hallo,

ich bin Anfang des Jahes in eine Wohnung gezogen und hatte mit dem Eigentümer nur telefonischen Kontakt. Ein Mietvertrag kam nie zustande. Jetzt ist der Eigentümer verstorben und eine Verwaltung hat die Immobilien übernommen. Bin ich verpflichtet an die Verwaltung eine Miete zu entrichten obwohl ein Mietvertrag nie zustande gekommen ist ?


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toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 5. November 2009 14:55
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Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden. Der Vertrag ist trotzdem da und rechtskräftig. In der Zwischenzeit wirst du ja Miete gezahlt haben und das alleine ist schon Beweis genug.


anonym
beantwortet von MGMGMG am 5. November 2009 17:55
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Selbstverständlich ist ein Mietvertrag zu stande gekommen. Dieser kann, wie schon von anderen ausgeführt, auch formfrei, dh mündlich erfolgen. Wenn Du das abstreiten würdest, würde das im Umkehrschluss heißen, dass Du keine Berechtigung hast, dich in dem Haus aufzuhalten. Die würden Dich also nicht nur rausschmeißen können, sondern auch strafrechtlich gegen Dich vorgehen. Und wenn Du kein Mietvertrag hast, woher hast Du die Schlüssel für die Wohnung??? Wenn ich Du wäre, würde ich die Miete einfach weiter zahlen!

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 8. November 2009 14:01

stimmt so,
es muss jedoch mit den Erben trotzdem kein neuer Mietvertrag geschlossen werden.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 5. November 2009 14:53
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Entweder du setzt mit der Verwaltung einen neuen Vertrag auf oder sie werden dich wohl früher oder später rausschmeissen. Nachzahlen musst du aber nicht denke ich.


AntiqueCafe
beantwortet von AntiqueCafe am 5. November 2009 14:53
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wenn nirgends deine Unterschrift für einen Vertrag ist, dann eigentlich nicht. Sie können dich dann aber auch raus schmeißen


Bea76
beantwortet von Bea76 am 5. November 2009 14:53
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Ja, sonst müßtest Du sicher ausziehen, da Du ja keinen Vertrag hast.



anonym
beantwortet von Bella81 am 5. November 2009 14:54
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Es ist doch auch in Deinem interesse dort wohnen zu bleiben,oder??? Also zahl Miete und besteh auf einen schriftlichen Vertrag... Und zwar schnell; sonst sitzt nämlich auf der Strasse.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 5. November 2009 14:55
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Auch mündliche Verträge sind Verträge. Somit ist die Miete auch weiterhin fällig. Du brauchst allerdings keine Nebenkostenabrechnung zahlen; hierfür muss ein Vertrag vorliegen.


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 5. November 2009 14:53
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Wenn du schon regelmäßig die Miete bezahlt hat wird das als stiller Vertrag anerkannt, du hast es ja akzeptiert, was nachvollziehbar ist. Aber in welchen Umständen lebst du eigentlich, dass es keinen Mietvertrag gibt???

Kommentar von neili am 5. November 2009 14:55

Hatte das auch schon in einer Maisonette Wohnung. Kein Mietvertrag usw. hat alles super geklappt.


istie
beantwortet von istie am 5. November 2009 14:55
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ja bist Du


anonym
beantwortet von gnadenlos am 5. November 2009 14:55
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Hört sich an, als wenn du schmarotzen willst. Ist doch wohl klar, dass du diese Leistung bezahlen musst, auch mündliche Verträge sind Verträge. Hoffentlich bietet dir die Hausverwaltung einen Mietvertrag und keine Kündigung an - könnte sie auch, wenn sie so denkt wie du


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