MyWay am 15.09.2008 um 19:56 Uhr
Zwingen kann mich ja wohl keiner...
Wenn ja, kann ich mir selbst einen suchen, oder muss mein Arbeitgeber den festlegen?

Es kommt darauf an, worum es geht.
Geht es um deine Einstellung, dann musst du zum Betriebsarzt. Bist du im Job und der AG will regelmäßig kontrollieren lassen ob die MA für die Tätigkeit gesundheitlich in der Lage sind (Reinraum und gefährliche Arbeiten, wie Z.B. in der Höhe)musst du auch.
Geht es allgemein um deine Gesundheit oder ein Leiden, hast du die freie Arztwahl.
Dann gibt es noch die von der BU vorgeschriebenen Untersuchungen, die macht auch der Betriebsarzt.

Du mußt dich nicht von einem vom Arbeitgeber beauftragten Arzt untersuchen lassen, Du kannst auch auf deine Kosten zu einem Arbeitsmediziner gehen(Kein Hausarzt). Im übrigen ist maßgebend was im Arbeitsvertrag steht (Du mußt die Stelle ja nicht antreten bzw kannst kündigen) der Arbeitgeber ist per Gesetz zur Bestellung von Betriebsärzten und Arbeitsschicherheitskräften sowie den Berufgenossenschaftlichen Vorschriften, welche als allgemein verbindlich nach dem Sozialgesetzbuch sind, verpflichtet einen Betriebsarzt zu bestellen. Eine Untersuchung ist für alle Mitarbeiter verpflichtend und der Arbeitgeber kann eine Einstellung / Weiterbeschäftigung davon abhängig machen.
Der Betriebsarzt hat dem Arbeitgeber über den Inhalt der Untersuchung zu informieren und zwar "Datum" und "tauglich", "bedingt tauglich" oder "nicht tauglich". Alles weitere unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Quelle: wer-weis-was.de
hajottka am 15. September 2008 20:40 gute Antwort DH

Normalerweise macht das der Betriebsarzt des Arbeitgebers.
vollimleben am 15. September 2008 19:59 DH

Ja,aber keine Angst auch dieser ist und muß frei sein von Vorurteilen gegenüber seinem Patienten
Normaler weise sollte man zum Betriebsarzt gehen der dein Arbeitgeber dir aussucht.Ich arbeite im Krankenhaus und ich bin auch zum Betriebsarzt gegangen und musste z.b für ne impung nichts bezahlen und bei einem anderen Arzt muss man sicherlich bezahlen.
Nein, Dein Arbeitgeber kann dich nicht zwingen. Du mußt aber die vorgeschriebene Untersuchtung bei einem anderen Arzt machen, aber auch selbst bezahlen.

Wenn es um arbeitsmedizinische Untersuchungen geht, muss diese sogar vom Betriebsarzt oder einem vom Betrieb beauftragten Arzt oder Arbeitsmedizinischen Dienst gemacht werden. Die sind speziell über die betrieblichen Gegebenheiten und Erfordernisse informiert.

Was steht den in Deinem Arbeitsvertrag? Zum Teil ist ein Gesundheitscheck vorschrift.
MyWay am 15. September 2008 20:00 In meinem Vertrag steht nichts davon. Was bringt so ein Betriebsarzt überhaupt, er steht ja unter Schweigepflicht und darf meinem Chef eh nichts sagen.
bitmap am 15. September 2008 20:03 Der Betriebsarzt teilt deinem AG auch lediglich mit, ob du [weiterhin] die Tätigkeit ausführen kannst.

:..Und ob er kann. Dass ist so, als müsstest du zum Vertrauensarzt. den kannst du dir auch nicht aussuchen. Einfach den Termin nicht wahrnehmen is nicht. Das kann Knsequenzen haben, und zwar ziemlich unangenehme für DICH.

Um welche G-Untersuchung handelt es sich den? Es gint pflicht Untersuchungen und freiwillige Untersuchungen.
MyWay am 17. September 2008 13:32 Öh, das weiß ich leider nicht. Hab nur erfahren das der Betriebsarzt kommt.
In den Betrieben die ich betriebsärztlich betreue ist es wie folgt: Die freie Arztwahl ist ein hohes Gut und gilt immer ausser beim Gerichtsarzt zur feststellung der Prozessfähigkeit.Kosten im Falle der Wahl eines externen Betriebsarztes muss der Beschäftigte nur tragen sollten sie die Kosten übersteigen die durch den betriebseigenen Betriebsarzt entstünden,d.h.:die evtl.Differenz ist zu bezahlen,niemals die ganze Untersuchung.
S.Gilliar