kathis1989 am 06.09.2009 um 15:31 Uhr
6 elektrische Heimwerkergeräte und 6 elektrische Rasierer.
Habe sie bei einem Ausverkauf um 50% billiger bekommen und wollte die jetzt verkaufen. Als einmalige sache.
Mal im Gedächtnis kramen: Zum gewerblichen Handel gehören unter anderem Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit. Ersteres hast du, zweiteres nicht. Also musst du deswegen auch kein Gewerbe anmelden. Google vielleicht noch mal mit diesen Begriffen.

bei ebay?? glaub nich
kathis1989 am 6. September 2009 15:33 ja bei ebay. habs vergessen dazuzuschreiben
nein nicht nötig . kannst dich so anmelden aber das wäre dumm.mußte schon 1000 etwa verkaufen. kannst auf ebay aber auch sehen wenn du auf kausen gehst.steht dann oben rechts beim verkäufer
es kommt immer darauf an wieviel neue produckte du verkaufst bei 12 sachen glaub noch net
das ist leider zum teil eine falsche antwort.wenn ich denselben artikel neuware 6 mal anbiete laufe ich die gefahr eine abmahnung zu erhalten bzw. post von dem finanzamt zu erhalten. wie dann geurteilt wird ist vom dem jeweiligen richter abhängig.
Der Richter, der in so einem Fall gegen den Beklagten befindet, scheint mir in unserem Rechtssystem reichlich fehl am Platz. Abmahnungen kann man auch beim Verkauf gebrauchter privater Gegenstände erhalten. Warum du Abmahnungen in diesem Zusammenhang ins Feld führst, ist mir unverständlich. Und Post vom Finanzamt hat auch schon manch einer bekommen, der nur Omas Speicher geräumt hat. Da legt man dann Widerspruch ein.