Muss ich mich beim Jobcenter abmelden oder kann ich den Antrag einfach auslaufen lassen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich das richtig verstanden habe betiehst du Leistungen vom Joncenter und bist dadurch wohl auch über die Krankenkasse versichert.Das Leistungsverhältnis endet Im Juli. Es kommt darauf an wann dein Ausbildungsverhältnis beginnt. Ich denke nicht am ersten August. So hängt ja noch mindestens ein Monat in der Luft. Abmelden musst du dich nicht. Das macht das Jobcenter schon alleine bei dir ende Juli.Aber es fehlen dann immer noch ein oder zwei Monate in denen du nicht mehr Krankenversichert bist.

Ich kenne jetzt den ferienplan von Hessen nicht auswendig.  Aber ich glaube ein Monat kann man auch anderweitig überbrücken.  Z.b. für den Monat auch die Krankenkasse selber zahlen.  Müsste mich mal er

@Carlystern

Das Schuljahr beginnt immer am 1. August, egal, wann die Ferien enden. Ab dann wäre sie dann "in Ausbildung" und somit auch krankenversichert. Außerdem zahlt jede KK einen Monat weiter, wenn die Versicherung endet.

Du solltest dich beim Jobcenter abmelden, weil du dort als Arbeitssuchend geführt wirst, unabhängig davon, ob du Geldleistungen von denen erhälst oder nicht.

Im eigenen Interesse würde ich jedoch, zwischen dem Bewilligungsende und dem Ausbildungsbeginn noch Leistungen beim Jobcenter beantragen.

Das ist nur höchstens ein Monat.  Das lohnt sich für mich nicht und würde nur unnötige Bürokratie bedeuten.  Bin froh wenn ich weg bin.

Eine Abmeldung ist sicherlich sinnvoll. Somit bist Du aus dem System und die Akte kann "abgelegt" werden. Ansonsten beschäftigen sich ja die Behörden grundlos mit Deiner Angelegenheit.

Alles klar Danke

Bist Du denn da gemeldet, z. B. als Ausbildung suchend?

Dann wirst Du, glaube ich, eh nach kurzer Zeit gestrichen, wenn Du Dich nicht mehr meldest (wenn du keine Leistungen beziehst).

Aber könntest natürlich trotzdem kurz Bescheid geben (email, Anruf).

Ja zurzeit bin ich noch arbeitssuchend bis Ausbildungsbeginn gemeldet und bekomme bis dahin noch hartz4

@Carlystern

Wenn Du "bis Ausbildungsbeginn" gemeldet bist, und dieser bekannt ist, musst Du dich nicht noch extra abmelden.