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Muss ich mich arbetislos melden

gefragt von shiva2000shiva2000 am 12.09.2009 um 13:46 Uhr

Hallo ich habe gestern eine frsitlose Kündigung bekommen, da der betrieb dicht gemacht hat. Muss ich mich jetzt arbeitslos melden damit ich versichert bin? Neben dieser Tätigkeit habe ich noch eine aushilfsstelle, in der ich dann jetzt extrem oft eingesetzt werde. Würde ich über diese Stelle versichert sein? Ich weiß grad nicht was ich machen soll. ich bin am überlegen den dicht gemachten betrieb in eigener form weiter zu führen, weswegen ich mich auch nicht arbeitslos melden möchte. zu dem habe ich ja geld was ich verdiene und möchte die leistungen vom arbeitsamt nicht in anspruch nehmen. Brauche aber die versicherungen.

Kann mir einer weiter helfen?

Vielen Dank schonmal


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casilein
beantwortet von casilein am 12. September 2009 13:51
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Hilfreichste Antwort

Du solltest Dich vorsorglich arbeitslos melden. Dann ist die KV auch gesichert. Bei dem Nebenjob vermute ich, dass es ein Minijob ist. Bei dem bist Du nicht versichert.

Du kannst mit der Arbeitsagentur klären, ob sie Dich bei der Selbständigkeit unterstützen.

Kommentar von Simple_avatar2smallshiva2000 am 12. September 2009 13:55

ein nebenjob ist es nicht unbedingt. Meldepflichtig ist er auf alle fälle. bisher haben die mich nur immer bei der Knappschaft gemeldet, da ich ja schon versicherungspflichtig beschäftigt war. Und eine unterstützung für die selbstständgkeit vom AAmt möchte ich nicht wirklich annehmen und brauche ich glaub ich auch nicht. Habe wenn ich will schon einen gewissen kundenstamm.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 13. September 2009 09:56

Das ehrt Dich. Aber ich gebe zu bedenken, dass man bei einer reinen Selbständigkeit einiges selbst erledigen muss, von dem man nicht zwangsläufig etwas versteht: Abrechnung, Versicherungen, Steuern etc. Da ist Beratung und Schulung sinnvoll. Nebenbei ist es beruhigend, wenn man für den Übergang einen finanziellen Puffer hat.


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tinimini
beantwortet von tinimini am 12. September 2009 13:47
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Ja,sonst gibt es sperren der Gelder.Sofort Montag hin.


Principessa14
beantwortet von Principessa14 am 12. September 2009 13:47
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ja du musst dich arbeitslos melden sonst kannst du gesperrt werden und auserdem kann das nur ei vorteil für dich sein bis du eine neue stelle gefunden hast weil dann kriegst du ja arbeitslosen geld


Libero02
beantwortet von Libero02 am 12. September 2009 13:48
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Wenn der aushilfs job sozialversichert ist bist du immer versichert also die stelle muss gemeldet sein sonst wäre es schwarz arbeit und darüber ist man nicht versichert!!!!!


moon73
beantwortet von moon73 am 12. September 2009 13:49
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In jedem Fall arbeitslos melden, dabei hast du nichts zu verlieren, aber du bist auf der sicheren Seite, falls du doch noch ALG I in Anspruch nehmen mußt/willst.

Meldest du dich nämlich nicht arbeitslos, bekommst du eine Sperre des ALG I und verlierst Geld.

Und noch was, sobald du arbeitslos gemeldet bist und ALG I beziehst, und du willst den Betrieb selbst übernehmen, dann kann das Amt deine Selbstständigkeit unterstützen, nennt sich Existenzgründerzuschuß und ist im ersten Jahr eine recht hilfreiche Sache.


pehlankell
beantwortet von pehlankell am 12. September 2009 13:47
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bei + 410 euro einkommen bist du krankenversichert über den arbeitgeber


romeo27
beantwortet von romeo27 am 12. September 2009 13:48
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mit deinen kenntnissen der deutschen sprache rate ich ab, einen betrieb weiterzuführen. melde dich arbeitslos dann bist du auf der sicheren seite.

Kommentar von Simple_avatar2smallshiva2000 am 12. September 2009 13:49

wenn man schnell schreibt macht man auch mal fehler. das kommentar hättest dir auch knicken können hilft mir nämlich nicht weiter.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 12. September 2009 13:48
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Ohne Meldung beim Amt, keine Versicherung. Die Nebenjobstelle wird wahrscheinlich auf minijobbasis gehalten. Entweder du lässt aufstocken bei deinem Nebenjob oder aber du meldest dich beim Amt, bis du eben wieder auf die Füße gekommen bist.

Kommentar von Simple_avatar2smallshiva2000 am 12. September 2009 13:51

Der nebenjob ist je nach bedarf und wird im oktober/november die 400€ definitiv überschreiten. Muss ich denn gegen die Kündigung wiederspruch einlegen um überhaupt irgendwas zu bekommen? Mir geht es in erster linie eigentlich nur darum das ich versichert bin. Mehr will ich gar nicht.


Libero02
beantwortet von Libero02 am 12. September 2009 13:48
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Wenn der aushilfs job sozialversichert ist bist du immer versichert also die stelle muss gemeldet sein sonst wäre es schwarz arbeit und darüber ist man nicht versichert!!!!!


Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 12. September 2009 13:48
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Würde mich auf jeden fall mal arbeitslos melden - wenn du den Betrieb dann weiterführen willst, gibts da Zuschüsse. Wenn nicht und du eionen Nebenjob hast werden dir - wenn du ALG bekommst- Beträege über einem Einkommen von ca. 160 Euro vom ALG abgezogen.


anonym
beantwortet von Morrrpheus am 12. September 2009 13:50
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Auf jeden Fall mal beim Amt melden! Dann bist du sicher und brauchst dir keine weiteren Gedanken zu machen! Der Berater kann dir dann auch helfen an Fortbildungen teilzunehmen, die du bräuchtst um den Betrieb weiterzuführen!


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 12. September 2009 13:51
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Arbeitsuchend melden

Wenn man Sozialversicherung usw. bezahlt hat (12 Monate), dann hat man Anspruch auf ALG. Un abhängig, davon ob man Geld hat, oder keins. Man muss dem Amt zur Vermittlung zur Verfügung stehen.


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 12. September 2009 13:54
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Arbeitssuchend melden, Beratung beantragen. Die Nebenstelle sollte dann - um die Leistungen erhalten zu können - nicht mehr als 138,00 bringen, so die Auskunft der hiesige AfA.

Kommentar von Cathey am 13. September 2009 07:17

Nebenjob ist möglich, aber nur wenn du nicht mehr als 14,9 Stunden die Woche arbeitest - was du verdienen würdest ist erstmal nebensächlich. Machst du das ganze schon länger als ein Jahr dann wird nichts abgezogen, ansonsten hast du einen Freibetrag von 165 Euro, alles was darüber hinaus geht wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.


shiva2000
beantwortet von shiva2000 am 12. September 2009 14:04
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Danke für eure schnellen antworten. Hoffe dass das Amt nicht von mir verlangt einen wiederspruch einzulegen.

Hoffe das klappt am montag alles so wie ich das gerne hätte.

Grüße Shiva2000

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 13. September 2009 09:09

Viel Erfolg.


anonym
beantwortet von DRBaertling am 15. September 2009 13:38
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Meldepflicht! Ab Datum der Antragstellung gilt der Leistungsbezug, d.h.: Regelleistungen, Kosten der Unterkunft und eben die Sozialversicherungen. Es mag Ihnen zwar nicht angenehm sein, aber welcher Normaldenkende hat etwas gegen ein paar halbwegs kostenlose € einzuwenden?

http://drbaertling.oyla.de


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