Unser Vermieter möchte neue Fenster einbauen lassen und auch die Heizung erneuern. Gut und schön, damit verbunden ist dann aber eine Mieterhöhung und ausserdem haben wir Dreck und Lärm. Muß ich ihn gewähren lassen?
vermutlich ja - Modernisierungsmaßnahmen müssen aber angekündigt werden. Geh mal auf die Website des Mieterschutzbundes (mieterbund.de) und suche nach Modernisierung - da gibt es einige Informationen.
Hier auch ein Auszug: "Mieter können die geplanten Modernisierungsarbeiten ablehnen, wenn die Arbeiten für sie eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen. Das können die Bauarbeiten selbst oder aber die baulichen Folgen der Modernisierung sein, aber auch, wenn frühere Investitionen des Mieters durch die Modernisierung nutzlos werden oder wenn die zu erwartende Mieterhöhung für die Mieter praktisch nicht bezahlbar ist."

Der Vermieter darf das, er möchte ja den Wert erhalten bzw. steigern. Lärm und Dreck muss man in diesem Zusammenhang auch kurzzeitig ertragen. Dagegen kannst du normalerweise auch nichts machen (Ausnahmen bestätigen die Regel). Die Miete darf er danach auch anheben, da durch neue Fenster und Heizungen der Wohnwert gestiegen ist. Die neue Miethöhe sollte dem Mietspiegel eurer Umgebung entsprechen.
Der Einbau neuer Fenster ist nicht immer eine Modernisiereung. Wenn z.B. in dem Haus schon mal Iso Fenster ware und diese kaputt sind handelt es sich nicht um eine Modernisierung sondern um eine Instandsetzung/haltung. Dies rechtfertigt keine Mieterhöhung. Hat man aber nomale Fenster und werden die durch Iso Glas ersetzt ist dies eine Moderniesierung. Viele Vermieter sind nun in der Pflicht ihre Heizungen auf den neuen Stand zu bringen. Wenn vorher mit (mal krass ausgedrückt )Kohleofen geheizt wurde und nun eine Zentralheizung eingebaut wird ist dies eine Modernisierung andernfalls nicht.

einen vermieter, der sich um die erhaltung der substanz kümmert, kann man sich nur wünschen, denn die meisten kümmern sich heutzutage nur noch um einnahmen! gibt es vom vermieter auch vorschläge für vorübergehende ersatzwohung während der arbeiten? - rechtlich kann man wohl kaum verhindern, dass der hauseigentümer sein haus renoviert.
Modernisierungen müssen vom Vermieter 3 Monate vorher angekündigt werden. Zudem muss er genau die Art der beabsichtigten Modernisierungsarbeiten, den Beginn und die Dauer und die voraussichtliche Mieterhöhung im Ankündigungsschreiben darlegen. Näheres unter: www.mieterbund.de