Ich habe ein interessantes Angebot für einen 400 €-Nebenjob. Muss ich mir den von meinem Chef genehmigen lassen, auch wenn der Job nichts mit meiner sonstigen Tätigkeit zu tun hat?

Ja. Wird sicherlich auch in Deinem Arbeitsvertrag so stehen.

Auf jeden Fall. Dein Arbeitsvertrag ist in der Regel so gestaltet, dass du deine Arbeitskraft UNEINGESCHRäNKT dem Betrieb zur Verfügung stellst.
dock69 am 29. März 2008 23:46 Nein, eine diesbzügliche Formulierung in einem Arbeitsvertrag ist rechtlich irrelevant.

Denk auch an die täglich erlaubte Gesamt-Arbeitszeit von 10 Stdn. Sonst könntest du nach einem Arbeitsunfall Probleme mit der/den Berufsgenossenschaft/en bekommen.

Ja, das ist genehmigungspflichtig und gibt Ärger, wenn es ansonsten auffliegt.

UNBEDINGT - ist ein Kündigungsgrund, wenn du das nicht tust!

Der Nebenjob kann, auch wenn es keine Konkurrenztätigkeit ist, etwas mit der täglich bzw wöchentlich erlaubten Arbeitszeit zu tun haben. Wenn der Nebenjob beispielsweise nach Feierabend an einem Arbeitstag ausgeübt wird, wird möglicherweise die nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubte Arbeitszeit bei der Addition von Hauptjob und Nebenjob überschritten. Das darf der Arbeitgeber gar nicht dulden.
Okay, dann werd ich das mal lieber absprechen mit ihm! Schönen Abend noch!

Eine Genehmigung des Arbeitgebers ist nicht Pflicht, aber trotzdem anzuraten. Ausgeschlossen wäre ein Nebenjob nur, wenn er in Konkurrenz mit der Haupttätigkeit steht. Natürlich muss man auch selbst dafür Sorgen, dass die man nach wie vor seinen Verpflichtungen des Arbeitsvertrages nachkommen kann.

Ja, du musst das bei deinem Chef anmelden und von ihm genehmigen lassen.
Ob eine Nebentätigkeit erlaubt ist, steht im Arbeitsvertrag.