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Muss ich meinen Chef fragen wenn ich einen 400 €-Job annehme?

gefragt von tadamaustadamaus am 29.03.2008 um 22:39 Uhr

Ich habe ein interessantes Angebot für einen 400 €-Nebenjob. Muss ich mir den von meinem Chef genehmigen lassen, auch wenn der Job nichts mit meiner sonstigen Tätigkeit zu tun hat?


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schurke
beantwortet von schurke am 29. März 2008 22:40
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Ja. Wird sicherlich auch in Deinem Arbeitsvertrag so stehen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 29. März 2008 22:40
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Auf jeden Fall. Dein Arbeitsvertrag ist in der Regel so gestaltet, dass du deine Arbeitskraft UNEINGESCHRäNKT dem Betrieb zur Verfügung stellst.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 29. März 2008 23:46

Nein, eine diesbzügliche Formulierung in einem Arbeitsvertrag ist rechtlich irrelevant.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 30. März 2008 07:42
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Denk auch an die täglich erlaubte Gesamt-Arbeitszeit von 10 Stdn. Sonst könntest du nach einem Arbeitsunfall Probleme mit der/den Berufsgenossenschaft/en bekommen.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 29. März 2008 22:40
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Ja, das ist genehmigungspflichtig und gibt Ärger, wenn es ansonsten auffliegt.


anonym
beantwortet von johnson007 am 29. März 2008 22:41
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ja - das solltest du auf jeden fall...


barbarinchen
beantwortet von barbarinchen am 29. März 2008 22:41
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UNBEDINGT - ist ein Kündigungsgrund, wenn du das nicht tust!


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 29. März 2008 22:48
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Der Nebenjob kann, auch wenn es keine Konkurrenztätigkeit ist, etwas mit der täglich bzw wöchentlich erlaubten Arbeitszeit zu tun haben. Wenn der Nebenjob beispielsweise nach Feierabend an einem Arbeitstag ausgeübt wird, wird möglicherweise die nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubte Arbeitszeit bei der Addition von Hauptjob und Nebenjob überschritten. Das darf der Arbeitgeber gar nicht dulden.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 29. März 2008 22:54
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ja und du darfst nicht für die konkurenz arbeiten


tadamaus
beantwortet von tadamaus am 29. März 2008 22:42
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Okay, dann werd ich das mal lieber absprechen mit ihm! Schönen Abend noch!


dock69
beantwortet von dock69 am 29. März 2008 23:47
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Eine Genehmigung des Arbeitgebers ist nicht Pflicht, aber trotzdem anzuraten. Ausgeschlossen wäre ein Nebenjob nur, wenn er in Konkurrenz mit der Haupttätigkeit steht. Natürlich muss man auch selbst dafür Sorgen, dass die man nach wie vor seinen Verpflichtungen des Arbeitsvertrages nachkommen kann.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 30. März 2008 00:46
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Ja, du musst das bei deinem Chef anmelden und von ihm genehmigen lassen.


anonym
beantwortet von tuvalu am 30. März 2008 09:02
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Ob eine Nebentätigkeit erlaubt ist, steht im Arbeitsvertrag.


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