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Muss ich meinen Artikel an den Höchstbietenden verkaufen?

gefragt von Johanna1 am 14.06.2008 um 11:19 Uhr

Ich habe einen Artikle bei ebay verkauft. Jetzt habe ich gesehen, dass der Käufer eine Negativbewertung hat und da es um keinen kleinen Betrag geht, würde ich lieber nicht an ihn verkaufen. Vielleicht bin ich da auch zu vorsichtig, aber trotzdem: Muss ich an ihn verkaufen? Und wenn nicht, wie geht es dann weiter?


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anonym
beantwortet von Lucas am 14. Juni 2008 11:22
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Du musst. Aber was soll denn passieren? Lass ihn einfach vorher den Artikel bezahlen und sende ihn ab, wenn das Gelod verbucht ist.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Juni 2008 11:24
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das geben die AGB so vor, wenn du es nicht machst handelst du dir Ärger ein. Lass ihn das Geld überweisen und wenn es denn da ist, sndest du ihm schnellstmöglich den Artikel zu und nichts anderes...

Kommentar von 0d5afc82958b89bf08461d15890cf408smallSwisslady am 14. Juni 2008 11:50

Genau...man hat ja als Verkäufer kein Risiko, zumal es nur um einen kleinen Betrag geht.


anonym
beantwortet von Telefonpalme am 14. Juni 2008 11:22
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Lieferst du nicht erst nach Geldeingang?


DanebenDenke
beantwortet von DanebenDenke am 14. Juni 2008 11:22
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Ja, du musst. Kann dir aber egal sein, wenn so einer Käufer ist: er muss ja erst zahlen....


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 14. Juni 2008 11:22
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Wenn er auf die Ware besteht, wirst du es ihm auch geben müssen. Da er das Geld ja vorher bezahlen muss, bzw. bei Übergabe, besteht doch überhaupt kein Risiko für dich.



Niklaus
beantwortet von Niklaus am 14. Juni 2008 11:21
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Ich glaube schon. Lies dir mal die Bedingungen von ebay durch.


anonym
beantwortet von MarianneW am 14. Juni 2008 11:23
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Soweit ich weiß musst du dies tun (zumal Negativbewertungen von Käufern ja eh nicht mehr zulässig sind seitens gewerblicher Verläufer)

Schau halt worum es bei der Negativbewertung ging und handel entsprechend.


anonym
beantwortet von RenateH am 14. Juni 2008 11:25
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Du kannst mit ihm Kontakt aufnehmen und ihm sagen, dass du nicht an ihn verkaufen möchtest. Vielleicht versteht er das ja!?


Ermittler
beantwortet von Ermittler am 14. Juni 2008 11:49
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Du hast einen rechtskräftigen Kaufvertrag mit Deinem Käufer abgeschlossen. Du kannst ihn natürlich bitten, Dich vom Vertrag zurücktreten zu lassen, was ich für etwas absurd halte - schließlich ist seine negative Bewertung nur die Meinungsäußerung irgendwelcher dritter Personen. Außerdem will er doch Deinen Artikel haben und bezahlen. --- Wenn Du beim Discounter Deiner Wahl einkaufst, wird Dich an der Kasse wohl keiner fragen, ob Du es Dir nicht noch einmal anders überlegen könntest, weil ein Kunde am Vortag verkündet hat, dass er Dich nicht leiden kann...


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 14. Juni 2008 16:53
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Ja, Du bist verpflichtet, an den Höchstbietenden zu verkaufen. Außerdem würde ich bei einer negativen Bewertung kein großes Risiko sehen.


justii
beantwortet von justii am 16. Juni 2008 07:40
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Nach dem früheren Bewertungssystem war es sogar möglich, daß ein Verkäufer eine Rache-Bewertung für eine zurecht erhaltene negative Bewertung vergibt.

Bei asiatischen Verkäufern war dies sogar regelmäßige Praxis. Ich selbst habe so unverschuldet sogar 3 Negativbewertungen einsteckenmüssen

Historie: Ich habe in HongKong einen Artikel sagenhaft günstig einkaufen können und diesen sofort bezahlt. 4 Wochen lang tut sich nichts - kein Artikel kommt. Auf Nachfrage erhalte ich die Auskunft, daß der Artikel auf dem Transport verloren gegangen ist und daß ich den Kaufpreis erstattet bekomme. Ich fordere darauf Belege an, daß dieser Artiel auch wirklich versandt worden ist, da ich vermute, daß dieser aufgrund des niedringe Preises "bereits vor dem Versand ;-) verloren gehen mußte" um später zu einem hoffentlich höheren Preis verkauft werden kann. Die angeforderten Belege bleibt man mir genauso schuldig wie die angeforderten Unterlagen der Versandversicherung, die angeblich für den verlorenen Artikel aufkommen sollte... Die Bewertungen des Verkäufers sagen aus, daß dies nicht nur mir so ergangen ist, sondern sämtlichen Bietern, die einen Artikel "zu günstig" gekauft haben. Ich schreibe meine Erfahrung deshalb 3x in die Bewertung (1x mit neutraler Bewertung und 2x mit negativer Bewertung) und bekomme dafür 3x eine negative Rachebewertung zurück, obwohl ich mich absolut korrekt verhalten habe. Beschwerde bei Ebay bringt absolut nichts!

Ich kann natürlich verstehen, daß Du vorsichtig bist, aber ich weiß, daß es vielen so ergangen ist. Auch aus diesem Grund können heute die Ebay-Verkäufer keine Negativbewertungen mehr vergeben (Ebay hat für die Zukunft endlich reagiert).

Trotzdem leiden Menschen wie ich an solchen negativen Rache-Bewertungen und werden damit vollkomen falsch eingeschätzt.

Gruß justii


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