Muss ich meinem Sohn bei Vollendung des 18.Lebensjahres die originale Geburtsurkunde aushändigen?

13 Antworten

Wenn er sie benötigt, mußt Du sie auch schon vorher aushändigen, aber ab dem 18. Lebensjahr hat er wohl ein Recht darauf sie selbst in Verwahr zu nehmen, sofern Du nicht mehr Unterhaltszahlungspflichtig bist und keine Ermäßigung beantragen kannst, wie Kindergeld oder Lohnsteuerermäßigung. Wenn ihr sie beide benötigt, reicht in der Regel auch eine beglaubigte Kopie, da das Original nicht eingefordert wird.

Nein, die bleibt bei den Eltern, du brauchst sie als Nachweis das du ein ind geboren hast event. für rente etc. Es gibt aber immer die doppelte Ausfertigung, 1 Original und eine beglaubigte Kopie, die kannst du ihm geben, reicht völlig aus. Zusätzlich könnte er auch eine beglaubigte Kopie auf dem zuständigen Rathaus beantragen.

Ich weiß nicht, ob du dazu verpflichtet bist, aber er hat ein Recht auf seine Geburtsurkund3e. Im Zweifel wird er sie sich über sein Geburtsstandesamt besorgen können. Wenn Du ihm seinen Geburtsort (oder vielleicht eine Adoption) verschweigen möchtets, könnte er das aber unter Umständen trotzdem über sein jetziges Meldeamt rauskriegen. Meistens befinden sich die Originaldokumente im Stammbuch der Familie. gib ihm eine Kopie, die reicht für seine Zweicke aus. Die Originalurkunde hast du seinerzeit beim Standesamt "gekauft". Jetzt kann er sich dort selbst eine "kaufen".

Die Frage ist, was er damit will.

Diese Urkunde bezeugt ja nicht nur, dass er geboren wurde, sondern auch, dass du ein Kind bekommen hast. Sie gehört ihm also sowieso nicht.

Und für viele Dinge des Lebens benötigt man eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister, keine Geburtsurkunde.

Ich weiß nicht, ob du das musst, aber besser wäre es schon. Wenn er irgendwann mal seinen Pass verlieren sollte, muss er ja irgendwie nachweisen, dass er er ist. Ich wüsste auch nicht, warum du das nicht machen solltest.