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Muß ich meinem Ex Unterhalt zahlen obwohl unsere Tochter bei mir wohnt?!

gefragt von trola am 20.01.2009 um 19:28 Uhr

Hallo an alle, ich bin neu hier und wende mich gleich mit einer für mich sehr wichtigen Frage an euch.

Mein Noch-Mann und ich sind getrennt lebend. Unsere gemeinsame siebenjährige Tochter wohnt bei mir. Da er arbeitslos ist bezahlt er für sie auch keinen Unterhalt (momentan bekomm ich noch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt).

Jetzt behauptet er, er habe sich informiert und da ich im Beamtenverhältnis bin (und dementsprechend verdiene) müsse ich für ihn Unterhalt zahlen.

Ich kann das absolut nicht glauben!!! Das wäre ja völlig unsinnig oder?

Entweder er hat mit jemandem geredet, der keine Ahnung hat oder ich liege wirklich falsch und kann mich darauf einstellen, demnächst nicht nur unsere Tochter sondern auch noch ihn allein zu versorgen.

Danke für eure Antworten im Voraus

Gruß Trola

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recht x 35.061 geld x 22.477 unterhalt x 2.063

linguini
beantwortet von linguini am 20. Januar 2009 19:31
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kann schon sein, dass du unterhalt zahlen musst. der anwalt wird es dir sagen..


liveDetihW
beantwortet von liveDetihW am 20. Januar 2009 19:30
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Mit viel Pech wirst es machen müssen(Versorgungsausgleich muss gemacht werden usw)ich hätte auch an meinen Exmann Unterhalt zahlen solln und hab de Kids ,weil cih einfach mehr verdient hab während der Ehe..Gericht hat es aber als Unsache abgetan weil eben Kids bei mir leben(ich mehr Kosten hab als er) ... ,aber genau kann dir nur der Anwalt da weiterhelfen ...


ElfieB
beantwortet von ElfieB am 20. Januar 2009 19:30
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Anwalt für Familienrecht wäre da die richtige Adresse.


fnmama
beantwortet von fnmama am 20. Januar 2009 19:29
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er könnte recht haben-wenn er keine arbeit hat


Nathylein
beantwortet von Nathylein am 20. Januar 2009 19:29
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ich wieß nciht wie es ist wenn du das kind hast aber wenn ihr keine Kinder hättet könnte es wirklich passieren dass du als verdienende ihm unterhalt zahlen musst


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 20. Januar 2009 19:29
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Ein Fall für den Anwalt, sorry.


anonym
beantwortet von asdfasdff am 20. Januar 2009 19:29
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anwalt?


anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 9. Juli 2009 12:28
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naja, früher war es so, einmal arztgattin, immer arztgattin (vom einkommen her, konnte der unterhaltene ehegatte fordern, auch nach einer scheidung nicht wesentlich schlechter gestellt zu sein, auf dauer.) diese position ist kürzlich wesentlich aufgeweicht worden. allerdings kann es sein, dass das sozi/arge ihn aufgefordert hat, von dir getrennt lebenden unterhalt zu fordern und notfalls auch einzuklagen. allerdings kannst du ihn auch auf seine eigene erwerbsfähigkeit verweisen. das gericht wird dich nur zu unterhaltszahlungen verurteilen, wenn er nachweist, dass er unablässig auf arbeitsuche ist/war, das können die meisten schon mal nicht. such dir eine gute anwältin. mfg-


istie
beantwortet von istie am 21. Januar 2009 08:20
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Auf jeden Fall einen Anwalt fragen. Es gab eine Zeit, da war der sozial Stärkere dem sozial Schwächerem gegenüber, unterhaltspflichtig. Weiß leider nicht, ob dies heute auch noch so ist.


angie760
beantwortet von angie760 am 20. Januar 2009 19:52
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Da ihr noch nicht geschieden seid und Du die Verdienerin bist,kann es gut möglich sein,daß Du für ihn Unterhalt zahlen musst.Aber um Unstimmigkeiten zu vermeiden,geh zum Anwalt,der sagt Dir genau,wie es rechtens ist.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 20. Januar 2009 19:42
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Du must den Unterhaltsanspruch vor und nach der Scheidung voneinander trennen; solange ihr noch verheiratet seid gilt - jetzt einmal ganz grob gesagt - : der weniger verdienende Ehegatte hat Anspruch auf Trennungsunterhalt; Trennungsunterhalt dient grundsätzlich nicht dazu, den Unterhalt sicherzustellen sondern dazu, den bestandenen Lebensstandart zu sichern; da beide Ehegatten wärend der Ehe Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt in Höhe der Hälfte des gemeinsamen Einkommens haben, gilt dies auch für die Zeit der Trennung; das heisst, dass auch jemand der eigentlich genug Geld verdient um sich selbst durchzubringen, für die Zeit der Trennung Anspruch auf Trennungsunterhalt hat; die einfache Formel sagt: (Verdienst des mehr Verdienenden minus Verdienst des weniger Verdienenden) geteilt durch zwei;

dies ist die grundsätzliche Regelung, Wohnung, Kindesunterhalt und solche Leistungen verändern natürlich in jedem einzelnen Fall die Berechnung;

hier kann ich nur empfehlen, sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht kurzzuschließen; einen Anwalt brauchst Du bei Scheidung sowieso.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 20. Januar 2009 19:34
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Da wirst um diese Leistungen nicht herumkommen, wenn Dein Noch-Mann nur Stütze bekommt. Das ist aber schon seit Jahren so. Schließlich ist der Mann nicht mehr zwangsläufig der „Ernährer“ der Familie und daher müssen Frauen in manchen Fällen den Mann finanzieren.

Mach' Dich auf jedenfall ebenfalls schlau! So schlau wie er bist Du auch!


holsch
beantwortet von holsch am 20. Januar 2009 19:34
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er hat natürlich anspruch !


fraya2007
beantwortet von fraya2007 am 20. Januar 2009 19:31
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Ich glaub du mussr wenn du genug geld hast.Mein mannn musste seiner Ex Frau auch Unterhalt Zahlen


Lover1991
beantwortet von Lover1991 am 20. Januar 2009 19:29
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Das ist totaler Schwachsinn. ER muss Unterhalt zahlen nicht du.

Kommentar von 3d1a41702279cd721af011ea26a05511smalllinguini am 20. Januar 2009 19:32

warum? weil er der mann ist?

Kommentar von 4e3c9c78f4bf8c473657dc0532a72e76smallliveDetihW am 20. Januar 2009 19:33

siehe meine Antwort dazu ...ist nicht immer so

Kommentar von Simple_avatar5smallLover1991 am 20. Januar 2009 19:34

Weil sie das Kind hat.

Kommentar von 4e3c9c78f4bf8c473657dc0532a72e76smallliveDetihW am 20. Januar 2009 19:36

ja und ??? es kommt darauf an was jeder während der Ehe verdient usw ...nicht wer das Kind hat

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 20. Januar 2009 19:36

Erst schlau machen, dann denken, dann schreiben. Es kann durchaus passieren, daß sie zahlen muß.


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