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Muss ich meine Wohnungsschlüssel persönlich zurückgeben?

gefragt von Flups am 07.12.2007 um 19:11 Uhr

Ich möchte aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen. Die Besichtigung hat schon stattgefunden und es war alles in Ordnung. Nun muss ich nur noch die Schlüssel abgeben. Genügt es sie in den Briefkasten des Vermieters zu werfen (er ist fast nie zu erreichen) oder muss ich persönlich einen Termin vereinbaren?

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Wohnung x 4.644 Mietrecht x 3.901 Vermieter x 1.341 Wohnungsschlüssel x 7

katrice
beantwortet von katrice am 7. Dezember 2007 19:17
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Ich würde ebenfalls vorher mit dem Vermieter telefonieren. Auf gar keinen Fall einfach so in den Briefkasten stecken. Vielleicht kannst du sie ja auch bei einem Nachbarn deines Vermieters abgeben. In jedem Fall quittieren lassen, sonst können sehr große Probleme entstehen wenn du nicht nachweisen kannst, dass du sie auch wirklich zugestellt hast!


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 7. Dezember 2007 19:16
3x
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Die persönliche Rückgabe ist nicht vorgeschrieben. Wenn die Schlüssel aus dem Briefkasten oder auf dem Postweg geklaut werden, trägst Du das Risiko und hast ein Problem.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 7. Dezember 2007 20:05
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Du darfst das machen, hast dann aber natürlich keine Quittung, dass Du den Schlüssel abgegeben hast. Hast Du in Deinem "alten" Haus keine Nachbarn, denen Du den Schlüssel anvertrauen könntest? Vielleicht hat der Vermieter da einen Kanidaten. Wenn er so selten da ist, beauftragt er vielleicht sogar dort jemanden der neuen Interessenten die Wohnung zeigt.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 7. Dezember 2007 19:51
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besser wäre das - vermeidet missverständnisse und erspart probleme!


Monikla
beantwortet von Monikla am 7. Dezember 2007 19:18
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Ich würde die Schlüssel in den Briefkasten werfen. allerdings NUR im Beisein von 1-2 Zeugen.

Dann bist du auf der sicheren Seite.

Eine Nchricht dazu und/oder Anruf auf dem AB.


Shira
beantwortet von Shira am 7. Dezember 2007 19:13
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Zur Sicherheit würde ich das telefonisch mit dem Vermieter abklären.


Teena
beantwortet von Teena am 7. Dezember 2007 19:14
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Schick sie ihm, oder werf sie in den Briefkasten (natürlich gekennzeichnet). Hinterlass ihm am Besten noch eine Nachricht auf der Mailbox oder dem Anrufbeantworter.


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