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Muss ich meine Wohnung beim Auszug wirklich weiß streichen?

gefragt von masod am 17.07.2008 um 7:47 Uhr

Hallo, ich habe meine Wohnung zum 01.08.2008 gekündigt. Am 15 Juli wollte ich die Wohnungsübergabe machen- kam aber leider nicht zustande da der Vermieter meint ich müsste die Wände noch streichen. Ich habe im Mai 2005 die Wohnung bezogen. Ich habe die Tapete mitgebracht und die Wohnung selbst gestrichen. Im Raum sind 3 Wände weiß und eine farbig. Bin ich jetzt verpflichtet alle Wände weiß zu hinterlassen? Der Mietvertrag ist ein allgemeiner „Zweckform“ Mietvertrag ohne irgendwelche Sonderregelungen.


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Reply


anonym
beantwortet von Obelhicks am 17. Juli 2008 08:59
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streichen ist wie alle anderen schönheitsreparaturen sache des vermieters. allerdings kann dieses gesetz durch schriftlichen vertrag ausgehebelt werden und auf den mieter übertragen werden. praktisch in jedem der mir bekannten über 100 vertragsformulare ist dies der fall. nun hat sich aber eine höchstlichterliche rechtsprechung (BGH) durchgesetzt, die sehr mieterfreundlich ist. die erklärt zum beispiel den fristenplan für hinfällig, gestattet dezente farben anstelle einer vorgeschriebenen und erklärt ganze klauseln für ungültig. ich rate dir mitglied in einem mieterverein zu werden. gegen einen kleinen jahresbeitrag kannst du dir dort rat holen. nimm unbedingt den mietvertrag mit. Ich glaube daß du nichts renovieren mußt, aber ohne mietvertrag kann die frage schlecht geklärt werden.


Strubbel32
beantwortet von Strubbel32 am 17. Juli 2008 07:50
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Ja wenn er das verlangt dann musst Du esl eider so machen.Das war bei mir das selbe hatte alles farbig(120Quadratmeteter)als er kam als die Wohnung fertig war war er total begeistert aber als die Abnahme war erklärte er mir prompt ich solle alles weiß streichen sonst ließe er es von einer irma machen und stelle mir das in Rechnung.In meinem MV stand auch nichts drin von Streichen aber ich habe es dann zu guter letzt gemacht...Das ist leider alles nur schickane:O(

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 17. Juli 2008 10:17

ein Mieter ist nicht verpflichtet weiß zu streichen, selbst wenn es so im Mietvertrag steht. Nur sehr dunkle und kräftige Farben müssen nicht akzeptiert werden. Pastelltöne gehen aber immer. Eine Weißpflicht gibt es definitiv nicht


maiki01
beantwortet von maiki01 am 17. Juli 2008 07:50
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war die wohnung frisch gestrichen? was heißt eine wand farbig? ist diese sehr grell oder dunkel, kann er das verlangen. was steht im mietvertrag darüber wie die wohnung zu übergeben ist? frisch renoviert oder wie?


anonym
beantwortet von nathalia am 17. Juli 2008 07:51
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wenn es nicht schriftlich voher vereinbart wurde,must du meines Wissens nach auch nicht bei einem Auzug die Wände neu streichen.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 17. Juli 2008 07:51
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du solltest doch ein übergabeprotokoll haben, als du eingezogen bist? da muß ja drin stehen, dass du selbst renoviert hast. hast du dafür irgend eine gegenleistung erhalten? mietfreier monat ect.? wenn nicht, dann bist du auch nicht zur renovierung verpflichtet. selbst wenn, es ist nicht nötig alles in weiß zu halten, nur eben recht kräftige farben sind tabu.





andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Juli 2008 08:03
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wenn die wohnung besenrein übernommen wurde und ungestrichen und das so im Übergabeprotikol enthalten ist, dann wird die ohnung auch s übergeben..der Vermieter hat keinen anspruch auf eine weiß gestrichenen Wohnung..

war allerdings die Wohnung renoviert beim Einzug und du hast aus freien Stücken tapeziert, dann ist dies jetzt wirklich dein Problem


anonym
beantwortet von Paperboy am 17. Juli 2008 08:10
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Nur wenn du die Wände so empfangen hast und mittlerweile sehr grelle Farben benutzt hast, oder es sehr dreckig ist!


anonym
beantwortet von masod am 17. Juli 2008 08:22
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Ihr seit ja fix mit euern Antworten. Danke.

Also die Wohnung wurde damals von mir als erstes bezogen. Die Wände waren kahl. Ich habe die Tapeten gekauft und der Vermieter hat sie anbringen lassen. Danach habe ich die Farbe gekauft und die komplette Wohnung gestrichen. In 3 Räumen habe ich die Wände graublau (sehr dezent) in einem Raum habe ich eine kräftige grüne Farbe an einer Wand. Ein Übergabeprotokoll gab es damals nicht. Könnte allerdings meine Ex und meinen Nachbarn als Zeugen besorgen.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 17. Juli 2008 08:26
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So was gehört immer vorher vereinbart. Ich bin der Meinung, dass ist auch eine Frage des Anstandes. Du hast drei Jahre in der Wohnung gelebt und die Wände sehen dementsprechend aus. Jetzt soll der Vermieter oder neue Mieter die Wohnung streichen. Wenn die Wohnung vorhger nicht gestrichen war, dann hättest du das ja beim Einzug schon monieren können und auf den Anstrich bestehen können, bzw. es vertraglich so geregelt, dass du bei Auszug nicht streichen brauchst.


Cr♪tter
beantwortet von Cr♪tter am 17. Juli 2008 08:41
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Gegen dezente Farben kann er gar nichts machen, nur die grüne Wand solltest Du weiß streichen. Damit dürfte der Übergabe nichts mehr im Wege stehen. Der Vermieter kann heute nicht mehr verlangen, dass alle Wände weiß sind. Es sind auch dezente farbige Wände erlaubt beim Auszug.




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