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Muss ich meine Wohnung beim Auszug wirklich von einem Malermeister streichen lassen?

gefragt von leopold am 20.09.2007 um 8:25 Uhr

Mein Vermieter besteht daarauf, dass ich bei meinem Auszug alle Wände vom Fachmann weiss streichen lasse. Kann ich dass nicht selbst unternehmen?


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Wenne
beantwortet von Wenne am 20. September 2007 08:32
14x
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Auch wenn es in deinem Mietvertrag steht dass die Arbeiten von einem Fachmann gemacht werden müssen, bist du meines Wissens nicht daran gebunden. Es ist nur wichtig, dass die Wohnung bei der Übergabe ordentlich gemacht ist. (Wände, Türen streichen usw.) Wer für das ordentliche Ergebnis verantwortlich ist das hat den Vermieter nicht zu interessieren.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 20. September 2007 08:30
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Ein Vermieter kann darauf bestehen, dass die Wohnung fachmännisch renoviert wird. Wenn du es selbst fachmännisch machen kannst, muss der Vermieter das akzeptieren.

Kommentar von Bergfeuer am 20. September 2007 09:16

das schreibt ein Vermieter?

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 20. September 2007 11:05

Was soll dieser Kommentar?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. September 2007 08:31
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schau mal hier, das ist vieles aufgeschrieben, auch die aktuellsten Sachen von letzter Woche: http://www.wdr.de/tv/markt/service/berichte/mietrecht-faq-1.phtml


odemtann
beantwortet von odemtann am 20. September 2007 08:41
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Nein mußt du nicht . Das BGH hat gerade ein Urteil verabschiedet in dem solche Vorderungen rechtswiedrig sind , demnach könnenMieter nicht mit einer Klausel im Mietvertrag zu einer Renovierung beim Auszug verpflichtet werden

Kommentar von 831674b84bf5296fe9e92195aa725d66smallodemtann am 20. September 2007 08:43

Nachtrag : Und schon garnicht , dass es ein Malermeister sein muß

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 20. September 2007 11:08

Dises Urteil ist bestimmt förderlich dafür das auch in der Zukunft noch günstige Mietwohnungen gibt. Wer sich heute noch ein Eigentumswohnung als Kapitalanlage kauft ist selbst schuld. Ich würde es nie mehr tun.


Luise
beantwortet von Luise am 20. September 2007 09:00
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Fachmännische Arbeit aber nicht unbedingt vom Malermeister, die anderen haben voll Recht. Aber erkundige Dich im Fachgeschäft, welche Farbe auf welchen Voranstrich passt. Das ist sehr wichtig, damit es hält und richtig ist für die Wand. Es gibt vielerlei Farben: Dispersion, Silikat, Latex, Kalkfarben, Lehmfarben, Kaseinfarben... Meist ist Dispersion vorhanden, bei neueren Häusern auch Sílikat, bei Biohäusern Kalk oder Lehm. Das ist sehr wichtig, dass alles aufeinander abgestimmt ist. Dazu braucht man fachmännische Beratung für die richtige Farbenart, aber nicht unbedingt einen Meister zum Streichen.


Kommentar von Bergfeuer am 20. September 2007 09:13

kein Fachgeschäft, geh zum nächsten Baumarkt und hol eine 15 Euro Farbe und dann ists gut.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 20. September 2007 09:45

Ich hab schon mal über 2 Wochen abblätternde Farbe von den Wänden gekratzt - nie wieder. Baumarkt ja, aber mit Beratung. Oder Dispersion auf Dispersion, Kalk auf Kalk, Silikat auf Silikat. Dann passt es. Aber Unwissenheit bei Farbe ist nicht so toll, - schmerzhafte eigene Erfahrung.


anonym
beantwortet von Bergfeuer am 20. September 2007 08:26
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nein ein klares nein, er kann dir auch nicht vorschreiben welche Farbe man nehmen muss. Die wollen das gerne um noch für sich etwas rauszuschlagen, aber so läuft das nicht.

Kommentar von leopold am 20. September 2007 08:29

Danke, das beruhigt mich!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 20. September 2007 08:31

Naja...quietschgelbe oder diarrhoebraune Wände, nur weil der Mieter evtl. noch Farbrestbestände hatte, braucht er nicht zu akzeptieren. Auf die Farbe Weiß kann er m.W. bestehen, nicht aber auf die Durchführung durch einen Maler. Allgemein kann nur verlangt werden, dass die Arbeiten "fachmännisch" durchgeführt werden.

Kommentar von Bergfeuer am 20. September 2007 09:11

auf weiss ja, nur nicht auf ein Weiss einer bestimmten Firma. Und selbst, ich meine mich zu erinnern, man muss die Wohnung nicht weiss hinterlassen, es muss eine Farbe sein, die leicht wieder zu weissen wäre. Müsste man mal suchen.


anonym
beantwortet von Bergfeuer am 20. September 2007 09:16
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UND ES MUSS KEIN WEISS SEIN! Hat der auziehende Mieter die Wohnung nicht in einer Extremfarbe wie zum Beispiel Schwarz, Neongrün o.ä. gestrichen, so besteht kein Recht des Vermieters, dem Mieter das Streichen in weißer Farbe abzuverlangen. Im vorliegendem Fall hatte der Mieter die Wohnung hellblau marmoriert, dieses könne der Vermieter nicht ablehnen so das Gericht.

Landgericht Lübeck, Az.: 14 S 221/00

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 21. September 2007 17:56

Ein weltfremdes Urteil von weltfremden Richtern. Wenn einem Folgemieter die Farbe nicht gefällt, dann kann der Vermieter die Wohnung noch mal streichen. Aber das ist ja egal. Weil alle Vermieter böse Kapitalisten sind!!! Stimmts?


anonym
beantwortet von gemaalsa am 20. September 2007 11:01
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Spreche doch mit dem Vermieter, das der Nachmieter sich die Wohnung nach seinen Bedürfnissen streicht. Es ist doch so das jeder einen anderen Geschmack hat. Die Möbel der Nachmieter müssen auch passen. Es ist erwiesen, das die meisten Mieter nach eigenen Geschmack streichen oder tapezieren. Im Notfall kann man mit dem Nachmieter einen Preis oder hilfe für die renovierung ausmachen. Sonst wird die Wohnung innerhalb kurzer Zeit zweimal gestrichen.

Kommentar von Kaldex am 20. September 2007 11:41

Eben! Ich fände es generell am besten, wenn jeder bei Einzug so streicht/renoviert wie s ihm gefällt. Das vermeidet einen unnützen Aufwand wie 2 x kurz hintereinander zu streichen, also geb ich gemaalsa Recht!


panda02
beantwortet von panda02 am 20. September 2007 12:34
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Streiche selber mit Profifarbe,z.B. "Dinova altweiss" und nimm keine schneeweisse Baumarktfarbe. Vermieter können nicht verlangen,daß die Arbeiten von Fachbetrieben ausgeführt werden.Wenn allerdings die Wohnung beim Einzug perfekt renoviert war,mußt du damit rechnen,dass der Vermieter sehr genau ist.Manche erzeugen bei der Wohnungsabnahme mit einem Halogenstrahler Schlaglicht um Schatten im Anstrich zu sehen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 21. September 2007 17:59
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Fachmännisch kann verlangt werden. Per Definition heißt bedeutet fachmännisch vom Fachmann. Oder kann ein Laie auch fachmännisch arbeiten. Vielleicht schon, aber nicht per Definition.


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