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Muss ich meine Tochter dem Vater mitgeben?

gefragt von Aaliyah1982 am 14.07.2009 um 22:03 Uhr

Ich habe eine 18 Monate alte Tochter und auch das alleinige Sorgerecht für sie! Mit dem Vater gab es schon vermehrt Differenzen wegen dem Besuchsrecht. Er holte sie anfangs des öfteren in der Woche ab jedoch nicht über Nacht! Danach vereinbarten wir das er sie 1 Mal pro Woche über Nacht bekommt was auch ein oder 2 mal gut ging. Dann fand er es wichtiger erstmal für 2 Wochen weg zu fahren und war der Meinung er sieht seine Tochter ja noch oft genug! Das war 3 Wochen vor meinem Umzug. Als er wieder da war hat er sie noch einmal gesehen und ich bin zusammen mit meiner Tochter weg gezogen (in die alte Heimat wegen Familie etc.). Seid 2 1/2 Monaten wohnen wir nun knappe 500 km entfernt voneinander und der Vater war bisher 3 mal hier. Er zog in Erwägung in die Nähe zu ziehen angeblich wegen seiner Tochter was ich mir nicht vorstellen kann weil er zu seiner neuen Freundin ziehen wollte. Mitlerweile sind die beiden auseinander und er bleibt doch in seiner Heimat. Diesen Monate war er noch nicht hier und das nächste Mal will er am 7.8. hier runter kommen. Letztens sagte er mir dann das er im September unsere Tochter für 1 Woche zu sich holen will und ich weiss nun nicht ob ich sie ihm mitgeben soll oder nicht? Immerhin hat er sie über einen Monat nicht gesehen, vorher die letzten 3 Male auch nur für einige Stunden und seine Eltern bei denen er wohnt auch seid Ende April nicht mehr!

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Kinder x 17.874 Familie x 9.318 Umgangsrecht x 546

pandaemon
beantwortet von pandaemon am 14. Juli 2009 22:06
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NEIN! Deine Tochter ist viel zu klein um eine ganze Woche auf Dich zu verzichten. Ich würde meinen Sohn auch nicht für eine Woche zu seinem Papa geben und das obwohl er schon drei ist und in jede Woche sieht!


anonym
beantwortet von erdmann77 am 24. Juli 2009 14:05
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habt ihr euch eigenlich mal gedanken gemacht wie sich ein vater fühlt der seine kleine nur selten sieht aus welchen gründen auch immer ihr frauen denkt immer nur weil ein kind bei euch lebt und ihr das sorgerecht habt könnt ihr euch alles erlauben wir männer werden immer benachteiligt was das kind angeht und die erztiehung haptsache der alte macht die brieftasche auf damit ihr frauen den unterhalt kassieren könnt :-(wir leben in einen tollen rechtsstadt erlich schönes deutschland erlich


anonym
beantwortet von Atze2812 am 15. Juli 2009 20:45
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Er muß euren Kindern erstmal wieder zeigen das er wirklich für Sie da sit!Wenn er Sie solange mitnehmen will dann muß er die Kinder daran gewöhnen,du bist ihre Bezuzgsperson weil Sie ihn so selten sehen und dann können sie nicht solange von dir weg!Wenn dann muß er sie mindestens einmal pro Woche sehen!dann kann man das mal machen!


Kolumna
beantwortet von Kolumna am 15. Juli 2009 16:49
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Aus dem Bauch heraus würde ich NEINsagen. Gesetzlich hast Du auch nichts zu befürchten, da Du das alleinige Sorgerecht hast. Damit bist Du abgesichert. Allerdings ist es eine Abwägung, von bedeutender Tragweite, denn das Kind sollte ihren Vater schon kennen lernen dürfen. Noch musst Du für die Kleine die Entscheidungen treffen, was sich aber in 2-3 Jahren verändern wird, da sie dann in der Lage ist, ihren Willen kund zu tun. Ich würde erst mal ein längeres Gespräch mit ihm führen, nicht allein, sondern mit einem Zeugen, der sich aber absolut raus halten muss. Er dient nur Deiner Absicherung. Mach ihm klar, dass Du das Erziehungsrecht und Aufennthaltsbestimmungsrecht hast und er nicht Dir diktieren kann, wann er das Kind holt. Es liegt in Deinem Ermessen, wann er das Kind, besonders über längere Zeit zu sich nehmen darf. Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen, wenn er mit Anwalt und Jugendamt auffahren sollte, denn diese können nichts ausrichten, wenn Du das Kind liebevoll und ordentlich erziehst. Jedenfalls würde ich ihm glatt mitteilen, dass das Kind noch zu klein ist, um völlig neuen Kontaktpersonen ausgesetzt zu werden, da er sie ja in letzter Zeit kaum gesehen hat. Erst wenn der Kontakt wieder besser ist, auch Oma und Opa können sie ja ab und zu besuchen, wirst Du erlauben, dass er sie auch mal für eine Woche mit zu sich nehmen kann. Viel Glück!!! LG

Kommentar von Aaliyah1982 am 15. Juli 2009 21:56

Danke dir für diese Antwort das bringt mich doch sehr weiter!Mit Anwalt und Jugendamt kam er mir auch schon an aber er hat dann doch eingesehen das es nichts bringen würde. Wie gesagt ich will ihm ja net verbieten die kleine zu sehen und wie du sagtest in 2-3 Jahren sieht es anders aus. Dann kann die kleine sagen was sie will und vor allem weiss sie dann ja auch das er der Papa ist usw. Vielen lieben Dank für diese Antwort!


anonym
beantwortet von jumba am 15. Juli 2009 07:37
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das kind ist 18 monate alt u. er ist der vater des kindes. im umgangsrecht stehen ihm lt. laufender rechtsprechung das kind mind. jedes zweite wochenende von freitag bis sonntag zu, hälfte aller hohen feiertage u. die hälfte der ferien. daher sind eine woche noch human, er könnte dir auch drei abverlangen. bei einer gerichtlichen entscheidung würdest du mit hoher wahrscheinlichkeit verurteilt werden mind. die hälftigen wenn nicht sogar die vollen umgangskosten des vaters zu tragen, da du dafür gesorgt hast das 500 km zwischen dem kind u. seinen vater gelegt wurden. man könnte dir sogar versuchen zu unterstellen du hast bewußt versucht zukünftige kontakte zum vater zu vereiteln. wenn er eine gerichtliche einigung anstreben würde irgendwann dann ist es das was man aussprechen würde. du kannst entscheiden wann das kind ins bett geht u. wann es wieder aufsteht. aber diese sachen kannst du nicht allein entscheiden. ich weiß auch nicht was sich hier einige vorstellen: das kind wird nicht stundenlang nach der mutter weinen. einen kurzen moment u. dann ist die mutter aus dem auge aus dem sinn u. vergessen. was spricht dagegen das sich ein kind beim vater wohlfühlen darf. ich find die einstellung einiger über-mütter hier zum brechen u. hoffe das sie damit eines tages durch die jeweiligen väter kräftig auf die nase fallen.

Kommentar von Aaliyah1982 am 15. Juli 2009 14:53

Das Umgangsrecht ist aber nichts was man so wie es da steht einhalten muss solange es nicht gerichtlich festgelegt wurde. Als der Vater das erste mal hier war musste ich ihm die Kleine auch nicht mitgeben so wie er es gerne wollte sondern ich war bei dem Treffen dabei. Ich unterbinde dem Vater in keinster Weise den Kontakt mit seiner Tochter trotz der Entfernung. Das Ding mit den Kosten ist hier denke ich mal irrelevant weil es sich darum dreht ob Kind mitgeben oder nicht. Es gibt nun mal auch Kinder die unterschiedlich sind, nicht alle vergessen ganz schnell ihre Bezugsperson. Nach den oben genannten 2 Wochen wo sie ihren Papa nicht gesehen habe hab ich die Reaktion meiner Tochter bemerkt und es war eher so nach dem Motto: Hey dich hab ich doch auch schon mal gesehen! Es war nun mal net so:Hey da is mein Papa! Es mag sein das sie mich quasi ganz schnell vergisst aber was ist wenn nicht? Sollte man nicht auch immer im Wohle des Kindes handeln? Ist es wirklich ratsam das Kind jemandem mit zu geben den sie nicht wirklich als Vater kennt? Klar bin ich dafür verantwortlich das es zu der grossen Entfernung kam keine Frage aber da wollte er selbst noch in die Nähe ziehen wie ich ja auch schon geschrieben habe.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. Juli 2009 22:16
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Die Entscheidung kann dir niemand abnehmen. Wenn dein Ex das Kind bereits mal ganztags (inkl. Nacht) bei sich hatte und es keine Probleme gab, dann könnnte man ihm das Kind erst nach und nach etwas länger anvertrauen. Ein Tag und eine Nacht - das ist immerhin noch viel weniger als ganze Woche. Ebenfalls bezweifle ich, dass das Kind den Aufenthalt beim Papa wirklich genißet, wenn du die Beziehung eher lockern als vertiefen möchtest.


paradies
beantwortet von paradies am 14. Juli 2009 22:14
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wenn sie ihren Papa so selten sieht, dann bekommt sie vielleicht Angst, wenn sie eine ganze Woche ohne dich ist


Aleandra
beantwortet von Aleandra am 14. Juli 2009 22:12
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Am besten ihr klärt gerichtlich und somit verbindlich wie ihr das Umgangsrecht in Zukunft regelt.

Gerade bei kleinen Kindern, ist es in der Regel sogar legitim wenn sie überhaupt noch keine Übernachtung beim Elternteil haben bei dem sie nicht wohnen. In dem Alter in dem deine Tochter ist und vorallem bei diesen Umständen, wäre es nicht gut wenn sie eine Woche beim Vater ist. Das würden die Gerichte auch so anerkennen.

Dammit es aber bei so etwas keine weiteren Probleme gibt und ihr euch wegen eventuell weiteren Vorfällen in den Haaren liegt, wäre es eben gut wenn ihr die Ausgestaltung des Umgangsrechtes genau festlegt.


alwinmarion
beantwortet von alwinmarion am 14. Juli 2009 22:12
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Deine Tochter ist a) zu klein um eine Woche bei ihrem Papa zu sein weil b) sie ja kaum regelmäßigen Kontakt zu ihm hat. Er kennt ja ihre vorlieben z.b. gar nicht. Er sollte sich lieber erstmal daran gewöhnen und dran halten, sie alle 14 tage oder 1x Woend im Monat bei sich zu haben.

Kommentar von jumba am 15. Juli 2009 07:31

was is denn das für eine schwachsinnige antwort?


dieAnkili
beantwortet von dieAnkili am 14. Juli 2009 22:07
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Ich finde die Entfernung etwas zu groß für Deine kleine Tochter. Vll. ist es besser, wenn Ihr Euch mal im Urlaub oder Wochenende besucht.


kcykae
beantwortet von kcykae am 14. Juli 2009 22:05
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nein musst du nicht er darf sie besuchen und mitgeben musst du sie nicht frag mal bei jugendamt nach die helfen dir da weiter...


anonym
beantwortet von Missy83 am 28. Juli 2009 11:14
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soll das jetzt heißen, dass der Vater sein Kind nicht liebt weil er euch nicht hinterher zieht oder was!? Du hast doch letztendlich dafür gesorgt dass er die kleine ab dann nicht mehr regelmäßig sehen kann... Also sehe ich ihn nicht unbedingt als den "Ars..." in dieser Geschichte! Ich kanns schon verstehen dass du bedenken hast, wenn die kleine solange bei ihrem Papa sein soll (du scheinst ihm nicht zu vertrauen)... sind da noch offene Sachen die ihr nicht geklärt habt?! Dann solltet ihr euch schleunigst zusammen setzten und reden! Das Kind ist das leidtragene Wesen in dieser Geschichte, und ob es klein ist oder nicht, es hat ein Recht auf den Vater (umgekehrt genauso), egal wie weit ihr weg wohnt oder nicht! Das Jugendamt kann viel erzählen! Gerichtlich stehst du trotzdem scheiße da! >da hat ´Jumba´ vollkommen recht! Einfach zu sagen "du brauchst das Kind nicht rauszurücken...." Leute das geht hier nicht um einen Fernseher oder sowas... mit ein wenig mehr Reife würde das alles sicher besser klappen! Gib dir einen Ruck und dem Vater die Chance sich zu beweisen! Das Kind wird nicht sterben wenn es eine Woche von dir getrennt ist & sollte es doch irgendwas geben (zb die kleine kränkelt oder ähnliches) dann muss er die kurze eben wieder zurück bringen!


anonym
beantwortet von Aaliyah1982 am 15. Juli 2009 21:59
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Ich bedanke mich bei allen für die vielen Antworten und Tipps! Ich habe mich nun definitiv entschieden und ich denke es ist wirklich das Beste wenn ich sie ihm nicht mitgebe und erstmal so zusehe das er sich öfter mal um die Kleine kümmert damit sie einen besseren Bezug zu ihm bekommt!

Kommentar von jumba am 18. Juli 2009 21:20

sehr erwachsene entscheidung (ironie off). du hast dafür gesorgt das das kind seinen vater nicht mehr sieht, nun sorgst du dafür das der vater über kurz oder lang eine gerichtliche entscheidung anstreben könnte u. die würde gegen dich verwendet werden. zusätzlich würden dir die kosten des umgangs auferlegt werden,weil du dafür gesorgt hast das umgangsvereitelung deinerseits durchgeführt wird. tolle mutter, kannst wahnsinnig stolz auf dich sein. ich hoffe es ergeht dir nicht mal wie ihm, wenn das kind irgendwann aufgrund deiner handlungen bei ihm lebt.

Kommentar von Aaliyah1982 am 18. Juli 2009 21:36

Komischerweise das dann auch das Jugendamt sagt das ich das Kind in dem Alter nicht raus geben muss und der Vater erstmal einen Bezug zu ihr aufbauen soll. Gegen mich wird mit Sicherheit nichts verwendet weil sie einfach zu klein ist. Du gehörst bestimmt zu denjenigen die selbst so etwas mit gemacht haben. Würde er sich anders verhalten würde ich es auch tun.

Kommentar von jumba am 20. Juli 2009 12:01

das jugendamt kann keine verbindlichen entscheidungen ausführen. u. genau diese handlungsweise deinerseits, deinen wegzug kann er als umgangsvereitlung durch einen guten anwalt ausgelegt werden. du hast ihm die möglichkeit genommen regelmäßig kontakt zum kind aufzubauen, du bist gerade dabei den umgang zu unterbinden. das jugendamt ist irrelevant u. redet wieder mal typischen blödsinn. ich erkenne noch immer nicht warum du es nicht zulässt das der vater sich um sein kind kümmern will für ein oder zwei wochen. bricht dir dabei ein zacken aus der krone? deine erziehungsfähigkeit ist nicht wirklich weit her. sollte das gericht das mal irgendwann genauso sehen, kannst du recht zügig selber zum umgangselternteil werden.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 15. Juli 2009 09:22
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Ich würde mich beim Jugendamt beraten lassen....


anonym
beantwortet von TanteBertha am 15. Juli 2009 08:04
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Bei einem so kleinen Kind ist es schwierig, es dem Vater für eine so lange Zeit mitzugeben, wenn er es nicht regelmässig sieht und eine Basis zwischen den beiden besteht. Er ist ihr ja völlig fremd geworden. Allerdings kann ich mir doch nicht verkneifen zu bemerken, dass Du Dir auch grosse Mühe gibst, dass Vater und Tochter sich entfremden. Mal eben 500 km weit weg zu ziehen, der Familie wegen... Der Vater Deiner Tochter ist auch Familie und Du hast ja offensichtlich auch längere Zeit "in der Fremde" gelebt. Und Urlaub, ja der steht auch dem Vater mal zu und wenn er verreist und in dieser Zeit das Kind nicht zu sich holen kann, ist da auch nicht unbedingt zu seinen Lasten anzurechnen. Ich möchte nicht über Dich oder Deinen ehemaligen Partner urteilen, ab ganz so "einfach" wie Du es darstellst, erscheint mir die Situation nicht.

Kommentar von Aaliyah1982 am 15. Juli 2009 14:28

Richtig der Vater ist auch Familie nur was soll ich tun wenn es teilweise einfach so aussieht das er gar kein Interesse an der Kleinen hat??Abgesehen davon hatte er das Vorhaben auch hier in die Gegend zu ziehen wegen seiner Tochter was er nun wieder übern Haufen geworfen hat mit der Begründung er habe da hinten seine Familie. Wo denkt er denn da an seine Tochter? Gehört sie dann doch nicht mehr dazu?


anonym
beantwortet von Aaliyah1982 am 14. Juli 2009 22:48
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Ich bin auch der Meinung das der Papa halt nicht den Bezug zu der Kleinen hat dadurch das ich die letzte Zeit halt Ihre Bezugsperson bin! Natürlich möchte ich schon das meine Tochter mit Ihrem Papa aufwächst was auf dieser Entfernung ja nicht gerade einfach ist! Der Vater ruft zwar öfter an und erkundigt sich nach ihr aber ich bin der Meinung das das einfach net reicht weil so noch immer kein wirklicher Bezug zu der Kleinen besteht. Die 3 Male als er hier war hab ich sogar auch drauf bestanden das er sie nur unter meiner Aufsicht sehen darf was ihm erst gar nicht passte weil er mit der kleinen allein sein wollte und mich nicht dabei haben wollte! Weitere Bedenken die ich bei dem ganzen Ding habe ist seine Mutter. Sie wollte mir damals schon einreden das ich ihm das geteilte Sorgerecht einräume und erzählte mir ne Schauergeschichte von wegen wenn mir was passiert kommt die kleine ins Heim usw. Fand ich verständlicherweise nicht gerade prall!Es waren noch diverse andere Vorfälle wo das Verhältnis ziemlich gelitten hat und sie wollte mir immer einreden was das beste für meine Tochter ist!

Kommentar von 586ddffd5e50a7eef2bc050efc7f44f9smallpandaemon am 14. Juli 2009 23:27

Das geteilte Sorgerecht würde ich mir, gerade wegen der Entfernung auf keinen Fall einreden lassen, das würde jede Kleinigkeit nur verkomplizieren, weil du für alles die Unterschrift des Vaters brauchen würdest. Ein gutes Verhältnis zum Vater aufzubauen ist sicher nicht leicht, aber ihr könnt bestimmt daran arbeiten. An deiner stelle würde ich aber erstmal den Kontakt wirklich regelmäßig und immer in deiner region versuchen herzustellen. Es kann immer situationen geben in denen du greifbar sein musst (was tun wenn das kind beim vater daheim ist und unaufhörlich nach dir weint?), das ist bei 500 km entfernung nicht zu realisieren.. Wenn er auch das beste für das Kind will sollte er darauf eingehen und erstmal klein anfangen und vertrauensmomente schaffen

Kommentar von Aaliyah1982 am 15. Juli 2009 14:56

Das sagte mir meine Schwester auch das ich für alles dann seine Unterchrift bräuchte und auch damals eine vom Jugendamt hatte mir davon abgeraten auf diese Entfernung! Ich denke wenn sie älter ist wird es auch einfacher weil sie dann mehr versteht wer ihr Papa ist auch wenn sie ihn dann mal 2 oder 3 Wochen nicht sieht!


hajottka
beantwortet von hajottka am 14. Juli 2009 22:06
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Ihr müßt dasAufenthaltsbestimmungsrecht klären!!! Notfalls per Gericht!

Kommentar von 586ddffd5e50a7eef2bc050efc7f44f9smallpandaemon am 14. Juli 2009 22:09

sorry, aber das hat mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zu tun, sondern mit dem umgangsrecht. dafür gibt es keine gesetzliche vorgabe aber die gängige Regelung ist einen nachmitag unter der woche, jedes zweite wochenende und die halben ferien. Aber natürlich muss das auf die ümstände und die bedürfnisse/das alter der kinder abgestimmt werden!

Kommentar von 3116d1d19915bdb13d31e1e5a13db3c9smallAleandra am 14. Juli 2009 22:09

wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, dann hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, davon bleibt aber das Umgangsrecht unberührt

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 14. Juli 2009 22:17

Sorgerecht ungleich Aufenthaltsbestimmungsrecht,zumindest war das bei mir vor (sorry) 40 Jahren so


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