Kann mein Chef von mir verlangen permanent Erreichbar zu sein? Ist Feierabend/Urlaub nicht Privatsphäre? Muss ich meine Privaten Nr. rausgeben?
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Generell, nein, musst Du nicht. Es sei denn, Dein Job erfordert es, dass Du ständig erreichbar bist. Dann muss Dir der Arbeitgeber aber auch die entsprechenden Möglichkeiten (Diensthandy z. B.) zur Verfügung stellen und Dich auch für diese Rufbereitschaft entschädigen.

Soweit das nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, mußt Du das nicht. Dein privates Telephon ist auch normalerweise deine Privatsache; Du mußt ja schließlich auch keines haben.
Je nachdem, in welchem Bereich Du tätig bist und welche Position Du hast, läßt sich das aber oft nicht vermeiden. Wenn man sich auf alle Rechte beruft, die man hat, kommt man nicht weiter; jedenfalls dann nicht, wenn man eine Führungsposition hat.
ich bin büroangestellt bei einer bauträgerfirma. unsere fima besteht aus drei personen. mein chef, ein kollege, der makelt und mir. ich bin büroangestellte und in meinem arbeitsvertrag steht über private erreichbarkeit nichts drin.
wenn Dein Chef das möchte, mußt Du einverstanden sein und er muß Dich für Bereitschaft vergüten. Andererseits gibt es auch eine sogenannte "freiwillige" Bereitschaft (wenn man nicht erreichbar ist, hat der Chef Pech gehabt), die Dann bei einem Einsatz auch dementsprechend bezahlt wird.
Leider hast du nicht geschrieben welche Tätigkeit du ausübst. Somit last sich deine Frage nicht definitiv beantworten. Da es bereiche gibt in denen man zum Beispiel - Bereitschaftsdienst auf abruf hat, diese wird meistens auch pauschal Vergütet. Das müsstest du aber deinem Arbeitsvertrag entnehmen können.
Kommt klar auf deinen Beruf an bzw. auf das, was in deinem Arbeitsvertrag bezüglich deiner Erreichbarkeit steht
Kommt drauf an, in welchem Beruf du arbeitest, und was ihr für Absprachen habt.

Ich würde sagen, daß ich gar kein Handy besitze. Wenn er so viel Wert auf Erreichbarkeit legt, dann soll er dir eines aushändigen.

das kommt darauf an, was du für einen Posten in der Firma hast und was in deinem Arbeitsvertrag sprich Stellenbescreibung verankert ist..
ganz pauschal kann man weder ja noch nein sagen

Mußt Du nicht. Kann es aber auf Grund Deiner Tätigkeit vorkommen, dass Dich Dein Arbeitgeber auch in Deiner Freizeit mal kurzfristig braucht bzw. hast Du auch Bereitschaft? Dann würde ich die Telefonnummer rausgeben. Oder ein Diensthandy verlangen.
Für welchen Zweck solltest Du denn als Büroangestellte permanent erreichbar sein? Anders ist es bei Monteuren z.B. Wenn in Deinem Vertrag nichts drin steht hast Du, wenn Du das Büro verlässt, Feierabend.
Eine private Rufnummer sollte nur als Mobilrufnummer herausgegeben werden. Handys kann man ausschalten. Allerdings sollte man dann auch nicht in Online-Registern mit der privaten Festnetznummer verzeichnet sein. Das ist kontraproduktiv. Der Chef hat keinen Rechtsanspruch auf die private Nummer! Für den Fall, dass er eine private Nummer haben will, sollte das Handy durchaus reichen und wenn es aus ist hat er halt pech. Egal welcher Job! Es ist auch absolut branchenunabhängig. Für Bereitschaftsdienste muss dieser spezielle Telefone zur Verfügung stellen. Siehe auch - Karriereguide unter Bereich Aus der Praxis oder Bewerbungs-ABC unter www.jobbanet.eu
Hast Du etwa die Privatnummer vom Chef? Wohl nicht. Grüße