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Muß ich meine Hecke auf 2 Meter zurückschneiden, mein Nachbar verlangt das?

gefragt von Goldbaer1970 am 07.03.2007 um 21:33 Uhr

Unser Nachbar möchte, dass wir die Hecke zu seinem Grundstück hin auf 2 Meter kürzen. Das ist mir eigentlich zu niedrig. Kann er das verlangen - er meinte das sei sein Recht?


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Reply


kaktus07
beantwortet von kaktus07 am 7. März 2007 21:54
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Hallo! Ob dein Nachbar im Recht ist oder nicht, hängt davon ab, wie weit die Hecke von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Es gibt für jedes Bundesland im Nachbarschaftsgesetz festgelegte Vorschriften für Pflanzabstände und Höhe der Gewächse. Such doch mal im Unternet nach dem für dich geltenden Gesetz. Als Pflanzabstand gilt die Entfernung von der Grenze bis zur Stamm-Mitte.

Kommentar von Nitram am 7. März 2007 23:10

Die Antwort gilt auch für BW. Zudem muß man sich Rechtzeitig bemerkbar machen sonst verwirkt man sein Einspruchsrecht.


baumschuetzer
beantwortet von baumschuetzer am 7. März 2007 21:52
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Da das Nachbarrecht Ländersache ist, gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. Ich antworte nun mal für mein Bundesland NRW. Hier ist es so, das Hecken über 2m Höhe einen Grenzabstand von 1 m einhalten müssen. Hecken unter 2 m Höhe dürfen 50 cm Grenzabstand haben. In NRW gilt eine Hecke nur als solche bis zu einer Höhe von 3 m. Alles darüber ist zu hoch und muß in jedem Fall zurückgeschnitten werden.


anonym
beantwortet von trulllala am 8. März 2007 09:56
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Da gibt es unterschiedliche Reglungen, ist in jedem Bundesland anders. Ich kenn es eigentlich so, so hoch wie der Baum ist, so groß muß der Abstand zum Nachbargrundstück sein. Da gibt es so ne Reglung, zumindest hier in Thüringen, wenn die Bäume schon länger stehen, also in einem bestimmten Jahr geplanzt wurden und man das einige Jahre gedultet hat, kann man dann auch nichts mehr dagegen tun, die haben da einen bestimmten Schutz.So geht es mir nämlich mit meinem Nachbarn, ich hätte geich nach der pflanzung einwände hätte geltend machen, nun hab ich pech.Aber wie es so ist, des lieben friedens willen.


Udo Lachnieth
beantwortet von Udo Lachnieth am 8. März 2007 07:34
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Achte beim zurückschneiden der Hecke auf den Termin - zu bestimmten Zeiten (s. Naturschutzgesetz) darf man keine Hecken schneiden um darin brütenden Vögel nicht zu stören. Erkundige Dich bei Deiner zuständigen Gemeinde-/Kreisverwaltung. Nichtbeachtung kann sehr teuer weren


anonym
beantwortet von walkingtalking am 9. März 2007 09:27
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Hallo, würde mir von der Gemeinde ein Nachbarschaftsrecht besorgen. Da stehen die Grenzabstände und Höhe der Hecken ausführlich beschrieben. Das ist in jedem Bundesland anders geregelt. Es gibt aber auch Gewohnheitsrecht. Abstand muß gleich bei der Pflanzung reklamiert werden.





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