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Muss ich meine Fahrschul-Rechnung vor der praktischen Prüfung ausgleichen?

gefragt von Serij91 am 26.10.2009 um 18:38 Uhr

Folgender Fall:

Als ich mich bei der Fahrschule angemeldet habe, hab ich meinem Fahrlehrer gesagt, dass ich im Monat höchstens 200,00 EUR zahlen könnte. Der meinte ok. Heute sagt er mir, ich hätte ca. 1000,00 EUR bei ihm offen. Ich habe aber am Donnerstag die Prüfung. Ich kann das Geld unmöglich in einem Tag auftreiben, weil er meinte, dass ich das spätestens morgen überweisen sollte.

Ist das korrekt?

Danke im voraus!

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Recht x 35.359 Prüfung x 955 Fahrschule x 451

bibbyblogsberg
beantwortet von bibbyblogsberg am 6. Dezember 2009 20:55
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In den allgemeinen geschäftsbedingungen steht drin, dass die rechnung vor der prüfung zu zahlen ist. aus kulanz kannst du bei manchen fahrschulen nachträglich zahlen oder vielleicht sogar in raten. je nachdem wie pfiffig der chef ist. es ist ja nun auch so, dass ihm die kohle zusteht. schließlich hat er auch ne leistung erbracht. und da es verboten ist den führerschein einzubehalten, sozusagen als pfand, muß die gesamte rechnung bis zur prüfung bezahlt sein. es gibt fahrschulen, die lassen dich nicht zur prüfung zu, wenn du kein geld auf den tisch legst. aber natürlich ist alles verhandlungssache. wenn du ihm sagst, an welchen terminen du wieviel geld bringst lassen sich die meisten darauf ein


anonym
beantwortet von homeboy90 am 6. Dezember 2009 20:27
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hast du denn die ganze zeit über die 200 euro pro monat zur fahrschule gebracht???


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 26. Oktober 2009 18:39
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Ist korrekt.


anonym
beantwortet von rejo52 am 26. Oktober 2009 18:42
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Zu meiner Fahrschulzeit war bei jeder Fahrstunde bar cash auf die Hand. Ratenzahlung gab es nicht. Ist das heute anders?


schildi
beantwortet von schildi am 26. Oktober 2009 18:40
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du hast nichts schriftliches, rede noch mal mit ihm


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