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Muss ich meine Ausbildungsrechnung der Fahrschule trotz nicht vorhandener Arbeitsstelle bezahlen?

gefragt von Interregnum am 04.08.2009 um 16:10 Uhr

Hallo. Ich habe folgendes Problem. Ich habe bei meiner Fahrschule noch eine Ausbildungsrechnung offen, diese aber schon seit einem Jahr. Allerdings habe ich vergessen, den Betrag zu überweisen. Nun kam gestern eine Mahnung (ich bin mit meinem Fahrischullehrer inzwischen verstritten) mit 25 Euro Mahnungskosten, dass ich den Betrag von 372,90 Euro umgehend in den nächsten Tagen zur Zahlung angeben soll. Wenn kein Zahlungseingang erfolgt, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Ich bin noch bis September arbeitsuchend und bekomme auch keine staatl. Unterstützung, habe also nur ein kleines Taschengeld. Mir ist es daher unmöglich, den Betrag zu überweisen. Wie sieht es hierbei rechtlich gesehen aus? Können überhaupt Konsequenzen folgen, wenn ich noch zahlungsunfähig bin?

Im Übrigen finde ich es nicht Ordnung, mir direkt eine so hohe Mahnungksgebühr aufzubrummen und gleich mit dem Anwalt zu drohen, da ich einfach nicht mehr daran gedacht habe und ich noch keine Mahnungl bekommen habe.

Vielen Dank im Voraus.


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anonym
beantwortet von Sumpfhexe am 4. August 2009 16:14
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Ein Zahlungsempfänger ist nach 30 Tagen sowieso im Zahlungsverzug - der Rechnungssteller muss keine gesonderten Mahnungen mehr schicken. Er hätte auch gleich einen Mahnbescheid zuschicken können - insofern hast du noch Glück gehabt.


anonym
beantwortet von MrSchnulliBulli am 4. August 2009 16:14
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Zitat"Können überhaupt Konsequenzen folgen, wenn ich noch zahlungsunfähig bin?"

solange wie du keine EV abgegeben hast oder eine Insolvenz, bist du für jeden Zahlungsfähig. Du kannst froh sein das erst jetzt die Mahnung kommt, wäre es meine Fahrschule, hätte ich das Geld schonlange gerichtlich eingetrieben.


mineiro
beantwortet von mineiro am 4. August 2009 16:14
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Es braucht keine Mahnung mehr versandt zu werden - man kann direkt das gerichtliche Mahnverfahren gegen dich einleiten! Dass du die Rechnung einfach vergessen hast, klingt sehr unglaubwürdig! Die Fahrschule wird, wenn du nicht zahlst, einen Titel gegen dich erwirken, mit dem sie 30 Jahre lang vollstrecken kann!


Kroeger
beantwortet von Kroeger am 4. August 2009 16:12
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versuch mit der fahrschule eine ratenzahlung auszuhandeln, das er deinen guten willen ieht, bezahlen mußt du so oder so


HeisseSchoko24
beantwortet von HeisseSchoko24 am 4. August 2009 16:12
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Rede mit deiner Fahrschule. Vielleicht kannst du eine Ratenzahlung vereinbaren.



curafe
beantwortet von curafe am 4. August 2009 16:12
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tja, dann hättest vorher zahlen sollen, du kannst versuchen ratenzahlung zu vereinbaren


Sascher
beantwortet von Sascher am 4. August 2009 16:12
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Nein, wenn Du kein Geld hast, musst Du natürlich nicht zahlen. Ironie off Natürlich musst Du zahlen, Du hast schliesslich auch eine Gegenleistung dafür erhalten.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 4. August 2009 16:19
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>>>Im Übrigen finde ich es nicht Ordnung, mir direkt eine so hohe Mahnungksgebühr aufzubrummen .....<<<

Und Dein Fahrlehrer findet es bestimmt auch nicht in Ordnung, daß er seit 1 Jahr nicht für seine Leistung bezahlt wurde und er seinem Geld nachlaufen muß!!

Kommentar von MrSchnulliBulli am 4. August 2009 16:23

ich werde wohl den nächsten betrag vom einkaufen auch erst in 10 jahren oder so bezahlen...:-)


anonym
beantwortet von Gingryu am 4. August 2009 16:28
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Wenn eine Zahlungstermin bereits vorher vertraglich oder per Rechnung vereinbart wurde, sind die Mahngebühren rechtens. Wenn bisher kein Zahlungszeitpunkt angegeben wurde gilt die in der Mahnung angegebene Zeitpunkt als Fälligkeitsdatum und die Mahngebühren müssen nicht entrichtet werden. Dann aber so schnell wie Möglich den Betrag überweisen, ansonsten werden die Mahngebühren gleich ganz schnell angerechnet inkl. Anwaltskosten.

Also, besorg Dir Geld und zahle und das flott, sonst wird das nur noch mehr, das Du zahlen musst.

Kommentar von Gingryu am 4. August 2009 16:35

Sorry, das kommt aus dem Baurecht nicht dem BGB Rechnungstermin für Rechnungen nach BGB ist 30 Tage nach erhalt. Danach sind die Zahlungen in Verzug. Generell werden allerdings Mahngebühren die höher als 2,50/Mahnung sind gerichtlich zurückgewiesen. Also, überweise das Geld ohne Mahngebühren.


mxyza
beantwortet von mxyza am 4. August 2009 17:32
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Wie kannst du Fahrstunden nehmen, wenn du sie nicht bezahlen kannst? Das muß man sich vorher überlegen.

Kommentar von 0d308723c4891d1dde3032ccb3a38ea0smallSiraaa am 8. August 2009 23:42

frag ich mich auch..ich bin auch knapp bei kasse und bezahl den Führerschein net mal eben aus dem Ärmel, aber ich überleg mir vorher , ob ich ne Fahrstunde bezahlen kann. Und das jetzt mit ihm zerstritten bist, ich zu sprechen, kann ich verstehen. Mein FL wär auch net mehr gut auf mich zu sprechen, wenn ich einfach net mehr bezahlen tät. Der verdient ja seinen Lebensunterhalt damit.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 4. August 2009 18:57
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Und auf der Grundlage der vorherigen Frage setze ich mal an....

In diesem fall könnte jemand urplötzlich auf den Gedanken kommen, dass es sich um einen sog. Eingehungsbetrug handelt.

Du wirst irgendwann zahlen müssen...


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