Meine Mutter wird leider pflegebedürftig. Nun habe ich von einem Urteil gehört, das man nicht mehr seine eigene Altersvorsorge für die Eltern auflösen muss, stimmt das?
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Grunsätzlich gilt jedes Urteil für Sich, ausgenommen Höchstrichterliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts, aber im Prinzip stimmt Ihre vermutung, dass sie icht die eigene Altersvorsorge angehen müssen, um die eigenen Eltern zu versorgen. Aber: Auch hier gibt es gewisse Grenzen. Vor allem kommt es dabei auf die schlüssige Argumentation an.

Grunsätzlich gilt jedes Urteil für Sich, ausgenommen Höchstrichterliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts, aber im Prinzip stimmt Ihre vermutung, dass sie icht die eigene Altersvorsorge angehen müssen, um die eigenen Eltern zu versorgen. Aber: Auch hier gibt es gewisse Grenzen. Vor allem kommt es dabei auf die schlüssige Argumentation an.
pro Lebensjahr darf man glaube ich ca. 250 Euro / Lebensjahr für die Rentenversicherung ansparen (hier gilt aber nicht die angesparte Summe sondern der Rückkaufswert), ohne daß man sie kündigen muß. Riesterrente zählt grundsätzlich gar nicht. Dazu darf man noch 150 Euro / Lebensjahr in sonstigen Geldanlagen besitzen