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Muß ich mein wagen verkaufen?

gefragt von Hunne am 15.03.2008 um 18:13 Uhr

ich habe vor zwei wochen einen unfall gehabt.der restwert vom nein wagen ist 900euro. die gegnerische versicherung wiel mein auto verkaufen. aber ich wiel es nicht verkaufen. Danke im voraus


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hunne (2)
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Reply


america
beantwortet von america am 15. März 2008 18:17
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bist du unschuldig, dann..

was die gegnerische versicherung will und nicht will geht die am absatz vorbei. es ist dein auto und die haben die 900€ zu bezahlen und basta

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 15. März 2008 18:19

ganz so ist es leider nicht..

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 15. März 2008 18:23

andreas48 wie soll ich das verstehen. ich hatte auch schon einen wirtschaftlichen totalschaden und habe den wagen an den meist bietenden verkauft und weit über dem versicherungs angegebenen rest wert, bekam den restwert von der gegnerischen versicherung überwiesen.


Taraa
beantwortet von Taraa am 15. März 2008 18:17
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Interessant zu wissen ist, wie hoch der Schaden ist! Es gibt die 120% Klausel die besagt, dass der Unfallwagen (in Deinem Fall) bis 1080 Euro Repariert werden kann. Bei einem Schaden der höher liegt wäre Dein FZG ein Totalschaden.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 15. März 2008 18:19

dennoch kann keiner ihn zu einem verkauf seines pkw zwingen

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 15. März 2008 18:20

dies ist aber eine Ermessensfrage und nicht niet- und nagelfest, denn mal ehrlich, was sind hete für die Reparatur eines Unfallschadens 1100 Euro..


anonym
beantwortet von Fritz64 am 15. März 2008 19:40
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Die Versicherung bezahlt dir nur den Zeitwert und davon höchstens 20% mehr. Deklariert die Versicherung den Schaden als Totalschaden, dann über nimmt die Versicherung auch das Fahrzeug. Sie kann es verkaufen und dadurch und trotz dem Schaden einen höheren Preis erzielen, als der Restwert ist. Allerdings kannst dichauch mit der Versicherung zusammensetzen, da es immer noch dien Auto ist und auf einen Teil verzichten. Dafür gehört dir das Auto immer noch. Du kannst es entweder selber reparieren, wenn es ein Oldtimer ist oder der Wagen dir sehr viel bedeutet, oder es zu einem höheren preis verkaufen. Im einzelfall musst du das mit der Versicherung aushandeln. Aber rein Gesetzlich hast du nur Anspruch auf den zeitwert. Manche Versicherungen (zumindest in der Schweiz) bezahlen einen Aufpreis auf den zeitwert, wenn du vorgängig zum Beispiel eine Motorenrevision gemacht hast. Dies ist von Fall zu Fall verschieden.


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