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muss ich mahngebühren

gefragt von Erdbeereis am 18.05.2009 um 12:48 Uhr

immer bezahlen??

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geld x 22.752 mahnung x 308

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


switchy66
beantwortet von switchy66 am 18. Mai 2009 12:48
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Hilfreichste Antwort

Probier es aus und lass die Mahngebühr weg. Die werden sich schon melden wenn sie noch was wollen


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maiki01
beantwortet von maiki01 am 18. Mai 2009 12:49
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bezahle doch die Rechnung so, das keine Mahnung kommt


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 18. Mai 2009 12:48
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Nur wenn sie gerechtfertigt sind.


Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 18. Mai 2009 12:49
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Wenn Du sofort zahlst dann nicht... ;P


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 18. Mai 2009 12:53
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Wenn Sie gerechtsfertig sind und nicht überzogen sind ja. Du bist ja mit Deiner verspäteten Zahlung Schuld an der Mahnung. Dein Gläubiger müsste Dich noch nicht mal mahnen, der könnte ja auch gleich zum Gericht gehen und sich dort einen gerichtlichen Mahnbescheid holen, der Dich dann noch mehr kosten würde.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 18. Mai 2009 12:51
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Meines Wissens sind pauschale Mahngebühren nicht einklagbar, also nein!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 18. Mai 2009 12:50
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Wenn sie gerechtfertigt sind, dann ja.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 18. Mai 2009 12:49
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natürlich. Wenn man sich an Zahlungsziele nicht hält!


anonym
beantwortet von steffi12345 am 18. Mai 2009 12:49
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ja,wenn du zu spät zahlst schon


SerinaCullen
beantwortet von SerinaCullen am 18. Mai 2009 12:49
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Soweit ich weiß muss man Mahngebühren nicht bezahlen.


anonym
beantwortet von mimi2oo9 am 18. Mai 2009 12:49
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ja


anonym
beantwortet von Tumba am 18. Mai 2009 12:49
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Ja.


Eldor
beantwortet von Eldor am 18. Mai 2009 13:08
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Die Frage mit der Darstellung deines Falles richtest du am besten an die Verbraucherberatung deines Ortes. Im WDR war gerade in der letzten Woche eine ganze Sendung dazu.


anonym
beantwortet von exbonn am 18. Mai 2009 12:52
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Wenn Du in Zahlungsverzug bist, leider ja.

( www.insolvenz000.de )

Kommentar von Maya1998 am 18. Mai 2009 12:55

Wieso LEIDER??!

Kommentar von exbonn am 18. Mai 2009 16:51

@maya

Aus der Sicht des Fragestellers, wenn er versäumt hat die Schuld auszugleichen: "leider";

aus der Sicht des Gläubigers ein verständlicher Ausgleich für die entstandene Mehrarbeit!

ok ?

Kommentar von Maya1998 am 18. Mai 2009 17:06

OK! ;O)


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 18. Mai 2009 12:51
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anonym
beantwortet von hallo40 am 18. Mai 2009 12:49
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ja ist gsetzlch festgelegt....leider

Kommentar von Maya1998 am 18. Mai 2009 12:51

Wieso leider? Der Gläubiger muss ja seine Auslagen decken!


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