Probier es aus und lass die Mahngebühr weg. Die werden sich schon melden wenn sie noch was wollen
Wenn Sie gerechtsfertig sind und nicht überzogen sind ja. Du bist ja mit Deiner verspäteten Zahlung Schuld an der Mahnung. Dein Gläubiger müsste Dich noch nicht mal mahnen, der könnte ja auch gleich zum Gericht gehen und sich dort einen gerichtlichen Mahnbescheid holen, der Dich dann noch mehr kosten würde.

Meines Wissens sind pauschale Mahngebühren nicht einklagbar, also nein!

natürlich. Wenn man sich an Zahlungsziele nicht hält!

Soweit ich weiß muss man Mahngebühren nicht bezahlen.
Die Frage mit der Darstellung deines Falles richtest du am besten an die Verbraucherberatung deines Ortes. Im WDR war gerade in der letzten Woche eine ganze Sendung dazu.
Wenn Du in Zahlungsverzug bist, leider ja.
( www.insolvenz000.de )
Wieso LEIDER??!