Hallo, ich habe meine Wohnung gekündigt einmal fristgerecht zum 31.12.08 und einmal fristlos. Meine Frage nun, wenn meine Vermieterin die fristlose Kündiung nicht akzeptiert und von mir die Miete haben will, ich ihr aber Nachmieter nennen kann, wie ist das dann? Muß ich die Miete dann weiterzahlen und meine Vermieterin kommt mit ihrer Art und Weise durch oder kann man dann auch sagen, sie verhindert mit allen Mitteln das die Wohnung vermietet wird und ich muß dann keine Miete mehr zahlen?
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Aus welchem Grund hast du die Wohnung denn fristlos gekündigt?
Bei einer fristgerechten Kündigung musst du die Miete bis zum Ende des Kündigungszeitraums zahlen und deine Vermieterin ist nicht verpflichtet, irgendeinen der von dir gestellten Nachmieter zu nehmen.

Soweit ich weiß, kann der Vermieter die vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, muß er aber nicht. Er kann auf die Einhaltung des Mietverhältnisses bis zum Vertragsende bestehen. Fristlose Kündigungen ohne Grund gibt es beim Mietrecht nicht.

Natürlich mußt du zahlen. Sie muß keinen Nachmieter akzeptieren. Egal wieviele Nachmieter du ihr präsentierst.
viel hilft nicht immer viel! Je nachdem kann es sein, daß du die jeweils andere Kündigung damit aufgehoben hast. Wenn du die Wohnung zum 31.12. gekündigt hast mußt du auch solange zahlen, wenn der Vermieter keinen Nachmieter von dir annehmen will. Dazu ist er nicht verpflichtet. Wenn du fristlos kündigst muß dafür ein besonderer Grund vorliegen der dies rechtfertigt
Ich habe gekündigt, weil die Heizung nicht eingeschaltet wurde.
kodiaksa am 4. Oktober 2008 18:32 Das ist höchstens ein Grund für eine Minderung. Wie lange hast Du denn abgewartet? Es war doch gerade Sommer.
deshalb kann man nicht kündigen. Du mußt erstmal den Vermieter informieren, daß er dies tun soll. Und erst wenn er darauf, nach angemessener Frist nicht reagiert, kannst du die Miete mindern. Fristlos Kündigen geht deshalb aber nicht

Verträge sind einzuhalten - so lautet der Grundsatz. Ist die Wohnung zu kalt, kann die Miete gemindert werden. Wenn ich mich recht erinnere, ist eine ausgefallene oder nicht in Betrieb befindliche Heizung Grund für Mietminderung von 100% bis zur einwandfreien Funktion. Es kommt auf die Temperatur in den Räumen an. Fristlos kündigen kann man nicht. Einen Nachmieter muß der Vermieter nicht akzeptieren. Ganz allgemein stelle ich fest, daß hier viele Nutzer ein sehr eigenwilliges Verständnis von Vertragstreue haben, besonders wenn es um Mietangelegenheiten geht. Mich wundert es daher nicht, daß einige hierbei so richtig auf die Nase fallen. Schließlich kann man sich informieren, bevor gehandelt wird. Pflichten haben nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter.

Sollten Sie nochmals in eine Situation kommen, Ihre Wohnung zu kündigen, aber Sie möchten die Frisat nicht einhalten, folgenden Tip: Kündigen Sie die Wohnung fristgemäß und teilen Sie Ihrem Vermieter mit, das die Wohnung aber bereits ab dem ??????, zur Neuvermietung zur Verfügung steht. Dannn ist dieser evtl. bereit vorzeitig tätig zu werden. Fristgemäß und fristlos kündigen und das gleichzeitig ist völliger Blödsinn.