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Muss ich Kündigungsfrist einhalten?

gefragt von Casper2005Casper2005 am 04.10.2008 um 17:56 Uhr

Hallo, ich habe meine Wohnung gekündigt einmal fristgerecht zum 31.12.08 und einmal fristlos. Meine Frage nun, wenn meine Vermieterin die fristlose Kündiung nicht akzeptiert und von mir die Miete haben will, ich ihr aber Nachmieter nennen kann, wie ist das dann? Muß ich die Miete dann weiterzahlen und meine Vermieterin kommt mit ihrer Art und Weise durch oder kann man dann auch sagen, sie verhindert mit allen Mitteln das die Wohnung vermietet wird und ich muß dann keine Miete mehr zahlen?


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anonym
beantwortet von Lissa am 4. Oktober 2008 17:58
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Aus welchem Grund hast du die Wohnung denn fristlos gekündigt?

Bei einer fristgerechten Kündigung musst du die Miete bis zum Ende des Kündigungszeitraums zahlen und deine Vermieterin ist nicht verpflichtet, irgendeinen der von dir gestellten Nachmieter zu nehmen.


kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 4. Oktober 2008 17:59
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Soweit ich weiß, kann der Vermieter die vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, muß er aber nicht. Er kann auf die Einhaltung des Mietverhältnisses bis zum Vertragsende bestehen. Fristlose Kündigungen ohne Grund gibt es beim Mietrecht nicht.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 4. Oktober 2008 17:57
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Natürlich mußt du zahlen. Sie muß keinen Nachmieter akzeptieren. Egal wieviele Nachmieter du ihr präsentierst.


bitmap
beantwortet von bitmap am 4. Oktober 2008 17:57
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Die Frage ist, warum du fristlos gekündigt hast.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 4. Oktober 2008 18:00

Ich denke, er hat es einfach mal versucht und hat eigentlich gar keinen Grund dazu.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Oktober 2008 00:55

Hast recht.


Casper2005 am 4. Oktober 2008 18:17

Ich habe gekündigt, weil die Heizung nicht eingeschaltet wurde.


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. Oktober 2008 17:59
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viel hilft nicht immer viel! Je nachdem kann es sein, daß du die jeweils andere Kündigung damit aufgehoben hast. Wenn du die Wohnung zum 31.12. gekündigt hast mußt du auch solange zahlen, wenn der Vermieter keinen Nachmieter von dir annehmen will. Dazu ist er nicht verpflichtet. Wenn du fristlos kündigst muß dafür ein besonderer Grund vorliegen der dies rechtfertigt


Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 4. Oktober 2008 18:17

Ich habe gekündigt, weil die Heizung nicht eingeschaltet wurde.

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 4. Oktober 2008 18:32

Das ist höchstens ein Grund für eine Minderung. Wie lange hast Du denn abgewartet? Es war doch gerade Sommer.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 4. Oktober 2008 23:47

deshalb kann man nicht kündigen. Du mußt erstmal den Vermieter informieren, daß er dies tun soll. Und erst wenn er darauf, nach angemessener Frist nicht reagiert, kannst du die Miete mindern. Fristlos Kündigen geht deshalb aber nicht


saftschubse
beantwortet von saftschubse am 4. Oktober 2008 18:22
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Verträge sind einzuhalten - so lautet der Grundsatz. Ist die Wohnung zu kalt, kann die Miete gemindert werden. Wenn ich mich recht erinnere, ist eine ausgefallene oder nicht in Betrieb befindliche Heizung Grund für Mietminderung von 100% bis zur einwandfreien Funktion. Es kommt auf die Temperatur in den Räumen an. Fristlos kündigen kann man nicht. Einen Nachmieter muß der Vermieter nicht akzeptieren. Ganz allgemein stelle ich fest, daß hier viele Nutzer ein sehr eigenwilliges Verständnis von Vertragstreue haben, besonders wenn es um Mietangelegenheiten geht. Mich wundert es daher nicht, daß einige hierbei so richtig auf die Nase fallen. Schließlich kann man sich informieren, bevor gehandelt wird. Pflichten haben nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter.


saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 7. Oktober 2008 12:05
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Sollten Sie nochmals in eine Situation kommen, Ihre Wohnung zu kündigen, aber Sie möchten die Frisat nicht einhalten, folgenden Tip: Kündigen Sie die Wohnung fristgemäß und teilen Sie Ihrem Vermieter mit, das die Wohnung aber bereits ab dem ??????, zur Neuvermietung zur Verfügung steht. Dannn ist dieser evtl. bereit vorzeitig tätig zu werden. Fristgemäß und fristlos kündigen und das gleichzeitig ist völliger Blödsinn.


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