für einen immobilienkauf aufgenommener Kredit kann nicht mehr zurück gezahlt werden.Wie kann ich mich als Ehefrau davor schützen das ich nicht dafür bezahlen muss?
Das Ganze hat mit der Ehe gar nichts zu tun! Wenn sie weder als Kreditnehmer, noch als Bürge unterschrieben hat, muss sie gar nichts zahlen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Gütertrennung oder nicht vereinbart wurde. Steppenmaus sagt ja, der Kredit ist noch nicht zustande gekommen - dann soll er doch allein unterschreiben. Dann ist sie fein raus. Wenn sie aber mitunterschreibt, ist sie voll haftbar...

In dem Du keine Bürgschaft eingehst und den Kreditvertrag nicht mit unterschreibst.
andreas48 am 8. Juli 2008 21:39 der Kreditvertrag ist ja schon unterschrieben..sie will nur nicht mitzahlen..

das kommt darauf an wann der Kauf stattfand und wer alles unterschrieben hat bei der Finanzierung und wer im Grundbuch steht..so einfach wird es nicht..

Keine Unterschriften für Kredite, Bürgschaften o.ä. geben.

ich vermute, dass du im darlehensvertrag mit drin stehst?

wenn Du mitverdienst und es Dir zuzumuten ist, kannst Du Dich nicht schützen, dann musst Du zahlen ....
Wieselchen am 8. Juli 2008 21:32 Es sei denn, das Paar hat bei der Eheschließung Gütertrennung vereinbart oder der Kredit wurde bereits vor der Eheschließung aufgenommen.
LG
Wieselchen
Miss Marple am 8. Juli 2008 21:34 genau, aber ich nehme mal an, dann hätte sie diese Frage nicht gestellt....
der Kredit ist ja noch nicht zustande gekommen kann ich die Gütertrennung nicht nachträglich beantragen?
Miss Marple am 8. Juli 2008 21:43 ja kannst Du! Mach mal schnell ;-)
und wo?kennst du ungefähr die Kosten dafür? LG Steppenmaus
Miss Marple am 8. Juli 2008 22:47 beim Notar ...muss notariell beurkundet werden, sonst ist sie unwirksam...
vorher evtl. bei einem Anwalt erkundigen!
Die Kosten richten sich nach dem Vermögen!
Miss Marple am 8. Juli 2008 23:09 
Wenn siese während der Ehe entastanden sind und kein Ehevertrag besteht gar nicht. Bei einer Scheidung nennt man diese NEGATIVE einkünfte!

Das, was du da preis gibst, ist ein wenig dürftig.
Es kommt ganz auf die Umstände an:
Wann wurde der Darlehensverstrag abgeschlossen, vor oder nach der Ehe?
Habt ihr Gütertrennung vereinbart?
LG
Wieselchen
Ich dachte, nur wenn du auch mit unterschrieben hast mußt du auch zahlen. Wenn du nichts unterschrieben hast kannst du verheiratet sein wie du willst!
stimmt!
http://www.e-juristen.de/Rechtsberatung/Eherecht-Ehepartner-Schulden.htm