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muß ich ins gefängnis

gefragt von annefried67 am 21.05.2009 um 13:31 Uhr

habe 2004 sehr großen mist gebaut handelt sich um betrug im wert von mindestens 30000 euro hatte 2007 meine verhandlung bei der ich 1 jahr und sechs monate auf bewährung bekommen habeda ich aber meine bewährung nicht eingehalten habe bzw nicht bei meiner bewährungs helferin nicht immer war soll ich nun die strafe ab sitzen kann mir von euch jemand einen rat geben ob ich da was machen kann

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recht x 35.077 bewaehrung x 63

Sphyrnidae
beantwortet von Sphyrnidae am 21. Mai 2009 13:34
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Das Du eine Bewährung bekommen hattest, sollte Dir eine Warnung gewesen sein. Du hast sie missachtet, jetzt solltest Du in den Knast gehen, Ich fände es nur gerecht, sorry!

Kommentar von Simple_avatar9smalltattanka am 21. Mai 2009 13:36

stimme dir zu


anonym
beantwortet von MeinPapa am 21. Mai 2009 13:34
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Selber Schuld, bade deine Suppe aus und mach`s dann besser!!! Sorry


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 21. Mai 2009 13:33
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Da wirst Du nichts machen können, Deine Chance hast Du ja verspielt.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 21. Mai 2009 13:38
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Wie soll man dir in solch einer Situation einen guten Rat geben?

Das Urteil war offensichtlich nicht ausreichend,so dass du es nicht für nötig gehalten hast,die dir erteilten Auflagen zu erfüllen.Da gibt es nur einen Weg:Ab in den Bau und nicht jammern!


deelishiz
beantwortet von deelishiz am 21. Mai 2009 13:37
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verdient ist verdient


svanny
beantwortet von svanny am 21. Mai 2009 13:33
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Deine Bewährungshelferin kann dir Rat geben, dafür ist sie da.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 21. Mai 2009 13:36

Ich denke, daß die da nix mehr macht, denn sie hat ja die Versäumnisse ans Gericht gemeldet!

Kommentar von 2b8a0a65cef5191289e29ebd7a0af18asmallSphyrnidae am 21. Mai 2009 13:38

wie siehst du das 1hoss43? hat sie damit recht gehabt das zu melden? wenn ja, füge dich deiner strafe. wenn nein, besprich das mit deiner bewährungshelferin

Kommentar von 2b8a0a65cef5191289e29ebd7a0af18asmallSphyrnidae am 21. Mai 2009 13:41

upps, sorry! ich meinte ++++annefried67+++

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 21. Mai 2009 13:44

Sie ist zu der Meldung sogar verpflichtet! Sie muß in regelmäßigen Abständen Berichte über den Delinquenten verfassen und an das Gericht senden! Auf der Grundlage des Berichtes entscheidet dann der Richter, ob die Bewährung aufrecht erhalten oder widerrufen wird.

Ausserdem hat sie den Fragesteller bestimmt mehr als einmal darauf hingewiesen, was bei wiederholten Versäumnissen passiert! Der Fragesteller wird von dem Bewährungswiderruf also nicht aus dem heiteren Himmel getroffen!


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