habe 2004 sehr großen mist gebaut handelt sich um betrug im wert von mindestens 30000 euro hatte 2007 meine verhandlung bei der ich 1 jahr und sechs monate auf bewährung bekommen habeda ich aber meine bewährung nicht eingehalten habe bzw nicht bei meiner bewährungs helferin nicht immer war soll ich nun die strafe ab sitzen kann mir von euch jemand einen rat geben ob ich da was machen kann

Das Du eine Bewährung bekommen hattest, sollte Dir eine Warnung gewesen sein. Du hast sie missachtet, jetzt solltest Du in den Knast gehen, Ich fände es nur gerecht, sorry!
Selber Schuld, bade deine Suppe aus und mach`s dann besser!!! Sorry

Da wirst Du nichts machen können, Deine Chance hast Du ja verspielt.

Wie soll man dir in solch einer Situation einen guten Rat geben?
Das Urteil war offensichtlich nicht ausreichend,so dass du es nicht für nötig gehalten hast,die dir erteilten Auflagen zu erfüllen.Da gibt es nur einen Weg:Ab in den Bau und nicht jammern!

Deine Bewährungshelferin kann dir Rat geben, dafür ist sie da.
1hoss43 am 21. Mai 2009 13:36 Ich denke, daß die da nix mehr macht, denn sie hat ja die Versäumnisse ans Gericht gemeldet!
Sphyrnidae am 21. Mai 2009 13:38 wie siehst du das 1hoss43? hat sie damit recht gehabt das zu melden? wenn ja, füge dich deiner strafe. wenn nein, besprich das mit deiner bewährungshelferin
Sphyrnidae am 21. Mai 2009 13:41 upps, sorry! ich meinte ++++annefried67+++
1hoss43 am 21. Mai 2009 13:44 Sie ist zu der Meldung sogar verpflichtet! Sie muß in regelmäßigen Abständen Berichte über den Delinquenten verfassen und an das Gericht senden! Auf der Grundlage des Berichtes entscheidet dann der Richter, ob die Bewährung aufrecht erhalten oder widerrufen wird.
Ausserdem hat sie den Fragesteller bestimmt mehr als einmal darauf hingewiesen, was bei wiederholten Versäumnissen passiert! Der Fragesteller wird von dem Bewährungswiderruf also nicht aus dem heiteren Himmel getroffen!
stimme dir zu