
Hallo rockyno1,
bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
Ted vom gutefrage.net-Support
Die Kosten eines Inkassounternehmens müssen dann nicht vom Schuldner erstattet werden, wenn der Gläubiger Anhaltspunkte dafür hatte, dass der Schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. In diesen Fällen waren keine außergerichtliche Zahlung zu erwarten und die Einschaltung eines Inkassobüros, das lediglich außergerichtlich tätig werden darf, nicht erfolgsversprechend.
Ja Nein kommt drauf an. Das Erläuterungsfeld mit Text könnte die Frage besser beschreiben.

wir leben in einer freien Demokratie.
nix muss!
allerdings musst du dann auch die Konsequenzen auf dich nehmen. ;)
DavidMense am 30. Juli 2008 13:13 Trifft den Nagel auf den Kopf
Muss ich Inkassokosten zahlen?
Wenn Du willst - dann ja ;) Folgendes sagt wikipedia :
Eine erfolgreiche Klage explicit wegen nicht bezahlter nicht titulierter Inkassogebühren eines vom Gläubiger extern beauftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt bzw. wurde verloren: Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 8/06 sowie Landgericht Oldenburg 16 O 3484/05