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Muss ich Inkassokosten zahlen?

gefragt von rockyno1 am 30.07.2008 um 13:02 Uhr

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Hallo rockyno1,

bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Viele Grüße

Ted vom gutefrage.net-Support

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anonym
beantwortet von halloirgendwas am 30. Juli 2008 13:02
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NEIN IST DOCH EGAL :-)


IBenjaminFG
beantwortet von IBenjaminFG am 30. Juli 2008 13:03
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Wenn du so fragst: Ja.


anonym
beantwortet von bollo am 30. Juli 2008 13:03
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Die Kosten eines Inkassounternehmens müssen dann nicht vom Schuldner erstattet werden, wenn der Gläubiger Anhaltspunkte dafür hatte, dass der Schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. In diesen Fällen waren keine außergerichtliche Zahlung zu erwarten und die Einschaltung eines Inkassobüros, das lediglich außergerichtlich tätig werden darf, nicht erfolgsversprechend.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 30. Juli 2008 13:03
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Ja Nein kommt drauf an. Das Erläuterungsfeld mit Text könnte die Frage besser beschreiben.


wtf001
beantwortet von wtf001 am 30. Juli 2008 13:07
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wir leben in einer freien Demokratie.

nix muss!

allerdings musst du dann auch die Konsequenzen auf dich nehmen. ;)


Kommentar von A33527488b4462f08ca69ce4feec4aa7smallDavidMense am 30. Juli 2008 13:13

Trifft den Nagel auf den Kopf


anonym
beantwortet von melboky2007 am 31. Juli 2008 09:55
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Muss ich Inkassokosten zahlen?

Wenn Du willst - dann ja ;) Folgendes sagt wikipedia :

Eine erfolgreiche Klage explicit wegen nicht bezahlter nicht titulierter Inkassogebühren eines vom Gläubiger extern beauftragten Inkassobüros ist bisher nicht bekannt bzw. wurde verloren: Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 8/06 sowie Landgericht Oldenburg 16 O 3484/05


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