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Muss ich in einer Mietwohnung die Fenster versichern?

gefragt von KairoCity am 23.10.2009 um 17:58 Uhr

Sind die Fensterscheiben in der Gebäudeversicherung des Vermieters mitversichert? Und wenn nicht und eine Scheibe geht bei einem Sturm kaputt, muss das dann der Vermieter oder der Mieter bezahlen?

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almmichel
beantwortet von almmichel am 23. Oktober 2009 18:02
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Hilfreichste Antwort

Ist Sache des Vermieters. Eine Privathaftpflichtvers ist zu Empfehlen wenn es sich beim Glasbruch um die direkte Einwirkung eines Familienmitglieds handelt. (Kein Vorsatz)

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 23. Oktober 2009 20:14

DH ... Und um himmels willen keine sog. Glasbruchversicherung abschließen!!! Völliger Quatsch.


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heimwerker
beantwortet von heimwerker am 25. Oktober 2009 19:48
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Ich habe jetzt oft gelesen, ist Sache des Vermieters. Das stimmt nur zum Teil. Es gilt das Verursacherprinzip. In den meisten Fällen, auch wenn keine zusätzliche Glasbruchversicherung abgeschlossen wurde übernimmt die Haftpflicht diesen Schaden. Es ist nur dann Vermietersache, wenn die Versicherung in der Gebäudeversicherung enthalten ist (wird dann eh über die NK abgerechnet) oder der Verursacher nicht ermittelt werden kann (z.B. Einflüsse von Aussen). Sturm ist immer ein Streitthema, der Mieter sagt er kann nichts dafür, der Vermieter sagt, Sie hätten die Fenster schließen müssen...usw. Urteile gibt es wie Sand am Meer, es kommt auf den Einzelfall an. Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. MfG


anitari
beantwortet von anitari am 23. Oktober 2009 19:58
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"Sind die Fensterscheiben in der Gebäudeversicherung des Vermieters mitversichert? Und wenn nicht und eine Scheibe geht bei einem Sturm kaputt, muss das dann der Vermieter oder der Mieter bezahlen?" Grundsätzlich JA. Als Mieter muß man keine Fenster zusätlich/extra versichern. Wird übrigens gern von unseriösen Versicherungen gern "aufgeschwatzt". Eine normale Haftpflichversicherung reicht aus.


vincero
beantwortet von vincero am 23. Oktober 2009 18:03
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wenn dir der sturm vom aussen einen ast in das fenster schlägt ist das sache der gebäudeversicherung , wenn ein fenster bei zug zuschlägt und kaputt geht oder irgentetwas von innen die fenster zerschlägt ist das deine sache. da sollte in der hausratversicherung glasbruch mitversichert sein.


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 23. Oktober 2009 18:02
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Muss Vermieter zahlen ist Mietsache.
Glasbruchvs zahlt nicht für Mietgegenstände, wenn die Glasvitrine zerdöppert wird zahlt sie für die Glasscheiben. Spiegelschrank im Bad für das Spiegelglas usw. nie für die ganzen Schränke oder so. Lohnt sich also nicht unbedingt.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 23. Oktober 2009 18:00
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Das ist Sache des Vermieters. Geht eine Scheibe zu Bruch, muß der Vermieter auf seine Kosten eine neue einsetzen lassen.


kowallski
beantwortet von kowallski am 23. Oktober 2009 18:00
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nein das ist aufgabe deines vermieters.aber kein muss. hausrat/haftpflicht reicht! fenster kannste mit rein nehmen ,must du aber nicht


DerDrMisi
beantwortet von DerDrMisi am 23. Oktober 2009 18:00
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Bei Sturm geht über die Gebäudeversicherung des Eigentümers des Hauses!


DerDrMisi
beantwortet von DerDrMisi am 23. Oktober 2009 18:00
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Ja. Glasbruch gehört normalerweise nicht zu Hausrat. Gibts aber im Paket (Vertreter fragen)
Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 23. Oktober 2009 20:10

Ich kann mich auch irren .. aber wird hier grad dick und fett für eine Glasbruchversicherung geworben?!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 23. Oktober 2009 18:00
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in dem falle der vermieter


CScheller
beantwortet von CScheller am 23. Oktober 2009 17:59
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Schau in deinem Mietvertrag ob du eine Gebäudeversicherung hast.

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 23. Oktober 2009 20:04

Ein Mieter hat keine Gebäuderversicherung.


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