Sind die Fensterscheiben in der Gebäudeversicherung des Vermieters mitversichert? Und wenn nicht und eine Scheibe geht bei einem Sturm kaputt, muss das dann der Vermieter oder der Mieter bezahlen?

Ist Sache des Vermieters. Eine Privathaftpflichtvers ist zu Empfehlen wenn es sich beim Glasbruch um die direkte Einwirkung eines Familienmitglieds handelt. (Kein Vorsatz)

Ich habe jetzt oft gelesen, ist Sache des Vermieters. Das stimmt nur zum Teil. Es gilt das Verursacherprinzip. In den meisten Fällen, auch wenn keine zusätzliche Glasbruchversicherung abgeschlossen wurde übernimmt die Haftpflicht diesen Schaden. Es ist nur dann Vermietersache, wenn die Versicherung in der Gebäudeversicherung enthalten ist (wird dann eh über die NK abgerechnet) oder der Verursacher nicht ermittelt werden kann (z.B. Einflüsse von Aussen). Sturm ist immer ein Streitthema, der Mieter sagt er kann nichts dafür, der Vermieter sagt, Sie hätten die Fenster schließen müssen...usw. Urteile gibt es wie Sand am Meer, es kommt auf den Einzelfall an. Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. MfG

"Sind die Fensterscheiben in der Gebäudeversicherung des Vermieters mitversichert? Und wenn nicht und eine Scheibe geht bei einem Sturm kaputt, muss das dann der Vermieter oder der Mieter bezahlen?" Grundsätzlich JA. Als Mieter muß man keine Fenster zusätlich/extra versichern. Wird übrigens gern von unseriösen Versicherungen gern "aufgeschwatzt". Eine normale Haftpflichversicherung reicht aus.

wenn dir der sturm vom aussen einen ast in das fenster schlägt ist das sache der gebäudeversicherung , wenn ein fenster bei zug zuschlägt und kaputt geht oder irgentetwas von innen die fenster zerschlägt ist das deine sache. da sollte in der hausratversicherung glasbruch mitversichert sein.

Muss Vermieter zahlen ist Mietsache.
Glasbruchvs zahlt nicht für Mietgegenstände, wenn die Glasvitrine zerdöppert wird zahlt sie für die Glasscheiben. Spiegelschrank im Bad für das Spiegelglas usw. nie für die ganzen Schränke oder so. Lohnt sich also nicht unbedingt.
Das ist Sache des Vermieters. Geht eine Scheibe zu Bruch, muß der Vermieter auf seine Kosten eine neue einsetzen lassen.
nein das ist aufgabe deines vermieters.aber kein muss. hausrat/haftpflicht reicht! fenster kannste mit rein nehmen ,must du aber nicht

Bei Sturm geht über die Gebäudeversicherung des Eigentümers des Hauses!

anitari am 23. Oktober 2009 20:10 Ich kann mich auch irren .. aber wird hier grad dick und fett für eine Glasbruchversicherung geworben?!
DH ... Und um himmels willen keine sog. Glasbruchversicherung abschließen!!! Völliger Quatsch.