kathis1989 am 22.05.2009 um 21:07 Uhr
überweise??

Bist Du bei dieser Frage Käufer oder Verkäufer? Ersterer zahlt NATÜRLICH GENERELL Geld inkl. Porto und wenn's hier um diese Kaffemaschinengeschichte geht, solltest Du das fairnesshalber ebenso machen...

Bei einer Retoure/Kaufpreiserstattung mußt du ihm lediglich den reinen Kaufpreis zurückzahlen.
Wenn man was bei einem Versandhaus bestellt und es gefällt einem nicht, dann schickt man es zurück und bekommt auch nur lediglich den Kaufpreis ohne Versandgebühr erstattet!

Du musst ihm unbedingt auch das Porto überweisen, denn Porto zahlst Du - eBay-Gebühren zahlt er. Steht doch auch meistens dabei, wenn Du den Gesamtbetrag aufrufst, wo auch seine Kto-Nr. steht.

Den Gesamtbetrag, sonst kannst du lange auf die Ware warten.