Muss ich helfen oder nicht?
Wenn eine Person mit absicht im strassenverkehr sich selbst schaden zufügt, sei es drum sich das leben zu nehmen oder ein fach mal durch die strassen zu brettern oder sonstiges, und er wird verletzt, muss ich demjenigen trozdem erste hilfe leisten oder kann ich in ruhigem gewissen sagen pech gehabt hättst ja vorsichtiger sein können?
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du darfst nichtmal die hilfe verweigern, wenn dich jemand angreift und du ihn in notwehr verletzt.
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Antwort von MetinFreek 25.10.20102 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
hast d dann noch ein ruhiges gewissen?
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du musst hilfe leisten
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Nur ein Unmensch würde absichtlich nicht helfen. Herzlos.
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es ist pflicht erste hilfe zu leisten ansonsten gilt es als unterlassene hilfeleistung
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Sobald die Person verletzt ist liegt ein Unglücksfall bzw. gemeine Not oder Gefahr vor. Das heißt, dass du dazu verpflichtet bist in zumutbarer Art und Weise zu helfen. Einen Notruf abzusetzen kann dir in jedem Fall zugemutet werden. Welche sonstigen Maßnahmen zumutbar sind hängt vom Einzelfall ab.
Will sich die verletzte Person aber nicht helfen lassen, hat sie professionelle Hilfe aber nötig, so kann mir keiner verbieten über die 112 Hilfe zu holen.
§ 323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Sicher musst du einem Verletzten erste Hilfe leisten, sonst machste dich sogar strafbar, sollte aber auch selbstverständlich sein
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Nein, man ist verpflichtet, zu helfen. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Wäre es nicht so, würde ja sehr, sehr vielen Menschen nicht geholfen werden. Unvorsichtig ist man ja schon, wenn man auf einen Stuhl steht um die Lampe hochzuhängen, anstelle die Leiter zu holen, zum Beispiel. Fast jeder Mensch ist auch mal unvorsichtig...
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ja, man muss hilfe leisten.
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Antwort von Niiiiiiiina 30.06.2012
nein, wenn du das sagst, kannst du dich strafbar machen wegen unterlassender Hilfeleistung machen. Du musst helfen und wenn du keine Erste Hilfe kannst musst du zu minuderst Hilfe holen. Lg. Sani im SSD und JRK
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Natülich musst du helfen! Wen jemand sieht, dass du nicht hilfst, kannst du wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden!
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Du bist geseztlich verpflichtet jemanden erste hilfe zu leisten. Wenn mans nicht macht kann man wegen Unterlassender Hilfeleistung angeklagt werden.
Du musst entweder selbst helfen oder Rettungsdienst anrufen, wenn du dich selbst in Gefahr bringst.
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Du musst helfen, das kann aber in unterschiedlicher Weise geschehen. So musst du nicht unbedingt "persönlich Hand anlegen", wenn es Dir aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Aber mit dem Handy Hilfe organisieren, oder andere Verkehrsteilnehmer/Passanten ansprechen und um Mithilfe bitten, das geht immer! Außerdem, würdest Du es mit Deinem Gewissen vereinbaren können, zu wissen, dass Du hättest helfen KÖNNEN und die betreffende Person jetzt vielleicht wegen Deiner unterlassenen Hilfeleistung dadurch verstorben ist ...
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Nein, auch da muss man helfen, wenn die Hilfeleistung nicht bei klarem Verstand abgelehnt wird.
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Du kannst ruhigem gewissen sagen: Pech gehabt hättst ja vorsichtiger sein können.
Aber, Du bist auch verpflichtet Hilfe zu leisten. Sei es nur Hilfe zu holen (Polizei) und bei der betreffenden Person zu bleiben, bis diese vor Ort ist.
Außer man würde sich damit selbst gefährden, weil z.B. der Angreifer weiter gewalttätig ist.
selbst dann wäre man verpflichtet zumindest den rettungsdienst und die polizei zu verständigen.
Das natürlich.