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Muss ich GEZ zahlen als Azubi?

gefragt von babylili1401 am 04.11.2009 um 9:54 Uhr

Hallo

seit dem 1. November wohne ich mit meinem Freund zusammen wir sind beide Auszubildende im Ersten Lehrjahr.

  1. Frage haben wir eine Chance auf Gebührenbefreiung? denn auf der Seite www.gez.de steht: Befreien kann man sich wenn:

Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben.

Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III

Die zweite Frage: Falls wir keine BEFREIUNG bekommen, wir haben einen fernseher und ein Radio das mir gehört, beide uns anmelden bzw beide den einen Fernseher und das eine Radio anmelden und zahlen? Mir wurde erzält das ich und mein Freund beide zahlen müssen weil es pro Kopf gerechnet wird oder so???Die Geräte gehören ja nicht mal ihm er nutzt sie nur mit mir zusammen.

Gibt es einen bestimmten Satz den das Ausbildungsgeld nicht übersteigen darf für die Befreiung ??

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GEZ x 759 AZUBI x 222 Befreiung x 60

Schokokeks1987
beantwortet von Schokokeks1987 am 4. November 2009 09:57
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  • wenn ihr in einer unverheirateten Partnerschaft lebt müsst ihr die Geräte nur einmal bezahlen, alsonicht pro Kopf sondern pro Haushalt!
  • Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III heisst nicht "azubigehalt"! sondern ist ein Förderungsgeld! Informier dich mal im internet unter Suchbegriff "Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III" !

David4711
beantwortet von David4711 am 4. November 2009 09:56
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Kommentar von support6 am 4. November 2009 10:08

Liebe/r David4711,

es wäre schön gewesen wenn Du noch genauer geschrieben hättest, wo denn evtl. innerhalb der verlinkten Adresse die Antwort auf die oben genannte Frage steht.

Viele Gruesse, Ben vom GuteFrage.net Support


anonym
beantwortet von babylili1401 am 4. November 2009 10:11
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wir haben drei zimmer im wohnzimmer steht der fernseher im arbeitszimmer steht der laptop, muss ich für einen internet anschluss oder einen computer auch gez zahlen?


cheezy
beantwortet von cheezy am 4. November 2009 09:59
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hier kannst du dir den Paragraphen durchlesen:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0310400

ich glaube nicht, dass du eine Befreiung bekommst.

Es reicht in einem Haushalt mit nur einem TV-Gerät, dass nur 1x der Beitrag gezahlt wird. Einer von euch beiden müsste sich also anmelden.


powerfraqu6464
beantwortet von powerfraqu6464 am 4. November 2009 09:58
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GEZ ab 18 mit Einkommen, Hartz IV Empfänger können Befreiungsantrag stellen. Hast Du Einkommen und eine Wohnung und fällst aus der Grenze der Befreiung, dann hast Du halt nur EINEN Fernseher. Gilt pro Haushalt (natürlich nicht wenn Du in allen Räumen einen hast) Aber rein lassen mußt Du sie ja auch nicht wirklich. Aber wenn Du es zahlen kannst, sei auch Ehrlich mit dem EINEN Fernseher, denn die kriegen ihr Geld und das verjährt sicher nicht so fix.


anonym
beantwortet von Morti am 4. November 2009 09:58
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Es wird pro Haushalt nicht pro Kopf für Paare und Familien gerechnet.


Grenzdebil
beantwortet von Grenzdebil am 4. November 2009 09:57
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Ja da haste doch deine Antwort gefunden. Wenn da steht, das man befreit wird wenn man Ausbildungsgeld (also deine Vergütung) bekommt. Sobald du aber richtig arbeitest oder die Lehre nciht mehr hast, musste dann die 17 € oder so GEZ bezahlen. Es muss für jedes Gerät bezahlt werden. Auch für das Radio.


anonym
beantwortet von zuckerschnecke1 am 4. November 2009 09:57
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GEZ muss jerder Haushalt zahlen. da ihr zusammen wohnt könnt ihr euch die kosten doch teilen . da isses egal wem der Radio oder Fernseher gehört


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