Hallo
seit dem 1. November wohne ich mit meinem Freund zusammen wir sind beide Auszubildende im Ersten Lehrjahr.
Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben.
Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III
Die zweite Frage: Falls wir keine BEFREIUNG bekommen, wir haben einen fernseher und ein Radio das mir gehört, beide uns anmelden bzw beide den einen Fernseher und das eine Radio anmelden und zahlen? Mir wurde erzält das ich und mein Freund beide zahlen müssen weil es pro Kopf gerechnet wird oder so???Die Geräte gehören ja nicht mal ihm er nutzt sie nur mit mir zusammen.
Gibt es einen bestimmten Satz den das Ausbildungsgeld nicht übersteigen darf für die Befreiung ??


Liebe/r David4711,
es wäre schön gewesen wenn Du noch genauer geschrieben hättest, wo denn evtl. innerhalb der verlinkten Adresse die Antwort auf die oben genannte Frage steht.
Viele Gruesse, Ben vom GuteFrage.net Support
wir haben drei zimmer im wohnzimmer steht der fernseher im arbeitszimmer steht der laptop, muss ich für einen internet anschluss oder einen computer auch gez zahlen?

hier kannst du dir den Paragraphen durchlesen:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0310400
ich glaube nicht, dass du eine Befreiung bekommst.
Es reicht in einem Haushalt mit nur einem TV-Gerät, dass nur 1x der Beitrag gezahlt wird. Einer von euch beiden müsste sich also anmelden.

GEZ ab 18 mit Einkommen, Hartz IV Empfänger können Befreiungsantrag stellen. Hast Du Einkommen und eine Wohnung und fällst aus der Grenze der Befreiung, dann hast Du halt nur EINEN Fernseher. Gilt pro Haushalt (natürlich nicht wenn Du in allen Räumen einen hast) Aber rein lassen mußt Du sie ja auch nicht wirklich. Aber wenn Du es zahlen kannst, sei auch Ehrlich mit dem EINEN Fernseher, denn die kriegen ihr Geld und das verjährt sicher nicht so fix.
Es wird pro Haushalt nicht pro Kopf für Paare und Familien gerechnet.
Ja da haste doch deine Antwort gefunden. Wenn da steht, das man befreit wird wenn man Ausbildungsgeld (also deine Vergütung) bekommt. Sobald du aber richtig arbeitest oder die Lehre nciht mehr hast, musste dann die 17 € oder so GEZ bezahlen. Es muss für jedes Gerät bezahlt werden. Auch für das Radio.
GEZ muss jerder Haushalt zahlen. da ihr zusammen wohnt könnt ihr euch die kosten doch teilen . da isses egal wem der Radio oder Fernseher gehört