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Muss ich für meinen arbeitslosen Freund zahlen?

gefragt von shirley am 31.07.2007 um 10:01 Uhr

mein freund und ich wohnen zusammen und sind beide freiberuflich. momentan sieht es für ihn ziemlich schlecht aus. er hat seinen größten kunden verloren und auch mit den anderen läuft gerade nicht viel. daher hat er sich entschieden, sich vorrübergehend arbeitslos zu melden, bis er wieder neue kunden akquiriert hat. eine freundin von uns warnte uns jetzt aber. sie sagten, dass wenn er mit mir zusammen wohnt und sich auf alg 2 anmeldet (muss er ja als freiberuflicher), dass er nichts bekäme, sondern ich alles für ihn zahlen müsste, weil wir zusammen leben. stimmt das?


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Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 31. Juli 2007 10:19
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wenn du einkommen hast und dein freund alg 2 beantragt, musst du dein einkommen offenlegen.

ihr lebt dann in einer sog. bedarfsgemeinschaft und seid euch gegenseitig verpflichtet.

sollte dein einkommen rein rechnerisch für beide reichen, bekommt dein freund kein alg 2, denn du musst für ihn aufkommen.

ich spreche aus eigener erfahrung, habe auch mit einem mann zusammengelebt, welcher kein hartz 4 bekam, weil mein einkommen entsprechend war.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 31. Juli 2007 10:19
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Das kommt auf dein eigenes bzw. dem Gesamt-Haushaltseinkommen an.

Prinzipiell wird der Partner, der mit in der Wohnung lebt, mit zur Verantwortung gezogen. Im schlimmsten Fall zahlt kein Amt etwas, hängt aber wie gesagt vom Gesamt-Haushaltseinkommen ab.

Das wurde seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht so beschlossen, nicht verheiratete und Ehepaare werden hier gleichgestellt (nur leider nicht bei der Rente...).


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Juli 2007 10:08
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Naja, für eine genaue Beantwortung fehlen zu viele Hintergrundinformationen, aber eins ist gewiß, daß Du nicht ALLES für Deinen Freund bezahlen musst.

Ich würde so schnell , wie es geht die Unterlagen ausfüllen und dann das persönliche Gespräch mit dem Berater suchen und dort alle offenen Fragen ansprechen und klären.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 31. Juli 2007 10:29
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Große Vorsicht ist da geboten. Lasst euch erst einmal bei einer Arbeitslosenvereinigung o.Ä. beraten. Eine Kollegin hat sogar das Pech, dass sie und ihr Partner die Krankenversicherung für ihren Freund nachzahlen muss und er sich selbst versichern musste......


lspech
beantwortet von lspech am 1. August 2007 13:26
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Wenn eure Freundschaft weniger als 1 Jahr besteht, dann meldet er ALG2 an mit der Begründung, er lebt in einer WG, dann wird dein Einkommen nicht berücksichtigt. Dafür wird ihm aber nur die Hälfte der Miete bis zur Höchstgrenze gezahlt.


lspech
beantwortet von lspech am 1. August 2007 13:27
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Wenn eure Freundschaft weniger als 1 Jahr besteht, dann meldet er ALG2 an mit der Begründung, er lebt in einer WG, dann wird dein Einkommen nicht berücksichtigt. Dafür wird ihm aber nur die Hälfte der Miete bis zur Höchstgrenze gezahlt.


lspech
beantwortet von lspech am 1. August 2007 13:28
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Wenn eure Freundschaft weniger als 1 Jahr besteht, dann meldet er ALG2 an mit der Begründung, er lebt in einer WG, dann wird dein Einkommen nicht berücksichtigt. Dafür wird ihm aber nur die Hälfte der Miete bis zur Höchstgrenze gezahlt.


lspech
beantwortet von lspech am 1. August 2007 13:28
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Wenn eure Freundschaft weniger als 1 Jahr besteht, dann meldet er ALG2 an mit der Begründung, er lebt in einer WG, dann wird dein Einkommen nicht berücksichtigt. Dafür wird ihm aber nur die Hälfte der Miete bis zur Höchstgrenze gezahlt.


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