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Muss ich für meine Eltern das Pflegeheim zahlen, wenn sie es finanziell nicht schaffen?

gefragt von mia28 am 26.09.2008 um 18:53 Uhr

Meine Eltern sind geschieden und mein Vater hat sich seit über 20 Jahren weder hören noch blicken lassen. Nach meinem 18. Geburtstag musste ich mir über mehrere Jahre den mir zustehenden Unterhalt über das Gericht erkämpfen. Mit ihm zu reden funktionierte überhaupt nicht, da er mich nur angelogen hat. Meine Frage ist nun, wenn es in ferner Zukunft mal so weit sein sollte und er in ein Pflegeheim oder so muss, kann es dann sein, dass ich dazu zahlen muss? Das wäre für mich der absolute Alptraum, denn eigentlich will ich mit dem Menschen nix mehr zu tun haben.


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 26. September 2008 18:59
5x
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Kann passieren, aber die freibeträge sind hoch. Darüberhinaus kann die Kostentragung im Einzelfall aufgrund der besonderen Verhältnisse unzumutbar sein. Daran wäre in Deinem Fall durchaus zu denken, aber man müßte das noch ein wenig unterfüttern, wenn es soweit kommen sollte.


faband
beantwortet von faband am 26. September 2008 18:55
3x
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kinder sind den eltern gegenueber unterhaltsverpfichtet.... ! ( soweit sie es finanziell koennen )


Smash
beantwortet von Smash am 26. September 2008 18:56
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Ja das kann Dir passieren. Wenn die Geldmittel der Eltern nicht ausreichen und ein Pflegeheim ist notwendig, dann werden die direkten Kinder zur Kasse gebeten. Aber es gibt ja auch Zuschüsse für die verschiedenen Pflegestufen und vielleicht wird es nicht ganz so schlimm.


Berthe
beantwortet von Berthe am 26. September 2008 19:01
3x
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Zunächst wird das Vermögen des Betroffenen, Rente etc., vom überörtlichen Sozialhilfeträger eingezogen. Danach sind die Kinder verpflichtet, einen Teil zu zahlen. Das hängt aber von der finanziellen Situation und dem Verdienst ab. Wenn Du selbst wenig verdienst wird Dein Anteil, übrigens auch der Geschwister, nicht hoch sein oder unterhalb der jeweiligen Bemessungsgrenze.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 26. September 2008 19:01
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Anteilmässig wirst du nicht Drumherum kommen!Spreche aus Erfahrung!


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 26. September 2008 19:37
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Es ist so, dass der Staat ersteinmal Prüft ob die Kosten von Angehörigen übernommen werden können.

Aber die Freibeträge sind relativ hoch.

Und wenn man nach weisen kann, das dass Verhältnis zerrüttet ist, muß man nicht zahlen.

Vielleicht findest Du hier etwas.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 26. September 2008 19:37

http://www.hilfe-und-pflege-im-alter.de/ Viele wichtige Informationen. Das Portal wird vom Bundesministerium für Familie gefördert.

http://www.pflegewiki.de/wiki/Hauptseite Informationsportal zum Thema Pflege nach dem Wikipedia-Prinzip. D.h. es wird von ehrenamtlichen Mitarbeitern erstellt.

http://www.modernealtenpflege.de Umfassende Informationen für Pfleger und Pflegebedürftige.

http://pflegen-online.de Abkürzungsalphabet der Pflege Spezielle Informationsseiten

http://www.senioreninformation.de Informationen über Pflegehilfsmittel

http://nullbarriere.de Ausführliche Erklärungen zur Pflegeversicherung

http://www.wohnungsaufloesung24.de/ Wohnungsauflösungen in ganz Deutschland.

http://www.senioren-online.net Kommunikationsportal für Senioren im Internet.

http://www.haus.de Informativer Artikel über barrierefreies Wohnen und Wohnungsanpassungen

http://www.gesetze-im-internet.de Das Heimgesetz - die gesetzliche Grundlage von Heimverträgen (PDF)


wj2000
beantwortet von wj2000 am 26. September 2008 18:54
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Ja, kann passieren.


Mismid
beantwortet von Mismid am 26. September 2008 20:56
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grundsätzlich bist du gegenüber deinen Eltern unterhaltspflichtig, selbst wenn du sie nie gesehen hättest. Es gibt aber Freibeträge. Du kannst natürlich versuchen den Sachverhalt zu schildern. Eventuell kannst du so davon kommen. Man kann auch mit den Ämter handeln und eine geringe Belastung ausmachen. Die Sätze sind nämlich gesetzlich nicht bestimmt. Das handhabt jede Gemeinde nach gutdünken. Wenn der Vater unterhalt gezahlt hat, auch erst nach gerichtlicher Mahnung sieht es aber schlecht eher aus. Man sollte auf jeden Fall Zeugenaussagen von den verschiedensten Personen sammeln, die deine Aussage schriftlich bestätigen können


anonym
beantwortet von Rolfe am 27. September 2008 00:02
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Es ist richtig, dass es den sog. Elternunterhalt gibt. Aber: Wer als Vater (oder auch Mutter) sich um den Kindesunterhalt gedrückt bzw. nicht gezahlt hat, hat seinen eigenen Unterhaltsanspruch verwirkt. Das ist gängige Rechtsprechung.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 28. September 2008 09:13

Ja sittenwidrige Härte ! man sollte in dem Fall dagegen klagen!


anonym
beantwortet von Pflegeheim am 19. Oktober 2008 22:19
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Ich sehe das auch so, dass Du dagegeb klagen solltest. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst kannst Du ja auf http://www.pflegehilfe.de vorbeischauen


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