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Muss ich für mein Freund sorgen wenn wir zusammen leben? Eheähnliches Verhältnis

gefragt von yazmin am 17.07.2008 um 8:45 Uhr

Hallo,

ich bin vor kurzen mit mein Freund zusammen gezogen und wie das Schicksal es will ist er in einem Monat arbeitslos (torz festvertrag) Die Wohnung wäre dann zu teuer. Weiss jemand wie dass mit den Kosten verläuft? Muss ich als alleinverdiener für Ihn aufkommen? Bekommen wir eine Förderung von dem Staat für diese Wohnung? Wir haben erst alles eingerichtet und gekauft wenn wir umziehen müssten wäre das natürlich eine Katastrophe

Vielen Dank


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Reply


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 17. Juli 2008 08:47
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da ihr in einer eheähnlichen lebensgemeinschaft zusammen wohnt, seit ihr eine sogenannte bedarfsgemeinschaft, und müßt euch gegenseitig soweit wie möglich unterstützen. förderung bekommt ihr aber vom amt, solange dein einkommen so gering ist, das es unter den festgelegten satz fällt.

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 17. Juli 2008 08:49

russeliana
beantwortet von russeliana am 17. Juli 2008 08:46
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ja, du bist dazu verpflichtet, wenn beim Sozialamt ein Antrag gestellt wird, dann wirst du mit deinem Einkommen hinzugezogen. Wohngeld beantragen. Wahrscheinlich müsst ihr in eine günstigere Wohnung umziehen. Die Sozialämter sind nicht zimperlich.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 17. Juli 2008 08:51

Falsche Baustelle. Das Sozialamt hat damit nichts zu tun.

Kommentar von Simple_avatar5smallrusseliana am 17. Juli 2008 08:53

Sozialamt=AA+Harz4+Sozialhilfe unter einem Dach??

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 18:15

Nö.

Sozialamt ist eben nicht das gleiche wie Arbeitsagentur oder jobcenter bzw. ARGE. Die haben auch ganz andere Rechtsgrundlagen (SBG XII statt SGB II bzw. SGB III) und anderes zu bearbeiten.

Kommentar von Simple_avatar5smallrusseliana am 18. Juli 2008 10:04

Kann sein. Ich hatte mit diesen Sachen gottlob noch nie etwas zu tun. Trotzdem Danke für Info.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 17. Juli 2008 08:50
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befor ihr als eheähnlich eingestuft werden dürft, müßt ihr mindestens ein jahr zusammenleben. das amt wird versuchen dies zu umgehen, dann aber wehren. eheähnlich bedeutet, dass einer für den anderen in jeder situation und form für den anderen eintritt. also muß dein freund seinen vollen regelsatz bekommen und auch anteilig die kosten für die unterkunft. geht mal zur arbeitsloseninitiative


maiki01
beantwortet von maiki01 am 17. Juli 2008 08:55
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da wird dein einkommen angerechnet. es gibt jedoch die möglichkeit, falls es räumlich machbar ist, eine wg zu gründen. allerdings gibt es dafür vorschriften. z.b. jeder hat ein eigenes zimmer mit schlafmöglichkeit, kein gemeinsamer kleiderschrank, usw.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 17. Juli 2008 09:06
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Er bekommt ja zunächst ALG I, das ist unabhängig von euren Verhältnissen, sondern errechnet sich anhand der letzten Durchschnittseinkünften des Freundes.

Wenn er nach einem Jahr immer noch arbeitslos ist, gibt es ALG II und da werdet ihr quasi gegeneinander aufgerechnet - dein Einkommen wird mit einbezogen.

Lass dich von den verschiedenen Stellen gut beraten...

Aber vielleicht hat er ja vorher wieder Arbeit?

Viel Glück!




Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2008 18:19

''Er bekommt ja zunächst ALG I''

Vermutlich, aber 100%ig sicher ist das nicht (wir wissen ja nicht, ob er überhaupt die Voraussetzungen dafür erfüllt). Auf grund der Minmalangaben der Fragestellerin, kann man - eigentlich - keine vernünftigen Auskünfte geben, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten.

Insofern ist der Tipp mit der Beratung das Allerbeste, was man raten kann.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 17. Juli 2008 18:58

Stimmt, vielleicht bekommt er tatsächlich kein ALG I - ich habe mich von dem "Festvertrag" täuschen lassen... Danke für die Berichtigung!


anonym
beantwortet von yazmin am 18. Juli 2008 19:49
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Ich danke euch für die Antworten Hat uns sehr weitergeholfen Danke!!!!


anonym
beantwortet von beateb am 20. Juli 2008 01:05
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Die wichtigste Antwort ist die von Bommel! Solange/falls das Arbeitslosengeld I reicht, um seinen Lebensunterhalt (aus Ämtersicht wären das 351 Euro plus Miete) zudekcen, bist Du bei dem Ganzen nicht gefragt.... Ansonsten war der Tipp mit der Arbeitsloseninitiative gut. Und: Das Arbeitsamt kann Bewerbungskurse finanzieren. Finde ich auch sehr sinnvoll, denn auf dem Sektor hat sich viel getan, und es ist keine Schande, hier auf Expertenrat zu hören. Toi, toi, toi!


Jutta März
beantwortet von Jutta März am 22. Juli 2008 06:43
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Dein Gehalt wird angerechnet. Wenn du zu viel verdienst, musst du auch seinen Lebensunterhalt tragen.




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