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Muß ich für gemeinsame Schulden bei Trennung für alles zahlen, wenn sie Privatinsolvenz beantragt?

gefragt von kaisteinbach am 30.04.2009 um 0:07 Uhr

Hallo, ich habe eine Frage zur Privatinsolvenz. Ich habe mit meiner Freundin 2005 ein Haus gekauft, zusätzlich ein normales Darlehen aufgenommen, jetzt trennen wir uns. Ich versuche die Finanzierung des Hauses und des anderen Darlehens auf mich umzuschreiben, bzw. darzustellen. Sie hat trotzdem noch Forderungen was Geld angeht. Und wenn ich sage, wir verkaufen dann halt, droht sie mir mit ihrer Privatinsolvenz, somit hätte ich alle Schulden auf meiner Schulter. Ist das so? Oder muß ich nur für die Hälfte der dann noch ausstehenden Schulden geradestehen?


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rree3346
beantwortet von rree3346 am 30. April 2009 00:09
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Struppi26
beantwortet von Struppi26 am 6. Mai 2009 09:00
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Habe ähnliches bevorstehen, bloß das ich verheiratet war. Solltet Ihr den Kreditvertrag damals zusammen unterschrieben haben, haftet Ihr Gesamtschuldnerisch. D.h. geht Sie in die Insolvenz steht die Bank (der Gläubiger) vor deiner Tür und will die kpl. Summe. Bei mir hat mein EX-Mann die PrivatInsolvenz beantragt und ich bleibe auf den Gesamten offenen Forderungen sitzen, die auch aus der Anschaffung von Eigentum damals geblieben sind. (mit Verlust nach Trennung verkauft) War wegen der Sache gestern beim RA und der hat mir das ganze bestätigt. Wir haben sozusagen dann die A...karte

Kommentar von kaisteinbach am 8. Mai 2009 05:26

Ja ist wirklich so, habe mich auch erkundigt!


anonym
beantwortet von Rolfe am 30. April 2009 00:17
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Habt ihr beide den Darlehensvertrag unterschrieben? Dann haftet íhr beide.

Kommentar von kaisteinbach am 30. April 2009 00:27

Ja das ist schon klar, nur was ist, wenn sie Privatinsolvenz beantragt?


anonym
beantwortet von Vagant am 15. Juni 2009 19:03
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Wenn sie Privatinsolvenz beantragt geht es nur um Ihre Schulden. Es wäre möglich, sofern ihr beide unterschrieben habt, das der Gläubiger zu dir kommt und alles von dir fordert. Dann wärst du am Anfang, Verkaufen. Habt ihr gemeinsam den Vertrag unterschrieben haftet ihr Gemeinschaftlich, das heisst kann sie nicht zahlen bist du als nächster dran.


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